Zwischen Stromausfall und Podiumsdiskussion: Ein Tag im Zeichen der ukrainischen Demokratie am IOR

Am 15.07.2026 stand am Institut für Ostrecht ganz die Frage im Mittelpunkt, wie es um Presse und Demokratie in der Ukraine – und im Vergleich dazu in Deutschland – bestellt ist. Zwei Veranstaltungen boten dazu am selben Tag unterschiedliche, aber eng miteinander verwobene Perspektiven.

„Mehr als Nachrichten“: Journalismus unter Kriegsbedingungen

Den Auftakt machte am Nachmittag der Vortrag „Mehr als Nachrichten: Die Herausforderungen der Presse im Krieg“ mit Daria Meshcheriakova, Journalistin bei European Pravda und POLITICO in Kyjiw. Sie berichtete eindrücklich von den Arbeitsbedingungen in der Ukraine im vergangenen Winter: Die Heizung fiel aus, Stromausfälle gehörten zum Alltag. Um dennoch arbeitsfähig zu bleiben, arbeitete sie mit drei Notebooks parallel und wechselte jeweils das Gerät, sobald der Akku eines davon leer war.

Ein zweiter Schwerpunkt ihres Vortrags galt der veränderten Medienlandschaft: Für mehr als drei Viertel der ukrainischen Bevölkerung haben soziale Medien inzwischen klassische Medien als Informationsquelle ersetzt – allen voran Telegram-Kanäle, über die sich Desinformation und russische Propaganda rasant verbreiten. Vor diesem Hintergrund betonte Meshcheriakova die Bedeutung einer freien Presse, die kritisch über Regierungshandeln und Korruption berichtet, gerade in Kriegszeiten.

„Demokratie unter Druck?“: Deutsch-ukrainische Podiumsdiskussion

Am Abend folgte, anlässlich des 30. Jahrestags der ukrainischen Verfassung, die Podiumsdiskussion „Demokratie unter Druck?“. Auf dem Podium diskutierten Professor Dr. Roman Melnyk (derzeit Maquet Narikbayev Universität, Astana), Darja Meshcherjakova (European Pravda, Kyjiw) und Professor Dr. Alexander Tischbirek (Universität Regensburg), moderiert von Professor Dr. Gerrit Manssen und Antje Himmelreich. Die Veranstaltung war ausgesprochen gut besucht.

Für die Ukraine stand vor allem die Problematik im Zentrum, dass Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Kriegszustand bislang ausgeblieben sind – ein Umstand, der die Frage aufwirft, wie viel demokratische Substanz ein Land unter Kriegsrecht bewahren kann. Für Deutschland fiel der Befund, dass die Demokratie derzeit durch die AfD auf eine besondere Probe gestellt wird. Diskutiert wurde dabei unter anderem die Frage eines möglichen Parteiverbots – aber ebenso, was auf ein solches Verbot folgen könnte und ob es die AfD und ihre Wählerschaft tatsächlich schwächen würde.

Ein Tag, zwei Perspektiven auf denselben Befund

Beide Veranstaltungen verband ein gemeinsamer roter Faden: die Frage, wie widerstandsfähig demokratische Öffentlichkeit unter Druck bleibt – sei es durch Krieg und Desinformation in der Ukraine oder durch den Erstarken rechtsextremer Kräfte in Deutschland. Der 15.07.2026 machte deutlich, dass diese Herausforderungen, so unterschiedlich ihre Ausgangslagen auch sind, letztlich dieselbe Frage berühren: Wie lässt sich eine offene Gesellschaft gegen ihre Angreifer von innen und außen verteidigen?

Polnische Gastwissenschaftler im Juli am IOR


Im Juli 2026 begrüßt das Institut für Ostrecht zwei renommierte Gastwissenschaftler aus Polen: Frau Prof. Natalia Kohtamäki und Herrn Dr. Jarosław Stasiak. Beide bereichern mit ihrer fachlichen Expertise – von der europäischen Finanzaufsicht bis zum polnischen Grundbuchrecht – den wissenschaftlichen Austausch zwischen Polen und Deutschland.

