Das Jahrbuch für Ostrecht 2024 setzt mit seinem 65. Band die langjährige Tradition dieser Reihe fort und präsentiert rechtzeitig zum Weihnachtsfest eine sorgfältig kuratierte Sammlung wissenschaftlicher Aufsätze, die aktuelle rechtliche Entwicklungen in Osteuropa beleuchten. Ergänzt wird das Jahrbuch durch Gutachten zum Auslandsrecht sowie wertvolle Übersetzungen und Einführungen relevanter Gesetzgebungstexte und Entscheidungen.
Aufsätze
Herbert Küpper (Regensburg/Budapest): Mehr als nur Staatsgrundsätze, Grundrechte und Staatsorganisation: Die symbolische Dimension osteuropäischer Verfassungen.
Alexander Gorskiy (Tübingen): Grundrechte zu Kriegszeiten: Die Meinungs- und Informationsfreiheit auf dem Prüfstand der russischen Verfassung.
Alevtyna Sanchenko (Kyiv): Business and human rights policy and legal basics in Ukraine’s transition times and the European integration factor of modernization.
Jósef Szalma (Budapest): Zur zeitlichen Geltung der zivilrechtlichen Regeln im Europäischen und ungarischen Recht.
Katalin Gombos, Miklós Szirbik und Herbert Küpper (Budapest/Regensburg): Sanktionen bis ins siebte Glied? Die Reichweite wirtschaftsvölkerrechtlicher Sanktionen auf Sicherungsgeschäfte in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung Ungarns.
Goga Kikilashvili (Tiflis): The Role of Judicial Control for an Effective and Responsive Public Governance.
Dokumentation
Russland: Neues Gesetz über ausländische Agenten, übersetzt und mit einer Einleitung versehen von Antje Himmelreich (Regensburg).
Republik Moldau: Gesetz zur Begrenzung des übermäßigen wirtschaftlichen und politischen Einflusses auf das öffentliche Leben (Deoligarchisierung), Entwurf des moldauischen Justizministeriums vom 15.2.2023, mit einer Einführung von Axel Bormann (Regensburg).
Gutachten
Estland: Strafbarkeit sexueller Handlungen in sog. „Stealthing“-Fällen nach estnischem Recht, von Antje Himmelreich (Regensburg).
Sowjetunion: Kriegsopferrente für Spätaussiedler infolge sowjetischer Atomwaffentests in Kasachstan, von Antje Himmelreich (Regensburg).
Ungarn: Der Nießbrauch im ungarischen Recht: Bestellung, Eintragung, Inhaberschaft, Rechtswirkung, Lastentragung, von Herbert Küpper (Regensburg/Wien).
Buchbesprechungen
Das Jahrbuch bietet zudem kritische Analysen bedeutender Publikationen, wie beispielsweise The Foundations of Russian Law von Marianna Muravyeva oder Democratizing the Constitution of Belarus von Thomas M. Buchsbaum und Katharina Pabel.
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte fand am 10. Dezember 2024 im Bonhoeffersaal des Evangelischen Bildungswerks Regensburg eine Gesprächsrunde zum Thema „Menschenrechte im Angesicht des Krieges“ statt. Die Veranstaltung, organisiert von der Graduiertenschule für Ost- und Südosteuropastudien und KunstKnoten e. V., widmete sich den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Zivilbevölkerung und auf den Schutz der Menschenrechte. Die Diskussion wurde von Guido Hausmann moderiert und brachte die ukrainische Schriftstellerin und Künstlerin Yevgenija Belorusets sowie unsere wissenschaftliche Referentin für ukrainisches Recht Antje Himmelreich zusammen.
Perspektiven auf Krieg, Menschenrechte und Humanität
Im Mittelpunkt des Abends standen die beiden Expertinnen, die aus ihrer jeweiligen Perspektive zentrale humanitäre und rechtliche Fragen beleuchteten. Yevgenija Belorusets, bekannt für ihre künstlerische Auseinandersetzung mit den Lebensbedingungen in der vom Krieg gezeichneten Ukraine, präsentierte bewegende Fotografien und Videos. Sie thematisierte die Zerstörung der Infrastruktur, darunter die bewusste Zerstörung von Wasserleitungen in Mykolajiv durch russische Truppen als Form der Kriegsführung („Wasser als Waffe“). Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der problematischen Praxis der Zwangsrekrutierung durch ukrainische Militärbehörden, die Belorusets mit dem Begriff „Treibjagd“ eindringlich illustrierte.
