Ukraine-Analysen Nr. 320/Ukrainian Analytical Digest Nr. 15: Antje Himmelreich als Gastherausgeberin einer Schwerpunkt-Ausgabe zu Kriegsverbrechen

Mit der Ukraine-Analysen Nr. 320 vom 3. November 2025 zum Thema „Russlands Krieg gegen die Ukraine und Kriegsverbrechen“ sowie der paralell erschienen 15. Ausgabe des englischsprachigen Ukrainian Analytical Digest verantwortet unsere wissenschaftliche Referentin für ukrainisches Recht, Antje Himmelreich, als Gastherausgeberin eine Ausgabe, die juristische, politische und menschenrechtliche Perspektiven zur Aufarbeitung schwerster Völkerrechtsverbrechen bündelt. Die Ausgabe ist über die Webseite der Ukraine-Analysen abrufbar. Das englischsprachige Pendant wird über die Webseite des Center for Security Studies der ETH Zürich bereitsgestellt.

Beiträge der Ausgabe

Die von Antje Himmelreich eingeleitete Ausgabe führt ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zusammen:

  • Antje Himmelreich eröffnet die Ausgabe mit einem Editorial und ordnet die aktuellen Diskussionen um Kriegsverbrechen, internationale Zuständigkeiten und innerukrainische Rechtsreformen ein.
  • Prof. Dr. Rainer Wedde (Wiesbaden Business School; Vorstandsmitglied der Deutsch-Ukrainischen Juristenvereinigung, Co-Leiter der Fachgruppe Recht der DGO) analysiert in „Kriegsverbrechen vor Gericht: Braucht es ein Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression?“ die völkerstrafrechtlichen Optionen zur Ahndung des Angriffskriegs gegen die Ukraine und diskutiert die Rolle eines möglichen Sondertribunals im Gefüge bestehender Institutionen.
  • Yevhen Pysmenskyy (Prorektor für Forschung an der King-Danylo-Universität, Iwano-Frankiwsk), der auch am IOR-Projekt „Restorative Justice in der Ukraine“ mitwirkte, beleuchtet in „Kriegsverbrechen im Visier der ukrainischen Strafjustiz“ die Entwicklungen der ukrainischen Ermittlungs- und Strafverfolgungspraxis und deren Bedeutung für Glaubwürdigkeit und Effektivität des Rechtsstaats in Kriegszeiten.
  • Prof. Dr. Tetyana Vilchyk (Nationale Jaroslaw-Mudryj-Universität Charkiw; Hochschule RheinMain, Wiesbaden) untersucht in „Modernisierung des ukrainischen Strafprozessrechts zum Umgang mit Kriegsverbrechen“ die notwendigen prozessualen Anpassungen, um Massenverbrechen rechtsstaatlich, effizient und opferorientiert aufarbeiten zu können.
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper (Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht), zeigt im Kommentar „Hindert die mangelhafte rechtliche Bewältigung sowjetischen Staatsunrechts die Ukraine bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen?“, wie historische Defizite in der juristischen Aufarbeitung von Repressionsverbrechen die aktuelle Bewältigung russischer Kriegsverbrechen beeinflussen – und welche Reformen daraus folgen.
  • Dr. Kateryna Busol (Nationalen Universität Kyjiw-Mohyla-Akademie; British Institute of International and Comparative Law, London) analysiert in ihrem Kommentar „Folter als Methode in Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine“ systematische Folterpraktiken als Teil der russischen Kriegsführung und die völkerrechtlichen Konsequenzen.
  • Lea Nina Sophia Pheiffer (M.A.-Studentin European Studies, Universität Regensburg; studentische Hilfskraft am „Denkraum Ukraine“) diskutiert in „Ökozid in der Ukraine: Verbrechen oder Kollateralschaden?“ die umweltrechtlichen Dimensionen des Krieges und die Frage, inwieweit gezielte Umweltzerstörung strafrechtlich als internationales Verbrechen zu fassen ist.
  • Anhelina Hrytsei (Truth Hounds; Praktikantin an der Forschungsstelle Osteuropa, Universität Bremen) widmet sich im Kommentar „Rettungskräfte im Visier: Russlands gezielte ‚Double-Tap‘-Angriffe auf Notfalleinsätze“ den Angriffen auf Rettungs- und Hilfskräfte und deren Einordnung als Kriegsverbrechen. Ihr Beitrag unterstreicht zugleich die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Dokumentation für künftige Strafverfolgung.