Prof. ucz. dr hab. Natalia Kohtamäki, LL.M. (Bonn)

Professorin Natalia Kohtamäki lehrt an der Kardinal-Stefan-Wyszyński-Universität in Warschau, Fakultät für Rechts- und Verwaltungswissenschaften. Ihr wissenschaftlicher Werdegang ist eng mit Deutschland verbunden: Sie promovierte am interdisziplinären Kolleg „Global Financial Markets“ der Juristischen Fakultät der Universität Jena – unter der Betreuung von Prof. Dr. Matthias Ruffert. Zuvor studierte sie Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen an der Universität Warschau und absolvierte ein postgraduales LL.M.-Studium im Bereich Rechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn – betreut von Prof. Dr. Christian Hillgruber.


Als Stipendiatin renommierter deutscher Institutionen – darunter das Max-Planck-Institut für öffentliches Vergleichendes Recht und Völkerrecht in Heidelberg, der Deutsche Bundestag (Internationales Parlaments-Stipendium) sowie die Stiftungen „Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft“ und „Geld und Währung“ – verfügt sie über umfassende Erfahrung in der deutsch-polnischen Wissenschaftskooperation. Sie leitete mehrere vom Nationalen Wissenschaftszentrum finanzierte Forschungsprojekte, u. a. im Rahmen der Ausschreibungen „Sonata 5“ (Nr. 2013/09/D/HS5/01277) und „Harmonia 10“ (Nr. 2018/30/M/HS5/00296).
Professorin Kohtamäki ist Autorin zahlreicher Publikationen im Bereich des Europarechts, darunter die englischsprachige Monografie Theorising the Legitimacy of EU Regulatory Agencies (Berlin 2019) sowie die deutschsprachige Monografie Die Reform der Bankenaufsicht in der Europäischen Union (Tübingen 2012).


Dr. Jarosław Stasiak

Dr. Jarosław Stasiak ist Absolvent der Universität Łódź und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er promovoierte mit einer Dissertation zum Thema „Befreiung von Gerichtskosten“.


Er ist als Dozent an der Akademie Piotrków in Piotrków Trybunalski tätig und arbeitet zugleich als Jurist mit umfassender Erfahrung im Immobilienrecht. Darüber hinaus leitet er die Abteilung für Privatrecht bei der Stadtverwaltung von Łódź. In dieser Funktion entwickelte er eine viel beachtete Strategie zur gerichtlichen Unterbindung störender Emissionen (Immissionen), die von Geschäften mit sogenannten „Legal Highs“ ausgehen.


Dr. Stasiak hat zahlreiche Beiträge in polnischen und deutschen Fachzeitschriften veröffentlicht. Derzeit arbeitet er an einer neuen Monografie über das ewige Nutzungsrecht in Polen.

Studierende simulieren am IOR Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof

Am 14. Juli 2026 stellten Studierende der Ost-West-Studien der Universität Regensburg am Institut für Ostrecht ihr Können in einer Prozesssimulation zu einem fiktiven Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) unter Beweis. Die Veranstaltung bildete den praxisnahen Abschluss des Sommersemester-Seminars „Ost-West-Studien – Europa im Diskurs: Interdisziplinäres Seminar zu Themen der europäischen Integration II“, geleitet von Antje Himmelreich, wissenschaftliche Referentin für ukrainisches Recht am Institut für Ostrecht (IOR).

Der simulierte Fall

Im Zentrum stand ein fiktives Vertragsverletzungsverfahren zwischen Deutschland und Finnland. Hintergrund war ein finnisches Gesetz, das jegliche Alkoholwerbung verbietet, um dem in den skandinavischen Ländern verbreiteten Alkoholismus entgegenzuwirken. Ein bayerischer Spirituosenhersteller, dessen Produkte nach deutschem Recht rechtmäßig vertrieben werden, wollte seine Waren in Finnland bewerben, scheiterte jedoch am dortigen Werbeverbot.