Antje Himmelreich ergänzte die künstlerische Perspektive um eine juristische Analyse. Ihr Vortrag spannte den Bogen von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte über das humanitäre Völkerrecht bis hin zur juristischen Aufarbeitung russischer Kriegsverbrechen. Sie erörterte die Herausforderungen der Strafverfolgung, sowohl vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag als auch vor nationalen Gerichten. Besondere Aufmerksamkeit widmete sie der Idee eines UN-Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression. Zudem beleuchtete sie die Einschränkung von Grundrechten in der Ukraine während des Kriegszustands, wie die Freizügigkeit, Presse- und Versammlungsfreiheit, sowie die jüngsten Gesetzesänderungen im Mobilisierungsverfahren.
Vielseitige Kooperation für einen erfolgreichen Abend
Die Veranstaltung wurde durch die Zusammenarbeit zahlreicher Partner ermöglicht, darunter das Evangelische Bildungswerk, der „Denkraum Ukraine“, das Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung, der Leibniz-WissenschaftsCampus „Europe and America in the Modern World“, das Institut für Ostrecht und Terre des Femmes Regensburg. Gemeinsam schufen sie eine Plattform für einen intensiven Austausch über die dringendsten Fragen des Schutzes der Menschenrechte in Kriegszeiten.
Datum: 10. Dezember 2024, 19:00 Uhr Ort: Evangelisches Bildungswerk Regensburg, Bonhöffersaal, Am Ölberg 1
Das Institut für Ostrecht lädt herzlich zu einer Veranstaltung des Denkraum Ukraine anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte ein. Yevgenia Belorusets, Künstlerin und Schriftstellerin, die zwischen Kyjiw und Berlin lebt und arbeitet, sowie Antje Himmelreich, wissenschaftliche Referentin des Instituts für Ostrecht für ukrainisches Recht, beleuchten zentrale menschenrechtliche Fragestellungen im Kontext des Krieges in der Ukraine. Diskutiert werden die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, die Zwangsrekrutierung sowie die Rolle der internationalen Gemeinschaft beim Schutz der Menschenrechte.
Yevgenia Belorusets bewegt sich mit ihrer Arbeit an der Schnittstelle von bildender Kunst, Literatur, Journalismus und Aktivismus. Ihre Werke, die u. a. im ukrainischen Pavillon der 56. und 59. Biennale von Venedig gezeigt wurden, stellen eine Verbindung zwischen Dokument und künstlerischer Sprache her. Für ihre literarischen und dokumentarischen Arbeiten wurde sie mehrfach ausgezeichnet, darunter mit dem Internationalen Literaturpreis des HKW (2020) und dem Schering Stiftung Sonderpreis für Künstlerische Forschung (2022). Seit Beginn der russischen Invasion dokumentiert sie die Geschehnisse in der Ukraine und beleuchtet die Schicksale der Verletzlichsten in der Gesellschaft.
Die Moderation übernimmt Prof. Dr. Guido Hausmann (IOS Regensburg, Universität Regensburg, „Denkraum Ukraine“).
Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt und wird organisiert in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Bildungswerk Regensburg, dem Institut für Ostrecht, der Graduiertenschule für Ost- und Südosteuropastudien, dem Leibniz ScienceCampus Europe and America – Regensburg, KunstKnoten e. V. und TERRE DES FEMMES e. V.
Das Institut für Ostrecht beteiligt sich aktiv am Projekt Denkraum Ukraine, das von der Universität Regensburg in Zusammenarbeit mit dem DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) und dem Auswärtigen Amt gefördert wird. Im Fokus stehen die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Themen „Krieg, Frieden und Nachkriegsordnung“ sowie die Förderung von Forschung und Dialog.
Ein zentraler Bestandteil des Projekts sind die Fellowships für das Jahr 2025.
Was die Fellowships bieten:
Kurz- und Langzeitstipendien in Regensburg mit Zugang zu erstklassigen Bibliotheken und einem internationalen Netzwerk an Expert:innen.
Sur-Place-Fellowships für Wissenschaftler:innen, die in der Ukraine bleiben – eine essenzielle Unterstützung für Forschung unter schwierigen Bedingungen.
Die Fellowships richten sich ausdrücklich auch an Juristinnen und Juristen, die an einer Mitgestaltung des Themenfelds „Krieg, Frieden und Nachkriegsordnung“ interessiert sind.
Bewerbungsschluss: 31. Dezember 2024
Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Flyer oder erhalten Sie per E-Mail: .
Am 28. und 29. November 2024 trafen sich renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Wirtschaftsuniversität Wien zur Konferenz „20 Jahre EU-Osterweiterung aus unternehmensrechtlicher Sicht“. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Forschungsinstitut für Mittel- und Osteuropäisches Wirtschaftsrecht (FOWI), dem Institut für Osteuropäisches Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie dem Institut für Ostrecht Regensburg (IOR).
Das Institut für Ostrecht war prominent vertreten. Mehrere Wissenschaftliche Referentinnen und Referenten trugen mit spannenden Vorträgen und Analysen zur Diskussion bei:
Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, Geschäftsführer des IOR, bereicherte die Konferenz mit einem Beitrag über den „Bilateralen Rechtsverkehr zwischen West und Ost im Spiegel der Gerichtsgutachten zum ungarischen Recht“.