Die Ausgabe verdeutlicht in ihrer Gesamtschau, wie eng Fragen der Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen mit innerstaatlichen Reformen, internationalen Gerichtsstrukturen, historischer Aufarbeitung, Menschenrechtsschutz und Umweltschutz verflochten sind – und wie stark Wissenschaftler:innen sowie Praktiker:innen aus der Ukraine und Deutschland gemeinsam an diesen Themen arbeiten.

Was sind die Ukraine-Analysen?

Die Ukraine-Analysen sind Teil der etablierten Reihe der Länder-Analysen, die seit vielen Jahren fundierte, allgemein verständlich aufbereitete Expertise zu politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungen in Ostmitteleuropa, Osteuropa und Zentralasien im kostenlosen Abonnement bereitstellen.

Die deutschsprachigen Länder-Analysen -und damit auch die Ukraine-Analysen- werden gemeinsam herausgegeben von der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS), der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO), dem Deutschen Polen-Institut, dem Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) und dem Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS).

Seit 2003 (Russland-Analysen) wurde das Spektrum sukzessive um Ukraine-Analysen, Polen-Analysen, Zentralasien-Analysen und Belarus-Analysen erweitert und bildet heute ein gemeinsames Projekt, das auf wissenschaftlicher Qualität, Pluralität der Perspektiven, Nicht-Kommerzialisierung und freiem Zugang für eine breite interessierte Öffentlichkeit beruht.

Mit der Gastherausgeberschaft von Antje Himmelreich in der Nr. 320 unterstreicht das Institut für Ostrecht seine aktive Rolle in der internationalen Debatte um die juristische Aufarbeitung von Kriegsverbrechen in der Ukraine und die Stärkung eines rechtsstaatlich fundierten, opferorientierten Umgangs mit den Folgen des russischen Angriffskrieges.

Beitrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Küpper in der Lisbon Law Review

In der aktuellen Ausgabe der „Revista da Faculdade de Direito da Universidade de Lisboa / Lisbon Law Review“ (LXVI, 2025, Nr. 1) ist der Aufsatz „The Effect of War on a Legal System – the Russian Example“ (Download) von Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht, erschienen.

Ausgehend vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine analysiert der Beitrag systematisch, wie sich ein Krieg auf die Rechtsordnung des kriegführenden Staates auswirkt. Am Beispiel Russlands werden u.a. die Verfassungslage und das Wehrrecht, die sozialrechtlichen Regelungen für Soldaten, ihre Angehörigen und Veteranen, die seit 2022 in wachsender Zahl auch junge und mittelalte, schwer versehrte Männer betreffen, sowie die massiv verschärften Beschränkungen der Medien-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit untersucht. Hinzu treten Anpassungen im Zivil- und Strafrecht, einschließlich der Ausweitung sicherheitsrechtlicher Instrumente, sowie die reaktive Gesetzgebung zu ausländischen Sanktionen und die Verhängung eigener Maßnahmen gegenüber den sogenannten „unfreundlichen Staaten“.

Prof. Dr. Dr. h.c. Küpper zeigt, dass der Krieg den Abbau des in den 1990er-Jahren entwickelten postsozialistischen Acquis beschleunigt und die Rückkehr zu autoritären Traditionslinien der Zaren- und Sowjetzeit offenlegt. Die Veröffentlichung leistet damit einen zentralen Beitrag zum Verständnis der inneren Rechtsentwicklung Russlands im Kontext des Angriffskrieges.

Der Beitrag schließt an den von Prof. Dr. Dr. h.c. Küpper an der Juristischen Fakultät der Universität Lissabon angebotenen Intensivkurs zum russischen Recht an. Der Kurs fand vom 10. bis 14. März 2025 unter dem Titel „Russian Law – The Legal System of a Country at War“ in englischer Sprache statt und befasste sich mit Struktur und Entwicklung des russischen Rechtssystems – insbesondere mit den Auswirkungen des Krieges.

WJP Rule of Law Index 2025 veröffentlicht

Das World Justice Project (WJP) hat Ende Oktober den Rule of Law Index 2025 veröffentlicht. Der Index misst, wie Menschen in 143 Ländern und Jurisdiktionen die Rechtsstaatlichkeit erleben und wahrnehmen. Wie schon im Vorjahr liegen die skandinavischen Staaten uneinholbar an der Spitze: Dänemark verteidigt mit einer Punktzahl von 0,90 souverän den ersten Platz, gefolgt von Norwegen (0,89), Finnland (0,87) und Schweden (0,85). Auch Neuseeland (0,83), Deutschland (0,83), Luxemburg, Irland, die Niederlande und Estland gehören weiterhin zu den zehn Ländern mit der stärksten Rechtsstaatlichkeit.