Nachdem sich der Hersteller zunächst erfolglos an die Europäische Kommission gewandt hatte, schaltete er die deutsche Bundesregierung ein. Diese ersuchte die Kommission, gegen Finnland tätig zu werden. Die finnische Regierung berief sich zur Rechtfertigung auf Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutz sowie auf die Gewaltenteilung im eigenen Staat. Da die Kommission schließlich keine Vertragsverletzung feststellte, erhob Deutschland selbst Klage vor dem EuGH. Verhandelt wurden sowohl Zulässigkeitsfragen, etwa die Bindungswirkung der Kommissionsstellungnahme im Vorverfahren, als auch materiell-rechtliche Fragen zur Waren- und Dienstleistungsfreiheit.

Studierende als Klage- und Beklagtenvertretung

Die eigentlichen Protagonisten der Verhandlung waren die Studierenden des Seminars: Sie traten als Vertreterinnen und Vertreter der Klage- und der Beklagtenseite auf, erarbeiteten ihre rechtlichen Positionen eigenständig und vertraten sie im simulierten Verfahren vor der Kammer.

Den Rahmen für diesen Auftritt bildeten erfahrene Mitarbeitende des IOR: Axel Bormann, wissenschaftlicher Referent für das Recht Rumäniens und der Republik Moldau, leitete die Verhandlung als Vorsitzender Richter; der Kammer gehörte neben einem Studierenden auch Jan Sommerfeld, wissenschaftlicher Referent für tschechisches und slowakisches Recht, an. Die Kommission vertrat Gastwissenschaftler Oleksandr Kovalyshyn aus der Ukraine, während Antje Himmelreich die Rolle der Generalanwältin übernahm.

Über das Seminar

Das Seminar fand im Sommersemester 2026 wöchentlich montags vom 20. April bis zum 13. Juli im Rahmen der Ost-West-Studien an der Universität Regensburg statt und untersuchte Modelle und Theorien der europäischen Integration im Ost-West-Vergleich. Im Mittelpunkt standen Wahrnehmungen und Bilder von Europa vor dem Hintergrund historischer, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Entwicklungen.

Auf Basis theoretischer Texte erarbeiteten die Studierenden zentrale Begriffe wie Grenze, Konflikt, Eigen- und Fremdbild, Nation und Minderheit und wandten dieses Rüstzeug auf die Institutionalisierung Europas, die Entstehung der Europäischen Union sowie insbesondere die EU-Osterweiterung an. Die Prozesssimulation gab ihnen schließlich Gelegenheit, die erarbeiteten Konzepte selbst aktiv auf ein konkretes unionsrechtliches Verfahren anzuwenden.

Gedächtnissymposion für ehm. wissenschaftlichen Leiter des IOR Prof. Dr. Dres. h.c. Friedrich-Christian Schroeder

Am 10. und 11. Juli 2026 versammelten sich an der Universität Regensburg Wegbegleiter, Schülerinnen und Schüler sowie zahlreiche Gäste aus dem In- und Ausland, um im Rahmen eines Gedächtnissymposions an Prof. Dr. Dres. h. c. Friedrich-Christian Schroeder zu erinnern. Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt, ein eindrucksvoller Beleg dafür, wie viele Menschen Schroeders Wirken über Jahrzehnte hinweg begleitet und geprägt hat. Am 14. Juli 2026 hätte er seinen 90. Geburtstag gefeiert.

Ein Leben für Strafrecht und Ostrecht

Friedrich-Christian Schroeder zählte zu den profiliertesten deutschen Strafrechtswissenschaftlern seiner Generation. Sein Werk reichte von der Strafrechtsgeschichte über das nationale Straf- und Strafprozessrecht bis zu den Strafrechtsordnungen Osteuropas und Zentralasiens und fand international Beachtung – insbesondere in Osteuropa, in der Türkei, in Spanien und in Lateinamerika.