Tina de Vries beleuchtete die Reform des polnischen Handelsrechts im Vorfeld des EU-Beitritts Polens.
Axel Bormann analysierte die Entwicklungen im rumänischen Wirtschaftsrecht mit Fokus auf den europäischen Markt. Zudem gab er am Rande der Konferenz anlässlich der Parlamentswahlen in Rumänien ein Interview für das ZDF. Seine Einschätzung zum Wahlausgang war am 30.11.2024 in den „heute“-Nachrichten zu sehen.
Antje Himmelreich und unser Gastwissenschaftler Ass. Prof. Dr. Oleksandr Kovalyshyn von der Nationalen Vorkarpatenuniversität Vasyl Stefanyk in Ivano-Frankivs’k stellten die Fortschritte im ukrainischen Gesellschaftsrecht auf dem Weg zur europäischen Integration vor.
Die Konferenz bot eine einzigartige Plattform, um die vergangenen 20 Jahre der EU-Osterweiterung aus unternehmensrechtlicher Perspektive zu reflektieren und die vielschichtigen Transformationsprozesse in Osteuropa zu analysieren. Das facettenreiche Programm (hier zum Download) zeigte einmal mehr die zentrale Rolle der Ostrechtsforschung bei der juristischen Bewertung und Begleitung dieser Entwicklungen.
Wir danken allen Beteiligten und freuen uns auf zukünftige Veranstaltungen, die den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis weiter stärken!
Vor 100 Jahren wurde die erste Verfassung der Mongolischen Volksrepublik verabschiedet und legte damit den Grundstein für die Tradition der geschriebenen Verfassung in der Mongolei. Dieses historische Jubiläum war Anlass für eine hochkarätige internationale Tagung mit dem Titel „Constitutionalism: Past, Present, and Future“, die am 25. November 2024 stattfand. Veranstalter waren das Institut für Verfassungsrecht der Nationalen Universität der Mongolei, das Institut für Forschung und Entwicklung des Parlaments der Mongolei (Großer Staats-Chural) sowie das mongolische Verfassungsgericht.
Expertinnen und Experten aus der Mongolei und dem Ausland diskutierten bei der Tagung die Bedeutung der Verfassungsstaatlichkeit in der heutigen Zeit – mit einem besonderen Fokus auf die Herausforderungen und Errungenschaften postsozialistischer Staaten.
Zu den Rednern gehörte auch Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht. In seinem Vortrag „From Marx to Montesquieu: Differences between Socialist and Liberal Constitutionalism“ arbeitete er die Unterschiede zwischen sozialistischen und demokratisch-rechtsstaatlichen Verfassungen heraus. Dabei widmete er sich insbesondere den mongolischen Verfassungen von 1960 und 1992 und beleuchtete die Schwierigkeiten des Übergangs von einer sozialistischen Verfassungsform hin zu einem liberalen Verfassungsstaat.
Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper referierte zum Thema „From Marx to Montesquieu: Differences between Socialist and Liberal Constitutionalism“
Zusätzlich zog er in seinem Vortrag auch Vergleiche mit den Verfassungen anderer Nachfolgestaaten der Sowjetunion und osteuropäischer postsozialistischer Länder. Die Tagung beleuchtete damit nicht nur die historische Entwicklung des Konstitutionalismus in der Mongolei, sondern auch die globalen Zusammenhänge der Verfassungsstaatlichkeit in postsozialistischen Gesellschaften.
Die Veranstaltung bot eine einzigartige Plattform für einen Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik und würdigte die Errungenschaften der mongolischen Verfassungstradition im globalen Kontext.
Am 22. November 2024 fand an der Ludovika Universität des öffentlichen Dienstes in Budapest eine Konferenz unter dem Titel „Zwischen öffentlich und privat: Die juristische Person in den Rechtsordnungen Mitteleuropas zu Beginn des 21. Jahrhunderts“ statt. Die Veranstaltung begann mit einer Begrüßung und einem Eröffnungsvortrag von Dr. Varga Réka, Dekanin der Fakultät für Staatswissenschaft und internationale Studien der Ludovika Universität, die über den Einfluss des Völkerrechts auf das Privatrecht referierte.
Anschließend sprach Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht und wissenschaftlicher Referent für ungarisches Recht, der zugleich einen Lehrstuhl für Europäisches Öffentliches Recht an der Andrássy Universität Budapest innehat. In seinem Vortrag thematisierte er die Herausforderungen und Widersprüche der Teilnahme juristischer Personen des öffentlichen Rechts am Rechtsverkehr im deutschen Recht.