Deutschland unter den Spitzenreitern

Die Gesamtpunktzahl von Deutschland bleibt unverändert bei 0,83. Im internationalen Vergleich bedeutet dies aber einen Abstieg um einen Rang auf Platz 6. Die Bundesrepublik schneidet insbesondere bei der Achtung der Grundrechte und der Effektivität der Justiz gut ab.

Osteuropa im Überblick

Estland bleibt der beste Vertreter Ost‑ und Mitteleuropas. Mit einem Score von 0,82 und Platz 10 ist der baltische Staat weiterhin fester Bestandteil der Spitzengruppe. Litauen folgt auf Rang 18 (0,77), knapp vor Tschechien (Rang 20, 0,74) und Lettland (Rang 21, 0,73). Diese Länder konnten ihre Positionen aus dem Vorjahr halten oder leicht verbessern und liegen weiterhin deutlich vor anderen Staaten der Region.

Im Mittelfeld finden sich Slowenien (Rang 26, 0,68) sowie Polen (Rang 32, 0,66). Letzteres erholt sich damit etwas vom Absturz der vergangenen Jahre. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass 2015 Polen noch auf Platz 22 lag. Die Slowakei, die im vergangenen Jahr besonders wegen der umstrittenen Strafrechtsreform und der Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft international für Schlagzeilen sorgte, rutscht auf Rang 36. Im Vorjahr rangierte das Land zwei Plätze besser.

Kroatien (Rang 46, 0,61) und Rumänien (Rang 44, 0,61) verlieren leicht, während Bulgarien (Rang 61, 0,55) und Moldau (Rang 68, 0,53) weiter zurückfallen. Besorgniserregend ist die Entwicklung in Ungarn: Das Land belegte 2015 noch Rang 36, rutschte 2022 auf Platz 73 ab und liegt 2025 mit einem Score von 0,50 nur noch auf Rang 79. Ebenfalls schwach schneiden Serbien (Rang 96), Belarus (Rang 105) und die Russische Föderation (Rang 119) ab, deren Werte deutlich unter dem globalen Mittel liegen.

Ein besonderes Schlaglicht verdient die Ukraine. 2015 belegte das Land noch den 77. Platz und konnte sich bis 2021 sogar auf Rang 74 verbessern. 2023 erfolgte der Absturz auf Rang 89. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Index leicht verbessert, im internationalen Vergleich bedeutet dies aber dennoch eine Verschlechterung um einen weiteren Rang auf Platz 90.

Vergleich mit früheren Jahren

Der WJP‑Index zeigt eine langfristige Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit, die bereits im 2022er Bericht angesprochen wurde. Länder wie Estland konnten sich seit 2015 verbessern (damals Rang 12, heute Rang 10). Tschechien hält seit Jahren eine stabile Position um Platz 20. Polen und Ungarn dagegen haben gegenüber 2015 erheblich verloren; Polen scheint sich 2025 zwar zu erholen, bleibt aber deutlich hinter seinem früheren Niveau, während Ungarn weiter abrutscht. Die Slowakei durchläuft ebenfalls einen deutlichen Abwärtstrend.

Trotz dieser Rückschläge gibt es in Osteuropa positive Entwicklungen: Die baltischen Staaten zeigen, dass hohe Standards in der Rechtsstaatlichkeit möglich sind. Insgesamt bleibt der Abstand zu den nordischen Spitzenreitern jedoch groß.

Fazit

Der Rule of Law Index 2025 bestätigt, dass die Rechtsstaatlichkeit weltweit unter Druck steht. Während die nordischen Länder ihre Führungsposition behaupten, können sich Deutschland, Luxemburg und Irland ebenfalls im oberen Segment behaupten. In Osteuropa stehen Estland, Litauen und Tschechien stellvertretend für positive Entwicklungen, wohingegen Polen, die Slowakei und insbesondere Ungarn weiterhin Nachholbedarf haben.

Wie bereits in den vergangenen Jahren hat Jan Sommerfeld, wissenschaftlicher Referent unseres Instituts, als „expert contributor“ an der Erstellung des WJP Rule of Law Index mitgewirkt und die Perspektiven aus Ost‑ und Mitteleuropa eingebracht.