Den Grundstein für seine Beschäftigung mit dem Osten legte eine Forschungsreise der Studienstiftung des deutschen Volkes, die ihn 1965 zum ersten Mal nach Moskau führte. 1968 gehörte Schroeder zu den Gründungsvätern der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg. Von 1973 bis 2022 leitete er außerdem das Institut für Ostrecht und prägte es über beinahe fünf Jahrzehnte als wissenschaftlicher Leiter. Nicht zuletzt durch seine zahlreichen Schülerinnen und Schüler – unter anderem aus Argentinien, Aserbaidschan, der Türkei, Peru und Tadschikistan – war Schroeder ein Motor des wissenschaftlichen Austauschs über nationale Grenzen hinweg und trug maßgeblich zur nationalen wie internationalen Sichtbarkeit der Regensburger Fakultät für Rechtswissenschaft bei.

Ein dichtes Programm: von Straftrecht AT über BT und Rechtsgeschichte bis hin zum Ostrecht

Den Auftakt bildete am Freitag der Workshop „Ost und West im Dialog“ für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Der eigentliche Festtag folgte am Samstag im Sitzungssaal der Universität Regensburg. Nach Begrüßung und einführenden Worten eröffnete Prof. Dr. Andreas Hoyer (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) die Vortragsreihe mit einem Beitrag zu strafrechtlichen Problemen bei der Überlistung eines Automaten. Es folgte Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hans-Heiner Kühne (Trier) zur Anerkennung ausländischer Urteile im Exequatur-Verfahren.

Am Nachmittag rückte Schroeders strafrechtshistorisches Werk in den Mittelpunkt, vorgestellt von Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli (Universität Hamburg). Dr. Manuchehr Kudratov, der bei Schroeder promoviert hat und dem Institut für Ostrecht bis heute als affiliierter Wissenschaftler für Zentralasien verbunden ist, sprach anschließend über das Strafrecht im Schatten des Eisernen Vorhangs und die deutsch-sowjetischen Kolloquien über Strafrecht und Kriminologie von 1980 bis 1991 – ein Thema, das die enge persönliche Verbindung zwischen Schroeder und seinen Schülern eindrucksvoll spiegelte.

Per Zoom zugeschaltet, widmete sich Prof. em. Dr. Dr. h. c. mult. Günther Jakobs (Bonn) der Frage „Der Täter hinter dem Täter?“, bevor Prof. Dr. Elvan Keçelioğlu (Universität Ankara) zur Fahrlässigkeit im türkischen Strafrecht referierte. Damit spannte das Programm den Bogen über Schroeders gesamtes wissenschaftliches Schaffen, vom Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts über das Strafprozessrecht bis zum Ostrecht.

Podiumsdiskussion: Ostrechtsforschung im Wandel

Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion zur gegenwärtigen und künftigen Arbeit des Instituts für Ostrecht. Der Geschäftsführer des Instituts Prof. Dr. Dr. h. c. Herbert Küpper und Antje Himmelreich, wissenschaftliche Referentin für den postsowjetischen Raum die den derzeitigen wissenschaftlichen Leiter Prof. Dr. Martin Löhnig vertrat, sprachen über laufende Projekte, Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie die Engagement des IOR in der Lehre. Breiten Raum nahm zudem die Frage ein, wie sich die Ostrechtsforschung angesichts unerwünschter und extremistischer Organisationen weiterhin seriös mit dem russischen Recht auseinandersetzen kann. Gemeinsam mit Herbert Küpper hob sie hervor, wie eng das Institut für Ostrecht seit vielen Jahren mit der Universität Regensburg zusammenarbeitet. Prof. Dr. Dr. h. c. Herbert Küpper nutzte die Gelegenheit, sich für die erst kürzlich erfolgte Anerkennung des Instituts als An-Institut der Universität Regensburg zu bedanken, ein Meilenstein, den Schroeder als langjähriger wissenschaftlicher Leiter mit Sicherheit mit großer Freude aufgenommen hätte.