Darauf folgte Prof. Dr. Gerrit Manssen, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht, an der Universität Regensburg. Er beleuchtete die Erfüllung kommunaler Aufgaben durch juristische Personen sowohl des öffentlichen als auch des Privatrechts.
Im Anschluss bot Jan Sommerfeld, wissenschaftlicher Referent am Institut für Ostrecht für tschechisches und slowakisches Recht, einen Überblick über die juristischen Personen des öffentlichen Rechts im neuen tschechischen Recht.
Nach einer kurzen Pause präsentierte Prof. Dr. Papp Tekla, Universitätsprofessorin an der Ludovika Universität, ihre Forschung zu sogenannten imperfecta Rechtspersonen im ungarischen Privatrecht. Ihr Vortrag wurde gefolgt von ihrem Kollegen Dr. Szirbik Miklós, der aktuelle beihilfenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Unternehmen in Schlüsselsektoren und deren rechtliche Beziehung zu staatlichen Stellen anhand des Beispiels von Flughäfen thematisierte.
Den Abschluss bildete Dr. Csitei Béla, ebenfalls an der Ludovika Universität tätig, der sich mit der Unabhängigkeit von juristischen Personen, die direkt von staatlichen oder lokalen Stellen kontrolliert werden, im Kontext des ungarischen Wettbewerbsrechts auseinandersetzte.
Die Veranstaltung bot durch die Vielfalt der Perspektiven der Vorträge einen außergewöhnlichen Einblick in die komplexen Schnittstellen von öffentlichem und privatem Recht in unterschiedlichen Rechtsordnungen.
Die Konferenz war Teil der Forschungswerkstatt „Juristisches Grenzland: Die Berührungspunkte zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht in hybriden Rechtsgebieten“, die von der Ludovika Universität des öffentlichen Dienstes und der Deutschsprachigen Andrássy Universität Budapest ins Leben gerufen wurde. Dieses langfristig angelegte Projekt, das von 2024 bis 2028 läuft, widmet sich der rechtsvergleichenden Analyse klassischer Rechtsmaterien, in denen sich öffentliche und private Elemente überschneiden. Ziel ist es, die Funktionsweise und Entwicklung hybrider Rechtsbereiche zu erforschen, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und praxisrelevante Lösungsansätze für Rechtsordnungen Mitteleuropas zu erarbeiten. Die Konferenz am 23. November knüpfte an den Einführungsworkshop vom 12. März 2024 an, der die grundlegenden Abgrenzungsfragen zwischen öffentlichem und privatem Recht thematisierte.
Am 21. und 22. November 2024 fand in Kooperation mit der Universität Regensburg und der Universitätsstiftung Hans Vielberth eine hochkarätig besetzte Konferenz am Institut für Ostrecht (IOR) statt, die unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Martin Löhnig stand. Im Fokus stand das Thema der Rechtsvereinheitlichung durch Rechtsprechung – ein Ansatz, der neben Gesetzgebung, juristischer Bildung und Wissenschaft eine zentrale Rolle bei der Schaffung einheitlicher Rechtsräume spielen kann.
Die Eröffnung übernahm Prof. Dr. Löhnig, der die Bedeutung von Rechtsprechung als Mittel zur Harmonisierung und Vereinheitlichung rechtlicher Regelungen hervorhob. Das zweitägige Programm bot eine breite historische und rechtsvergleichende Perspektive auf das Thema:
21. November 2024
Nach der Einführung beschäftigte sich Kamila Staudigl-Ciechowicz mit der Rechtsvereinheitlichung zwischen Österreich und Deutschland vor den Reformen des ABGB. Im Anschluss beleuchtete Prof. Löhnig die Rolle des VIII. Zivilsenats des deutschen Reichsgerichts in der Zeit von 1939 bis 1945. Den Abschluss des ersten Tages bildete David Schorr mit einem Vortrag über den British Judicial Committee of the Privy Council.
22. November 2024
Der zweite Konferenztag begann mit László Ádám Joós Beitrag zur Rolle der ungarischen Königlichen Kurie bei der Vereinheitlichung des Privatrechts zwischen den Weltkriegen. Mehmed Becic präsentierte die Bedeutung des Obersten Gerichts von Bosnien und Herzegowina für die Vereinheitlichung der richterlichen Praxis, gefolgt von Bartosz Kamil Truszkowskis Analyse der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der Zweiten Polnischen Republik zu Personenstandsregistern.
Die Konferenz bot wertvolle Einblicke in historische und aktuelle Beispiele für die Rolle von Gerichten bei der Rechtsvereinheitlichung und regte zu einer lebhaften Diskussion über die Bedeutung von Rechtsprechung als Instrument der Rechtsentwicklung an.
Das Institut für Ostrecht bedankt sich bei allen Referierenden und Teilnehmenden für die anregenden Beiträge und Diskussionen.