Headerbild: Screenshot https://worldjusticeproject.org/rule-of-law-index/global

Gastwissenschaftler von der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik: JUDr. Adam Novák, Ph.D. am IOR

Auf Einladung von Prof. Dr. Alexander Graser, LL.M. (Harvard), Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Politik – insbesondere europäisches und internationales Recht sowie Rechtsvergleichung – an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg, und des Instituts für Ostrecht weilt JUDr. Adam Novák, Ph.D. vom Zentrum für Klimarecht und Nachhaltigkeit des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik vom 20. Oktober bis 5. November 2025 in Regensburg.

Ziel seines Forschungsaufenthalts ist ein rechtsvergleichender Blick auf deutsche und tschechische Regelungen zum Umgang mit Kunststoffen und Mikroplastik, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen EU-Rechtsvorgaben in diesem Bereich, der die Grundlage für eine weitere wissenschaftliche Veröffentlichung zu diesem Themenfeld bilden soll, das seit seiner Promotion an der Juristischen Fakultät der Karls-Universität in Prag seinen Forschungsschwerpunkt bildet. Am 28. Oktober 2025 hielt er zu diesem Themenkomplex eine Lehrveranstaltung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg.

Vortrag von JUDr. Adam Novák, Ph.D. an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg

Der Forschungsaufenthalt knüpft an eine gemeinsame Veranstaltung des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik und des Instituts für Ostrecht zum Zwangsvollstreckungsrecht in Deutschland und der Tschechische Republik an, in deren Rahmen Herr Novák sich mit der Vollstreckbarkeit von Klima-Urteilen beschäftigt hatte.

Der Forschungsaufenthalt wird von der Bayerisch-Tschechischen Hochschulagentur (BTHA) finanziell unterstützt.

Workshop „EU-Beitritt der Ukraine: Aufbau und Sicherung rechtsstaatlicher Strukturen“

Seit Sonntag läuft in Regensburg der vom Institut für Ostrecht gemeinsam mit dem Denkraum Ukraine ausgerichtete Workshop zum EU-Beitrittsprozess der Ukraine. Tagungsort ist das Alte Finanzamt in der Landshuter Straße 4, Arbeitssprache ist Englisch. Gefördert wird das Format durch den DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts.

Auftakt und erster Programmtag (Mo, 13.10.)

Nach Registrierung, Stadtrundgang und Begrüßung durch Prof. Dr. Guido Hausmann und dem wissenschaftlichen Leiter des IOR Prof. Dr. Martin Löhnig startete die inhaltliche Arbeit mit einem verfassungsrechtlichen Impuls von Emeritus Prof. Udo Steiner. Am späten Nachmittag beleuchteten Dr. habil. Natalia Mushak, Adrian Gruber und Vladyslav Murachov Fragen der Meinungs- und Medienfreiheit sowie der zivilgesellschaftlichen Handlungsräume im Kontext des Beitritts.

Dienstagvormittag (14.10.): Demokratisierung und Wahlen

Am Dienstagvormittag standen im Vortrag von Dr. Yuliia Tsurkalenko die Mobilisierung in der Ukraine im Mittelpunkt. Danach folgte u.a. die Session „Democratic Elections in Post-War Ukraine“ mit Beiträgen von Dr. Vitalina Sheverieva, Yurii Chovhan und Diana Luchenko – von Wahlkampffragen bis Remote/E-Voting.

Arbeitsphasen & Grundrechtsblock

Nach der Einführung in die Gruppenarbeit folgte am späten Nachmittag adressiert die Sektion „Fundamental Rights and Obligations“ aktuelle Herausforderungen – u. a. Marta Ivanchuk, Sofiia Mariia Smetaniuk und Kateryna Chernilevska sprechen zu Rechten unter Kriegsrecht, besetzten Gebieten, Asyl-/Flüchtlingsschutz sowie zur Balance zwischen Mobilisierungspflichten und Bürgerrechten.

Keynote Keynote-Vortrag von Prof. Dr. Rainer Wedde

Für den Abend ist ein öffentlicher Keynote-Vortrag von Prof. Rainer Wedde („EU-Beitritt – eine Herausforderung für die Ukraine und die EU“) vorgesehen; im Anschluss lädt das Institut zum Empfang ein.