Im Anschluss an die Veranstaltung klang der Tag bei einem gemeinsamen Abendessen aus, bei dem Erinnerungen, Anekdoten und Gespräche über Schroeders Wirken noch lange nachklangen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Küpper mit einem Gastbeitrag in der LTO zu ersten Verfassungsänderungen der Regierung Magyar

Seit dem Wahlsieg von Péter Magyar im April 2026 arbeitet die neue ungarische Regierung systematisch die 16 Jahre Fidesz-Herrschaft auf. Das Institut für Ostrecht begleitet diesen historischen Prozess wissenschaftlich.

In einem Gastbeitrag für Legal Tribune Online (LTO) erläutert Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Referent für ungarisches Recht am Institut für Ostrecht, die Hintergründe der „Sechzehnten Änderung“ des ungarischen Grundgesetzes, der ersten Verfassungsänderung der Regierung Magyar. Sie begrenzt die Amtszeit des Ministerpräsidenten künftig auf insgesamt acht Jahre, entzieht der umstrittenen Identitätsschutzbehörde ihre verfassungsrechtliche Grundlage und leitet erste Schritte zur Rückholung des von der Vorgängerregierung zweckentfremdeten Staatsvermögens ein.

Der Beitrag „Ungarn: Erste Verfassungsänderung der Regierung Magyar. Das Ausmisten beginnt“ ist am 09.07.2026 erschienen und bei LTO zu lesen.

Call for Papers: „Junge Juristen entlang der Donau“: Rechtsvergleichende Konferenz zwischen den Donauregionen

Termin: 16-18. November 2026
Veranstaltungsort: Széchenyi István Universität Győr

Organisatoren: Deák Ferenc Fakultät für Staats- und Rechtswissenschaften der Széchenyi Universität Győr, Magyar-Német Ifjúságért Egyesület – Deutsch-Ungarisches Jugendwerk e.V., Institut für Ostrecht
Partner: Universität Regensburg, Universität Passau, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof, Universität Augsburg, Universität Wien, Andrássy Universität Budapest, Deutsch-Ungarischer Jugendrat

Das Deutsch-Ungarische Jugendwerk hat letztes Jahr das erste Deutsch-Ungarische Jugendparlament veranstaltet. Dieses Jugendparlament hat sich u.a. die Realisierung eines juristischen Forschungsprojekts für Jugendliche entlang der Donau zum Ziel gesetzt. Das Jugendwerk möchte dieses Vorhaben mit den Partneruniversitäten Regensburg, Augsburg, Passau, Wien, Győr und der Andrássy Universität Budapest, sowie der Hochschule Hof und dem vom Jugendwerk gegründeten Deutsch-Ungarischen Jugendrat verwirklichen, und so junge Rechtsstudierende zusammenbringen, um gemeinsam ein Verständnis für die verwandten Rechtssysteme zu erarbeiten.

Die Rechtsordnungen Deutschlands, Österreichs und Ungarns teilen gemeinsame europäische Ideen und Wurzeln, weisen jedoch in ihrer Struktur und der aktuellen rechtspolitischen Dynamik deutliche Unterschiede auf. Diese Unterschiede werden in der öffentlichen Debatte häufig diskutiert, während ein direkter fachlicher Austausch zwischen jungen Studierenden bislang nur vereinzelt stattfand. Insbesondere mit Blick auf gesamteuropäische Herausforderungen besteht ein wachsender Bedarf an Verständnis für die jeweiligen Systeme sowie an rechtsvergleichender Expertise. Diese rechtsvergleichende Konferenz bietet eine multilaterale Plattform, um einen strukturierten, und wissenschaftlich fundierten Austausch zu ermöglichen.