Der EU-Beitrittsprozess der Ukraine: Aufbau und Sicherung langfristiger rechtsstaatlicher Strukturen

  • Datum: 12.-19. Oktober 2025
  • Ort: Landshuter Str. 4, 93047 Regensburg
  • Veranstalter: „Denkraum Ukraine“ an der Universität Regensburg, gefördert vom DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA), Institut für Ostrecht
  • Sprache: Englisch 

Nur wenige Tage nach Beginn der groß angelegten Invasion Russlands beantragte die Ukraine die Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU). Im selben Jahr wurde der Ukraine der Kandidatenstatus zuerkannt, und im Juni 2024 begannen offiziell die Beitrittsverhandlungen mit der EU. Die 33 Beitrittskapitel sind in sechs thematische Cluster unterteilt: (1) Grundlagen, (2) Binnenmarkt, (3) Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum, (4) Grüne Agenda und nachhaltige Konnektivität, (5) Ressourcen, Landwirtschaft und Kohäsion, (6) Externe Beziehungen. Der Screening-Prozess für alle Cluster wurde am 2. Oktober 2025 abgeschlossen. Als nächstes soll das Cluster „Grundlagen“ – bestehend aus den Kapiteln 23, 24, 5, 18 und 32 – eröffnet werden. Dieses Cluster markiert nicht nur den Beginn des Beitrittsprozesses der Ukraine, sondern wird auch als letztes wieder geschlossen werden.

Im Rahmen des Themenfelds Krieg, Frieden und Nachkriegsordnung des Zentrums für interdisziplinäre Ukraine-Studien, Denkraum Ukraine, konzentriert sich dieses Seminar auf die Schaffung und langfristige Sicherung von rechtsstaatlichen Strukturen im Einklang mit den EU-Beitrittskapiteln 23 „Judikative und Grundrechte“ und 24 „Recht, Freiheit und Sicherheit“. Das Seminar befasst sich insbesondere mit den Herausforderungen, vor denen die Ukraine bei der Erfüllung dieser zentralen rechtlichen und institutionellen Aufnahmekriterien angesichts des anhaltenden Kriegs, im Hinblick auf eine künftige Nachkriegsrechtsordnung und im politischen Kontext der EU-Erweiterung steht.

Programm

Obwohl unser geografischer Schwerpunkt auf der Ukraine und anderen potenziellen EU-Beitrittsländern in Osteuropa liegen wird, werden die Gastreferierenden aus einer Vielzahl von Regionen und verwandten Fachgebieten zu einem multidimensionalen Verständnis grundlegender Fragen der Rechtsstaatlichkeit während des Workshops beitragen.

Das vollständige Programm des Workshops finden Sie hier.

Keynote-Vortrag 

EU-Beitritt – eine Herausforderung für die Ukraine und die EU

14. Oktober 2025, 19:00-20:00 Uhr, Raum Nr. 017, Erdgeschoss, Landshuter Str. 4, Regensburg

Referent: Prof. Dr. Rainer Wedde (Wiesbaden Business School, Vorstandsmitglied der Deutsch-Ukrainischen Juristenvereinigung, Co-Leiter der Fachgruppe Recht der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde)

Abstract

Der Wunsch der Ukraine nach einem EU-Beitritt ist unverändert. Der Prozess ist jedoch langwierig und komplex. Die Ukraine muss zahlreiche Herausforderungen bewältigen, darunter auch rechtliche. Gleichzeitig würde die Erweiterung der EU um Länder wie die Ukraine und Republik Moldau sowie die westlichen Balkanstaaten Herausforderungen für die EU mit sich bringen. Mit 27 Mitgliedstaaten stößt die EU bereits an ihre organisatorischen Grenzen. Der Vortrag wird eine Reihe von Argumenten zu diesem Thema vorstellen und in eine Diskussion überleiten.

Der Keynote-Vortrag steht allen Interessierten ohne vorherige Anmeldung offen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper auf KGKDS-Jahrestagung zu Flüchtlingen in Ostmitteleuropa (1938-1948)

Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper vertrat das Institut für Ostrecht auf der Tagung „Flüchtlinge und Flüchtlingsfrage in Ostmitteleuropa (Slowakei, Rumänien, Ungarn, Jugoslawien, Österreich) 1938-1948“ an der Andrássy Universität Budapest (AUB). Mitveranstalter waren die Kommission für Geschichte und Kultur der Deutschen in Südosteuropa (KGKDS), das ELTE Forschungszentrum für Sozialwissenschaften Budapest sowie der Stiftungslehrstuhl für deutsche Geschichte und Kultur im südöstlichen Mitteleuropa an der Universität Pécs. Die Konferenzsprache war Deutsch; Veranstaltungsort war der Andrássy-Saal der AUB.