In diesem Rahmen können unter Anleitung der fachlichen Experten und Expertinnen mehrere Rechtssysteme der Vergleichenden Rechtswissenschaft erarbeitet und nachvollzogen werden. Dadurch sollen außerdem die rechtsvergleichenden Kompetenzen der Teilnehmenden gestärkt sowie eine zukünftige Netzwerk-Plattform geboten werden. Ziel der Organisatoren ist auch die spätere wissenschaftliche Veröffentlichung der Ergebnisse der Konferenz. Damit dient die Veranstaltung nicht nur als fachliches Treffen, sondern auch als Ausgangspunkt einer längerfristigen wissenschaftlichen Zusammenarbeit und eines jungen Juristennetzwerks.

Die Organisatoren halten es für wichtig, den wissenschaftlichen Dialog durch die Einbeziehung von Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen und geografischer Regionen, die mit dem breiten Thema in Verbindung stehen, zu stärken. Dabei ist es ein wesentliches Ziel, auch den interdisziplinären Austausch zu fördern und Perspektiven aus verschiedenen Rechtsgebieten, der Politik sowie den benachbarten Disziplinen zu eröffnen.
Das Programm der Konferenz baut auf thematischen Sektionen auf, in denen die jungen Teilnehmenden ihre Forschungen in Form von Kurzvorträgen präsentieren können.

Ausgewählte Schwerpunktthemen – Titel der Sektionen

  1. Welchen Rahmen setzen die Verfassungen für die internationale Kooperation entlang der Donau? – Prof. Dr. Dr. Herbert Küpper, Andrássy Universität Budapest, Institut für Ostrecht (Regensburg)
  2. In der Tradition des ius commune: vom römischen Recht zum heutigen Privatrecht in Europa. – Prof. Dr. Sebastian Martens, Universität Passau
  3. Die Grenzen der Plattformregulierung in der Europäischen Union – ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Meinungsfreiheit, Marktmacht sowie digitaler Verantwortung und Souveränität. – Prof. Dr. Beatrix Weber, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof
  4. Gleiche Regeln, unterschiedliche Gesellschaften: die Umsetzung der UN völkerrechtliche Konventionen in verschiedenen Ländern – Dr. László Knapp, Széchenyi István Universität Győr
  5. Strafe vs. Entrechtung – Rechte des Gefangenen im Strafvollzug, in Geschichte und Gegenwart. – Prof. Dr. Arnd Koch, Universität Augsburg
  6. Minderheitenrecht mit besonderer Berücksichtigung des Rechtsstatus von Vertriebenen in Ungarn und in Deutschland nach dem II. Weltkrieg. – Prof. Dr. Miloš Vec, Universität Wien

Wir sind auf der Suche nach Beiträgen, die sich aus möglichst vielfältigen fachlichen Blickwinkeln heraus den Sektionsthemen nähern. Das geplante Forschungssymposium bietet Gelegenheit, aktuelle Forschungsarbeiten zu den Themenfeldern der jeweiligen Sektionen zu präsentieren und zu diskutieren.

Teilnahmebedingungen:


Der Aufruf zur Einreichung von Abstracts richtet sich an Studierende und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am Anfang ihrer akademischen Karriere stehen. So freuen wir uns auf Einreichungen von Studierenden und Promovierenden zwischen 18 und 35 Lebensjahren.


Für die Vorträge sind jeweils Zeitfenster von 15-20 Minuten vorgesehen, den Vorträgen folgt eine fachliche Diskussion. Die Präsentationen finden auf Deutsch statt. (Wir bieten ungarischen Muttersprachlern die Möglichkeit, komplexe Fragen mithilfe eines Übersetzers zu beantworten.)

Anschließend ist eine Publikation in Form einer wissenschaftlichen Studie (25.000–40.000 Zeichen) geplant, die die Konferenz-Ergebnisse zusammenfasst.
(Die Veröffentlichungen werden voraussichtlich in den folgenden Fachzeitschriften erscheinen: Studien des Instituts für Ostrecht, Schriftenreihe der Universität Győr, der Thesen der Sektion 3 in Hofer Schriften zum Recht in Nachhaltigkeit, Compliance und IT.)

Weitere Informationen und das vorläufige Programm finden Sie hier.

„Georgia at a Crossroads“ – Podiumsdiskussion am Institut für Ostrecht

Am 30. Juni 2026 veranstaltete das Institut für Ostrecht (IOR) gemeinsam mit der Universität Regensburg und der Katholischen Hochschulgemeinde (KHG) Regensburg die Podiumsdiskussion „Georgia at a Crossroads: Recent Legislation, Rule of Law and Geopolitical Perspectives“. Die hybride Veranstaltung – vor Ort in der Landshuter Straße 4 sowie online per Zoom – brachte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Juristinnen und Juristen sowie interessierte Gäste zusammen, um aktuelle Entwicklungen in Georgien aus rechtlicher und geopolitischer Perspektive zu beleuchten.

Eröffnung

Zum Auftakt begrüßten die Mitveranstalter Prof. Dr. Alexander Graser (Universität Regensburg), Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper (IOR) und Rena Kagerer (KHG Regensburg) die Teilnehmenden und steckten den rechtsvergleichenden Rahmen der Diskussion ab.

Session 1: Demokratische Transformationen und gesellschaftliche Hürden

Unter der Moderation von Prof. Dr. Alexander Graser eröffnete Nina Bazikoshvili (Universität Regensburg / IOR) die erste Sitzung mit einem einführenden Überblick unter dem Titel „General Overview on Georgia: Current Legal Challenges and Systemic Shifts“.

Im Anschluss hielt Prof. Dr. Vazha Vardidze die Keynote „Persistence of Authoritarian Governance in Georgia: An Analysis of Institutional and Societal Barriers to Democratization“, in der er die strukturellen Hindernisse auf dem Weg zur Demokratisierung analysierte.

Den Abschluss der ersten Sitzung bildete ein Diskussionsbeitrag von Antje Himmelreich (IOR) zum Thema „The Georgian Foreign Influence Act from a European Comparative Law Perspective“.

Session 2: Rolle der Justiz, Verfassungserosion und institutionelle Dynamiken

Die zweite Sitzung, ebenfalls moderiert von Prof. Dr. Alexander Graser, eröffnete Harry Addicks, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Aachen, mit seiner Keynote „Die Rolle der Justiz beim Aufbau einer demokratischen Ordnung: Herausforderungen in Transformationsstaaten und die Erosion der Vorbilder“.

Anschließend ordnete Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper (IOR) in seinem Beitrag „Georgia’s Legal and Political Role in Eastern Europe“ Georgiens rechtliche und politische Bedeutung für Osteuropa ein.

Nach einer Kaffeepause und Gelegenheit zum akademischen Austausch folgte der dritte Programmpunkt.

Session 3: Gemeinsames Plenum und interaktive Podiumsdiskussion

In der abschließenden, interdisziplinär angelegten Podiumsrunde führten die Referentinnen und Referenten, Mitveranstalter und Diskutanten die Beiträge des Nachmittags zusammen. Im Zentrum standen die Einordnung der georgischen Entwicklungen in den europäischen und internationalen Rechtsrahmen sowie die Frage nach strukturellen Lösungsansätzen und künftigen Forschungskooperationen.

Den Abschluss bildete eine offene Fragerunde, in der Teilnehmende vor Ort und online per Zoom ihre Fragen an die Referentinnen und Referenten richten konnten.