Am Morgen des 3. Oktober leitete Prof. Küpper die erste Sektion. Diese bot eine allgemeine rechtshistorische Einführung in die Thematik und präsentierte zwei Fallstudien zur Migration nach, in und aus Rumänien während des Zweiten Weltkriegs und in der unmittelbaren Nachkriegszeit.

Die Jahrestagung der KGKDS wurde in Kooperation mit der Andrássy Gyula Deutschsprachigen Universität Budapest und dem ELTE Forschungszentrum für Sozialwissenschaften Budapest ausgerichtet; beteiligt war zudem der Stiftungslehrstuhl in Pécs. Die Tagung endet am 4. Oktober. Weitere Details sowie das Programm stellt die AUB bereit.

Programm und Veranstaltungsseite der Andrássy Universität Budapest.

WiRO: Heft 7-9/2025 erschienen

Das Heft 7-9/2025 der WiRO ist erschienen. Wie inzwischen gewohnt, stellen wir Ihnen die aktuelle Ausgabe hier als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung.

  • IOR-Chronik: Ukraine, Polen, Tschechische Republik, Belarus, Ungarn, Rumänien, Republik Moldau, Montenegro
  • IRZ: Marroko, Mauretanien, Serbien

„Rechtsstaatsbrücke nach Osteuropa“ – Prof. Dr. Günter Krings würdigt und verteidigt das IOR im Deutschen Bundestag

Am 25. September 2025 hat Prof. Dr. Günter Krings, MdB, in der 28. Sitzung des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2026 die Arbeit des Instituts für Ostrecht ausdrücklich gewürdigt und sich gegen Kürzungen ausgesprochen. In seiner Rede sagte er:

Weil wir Rechtsstaatlichkeit nicht nur in Deutschland stärken wollen, möchte ich an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen danken, die sich gemeinsam mit mir gegen die Kürzung der ohnehin überschaubaren Mittel für das Institut für Ostrecht einsetzen. Angesichts des Krieges in der Ukraine und angesichts des politischen Drucks, der in einzelnen Ländern Osteuropas auf die Justiz ausgeübt wird, wäre es wirklich bizarr, wenn wir diese renommierte Forschungseinrichtung nun abwickeln würden. Wir haben uns daher zu Recht dafür entschieden, diese Rechtsstaatsbrücke nach Osteuropa zu erhalten.

Die Worte von Prof. Dr. Krings unterstreichen die Rolle des Instituts für Ostrecht als unabhängige, wissenschaftlich fundierte Anlaufstelle zu Rechtsentwicklung und Rechtsstaatlichkeit in Mittel- und Osteuropa – besonders mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie den anhaltenden Druck auf Justiz und Institutionen in einzelnen Staaten der Region. Seine Intervention im Plenum macht deutlich, dass die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit nicht an nationalen Grenzen endet, sondern gelebte europäische Verantwortung ist.

Video der Rede

Die Passage ist im offiziellen Mitschnitt der Bundestagsdebatte ab 2:23:15 auf Youtube zu sehen.

Quelle des Beitragsbilds: Screenshot Youtube/offizieller Mitschnitt der Bundestagsdebatte

Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper: Ein ideales Gesetz – und doch funktioniert es nicht?

Am 26.09.2025 hielt der Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht, Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, an der Doktorschule der Staats- und Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Pécs den Vortrag „Egy ideális törvény – és mégse működik? További etnikai kisebbségek / nemzetiségek elismerésének a gyakorlati sikertelensége Magyarországon – Ein ideales Gesetz – und doch funktioniert es nicht? Die praktische Erfolglosigkeit der Anerkennung weiterer ethnischer Minderheiten/Nationalitäten in Ungarn“.

Ausgehend von der aus wissenschaftlicher Sicht nahezu idealen Minderheitendefinition des ungarischen Rechts, die auch weiteren Gruppen eine Anerkennung als ethnische Minderheit bzw. Nationalität auf eigene Initiative eröffnet, zeigte der Vortrag, warum entsprechende Initiativen bislang durchweg ohne Erfolg geblieben sind.

Vorträge von Prof. Dr. Dr. h.c. Küpper an der Doktorschule in Pécs haben eine über 20-jährige Tradition, die seinerzeit von Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Brunner (Universität zu Köln) begründet wurde.