Fazit

Mit „Georgia at a Crossroads“ hat das Institut für Ostrecht gemeinsam mit seinen Partnern ein aktuelles und drängendes Thema aufgegriffen: die Frage, wie sich Rechtsstaatlichkeit, demokratische Institutionen und geopolitische Rahmenbedingungen in Georgien gegenwärtig zueinander verhalten. Die rege Beteiligung und der interdisziplinäre Austausch zwischen Rechtswissenschaft, Justizpraxis und Regionalexpertise unterstreichen die Aktualität und Relevanz des Themas für die weitere wissenschaftliche Zusammenarbeit.

WiRO: Heft 04-06/2026 erschienen

Das Heft 04-06/20265 der WiRO ist erschienen. Wie inzwischen gewohnt, stellen wir Ihnen die aktuelle Ausgabe hier als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung.

  • Tsurkalenko, Yuliia, Wahlen in der Ukraine zwischen Kriegszustand und Nachkriegsordnung: verfassungsrechtliche Grenzen und praktische Herausforderungen, DOI: 10.61028/wiro-2026-02-50
  • Dežman, Aljoša/ Zahrastnik, Kristjan, Haftung von Staat und Arbeitgeber für Schäden durch öffentliche Bedienstete, Inspektoren, Verwaltungsbehörden und Richter, DOI: 10.61028/wiro-2026-02-51
  • Bölling, Hein/Jugeli, George, Gefährliche Haftungserweiterung im georgischen Zivil- und Gesellschaftsrecht, DOI: 10.61028/wiro-2026-02-52
  • IOR-Chronik: Ukraine, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Belarus, Ungarn, Rumänien, Republik Moldau, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Georgien
  • Aus der Tätigkeit der IRZ: Moldau, Ukraine, Kasachstan, Armenien, Usbekistan

Mehr als Nachrichten: Die Herausforderungen der Presse im Krieg

Wann? Mi, 15.07.2026, 14:00–15:00 Uhr
Wo? Institut für Ostrecht an der Universität Regensburg


Berichten, wenn der Strom ausfällt. Einordnen, wenn Desinformation die Lage verschleiert. Der Vortrag zeigt, unter welchen Bedingungen Journalist:innen in der Ukraine arbeiten – zwischen Sicherheitsrisiken, russischer Propaganda und der schwierigen Lage im annektierten Donbas. Im Fokus steht aber auch: Wie berichten ukrainische Medien jenseits der Kriegsnachrichten – über gesellschaftliche Reformen und den Weg des Landes in die EU?


Daria Meshcheriakova kennt die Antworten aus erster Hand: Als Journalistin bei European Pravda und POLITICO in Kyjiw beobachtet sie hautnah, wie sich die Ukraine politisch und gesellschaftlich wandelt. Ihr Schwerpunkt liegt auf der europäischen Integration des Landes sowie auf russischer Einflussnahme auf internationale Sportorganisationen – ein Thema, das zeigt, wie weit Desinformation und Machtpolitik reichen können. Studiert hat sie Politikwissenschaft an der Nationalen Universität „Kyjiw-Mohyla Akademie“ sowie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Moderation: Antje Himmelreich, Institut für Ostrecht an der Universität Regensburg
Veranstalter: Institut für Ostrecht an der Universität Regensburg
In Kooperation mit: Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e.V., Zweigstelle Regensburg

IOR am Jugendprojekt „Junge Juristen entlang der Donau“ beteiligt

Das Deutsch-Ungarische Jugendwerk veranstaltet jährlich ein deutsch-ungarisches Jugendparlament. Auf dessen letzter Sitzung wurde 2025 beschlossen, ein rechtswissenschaftliches Forschungsprojekt für den juristischen Nachwuchs in Deutschland, Ungarn und Österreich ins Leben zu rufen. Unter dem Titel „Junge Juristen entlang der Donau“ sind Studierende und Promovierende eingeladen, eigene Forschungsarbeiten zu sechs Themenfeldern einzubringen: Verfassungen und internationale Kooperation entlang der Donau; die Tradition des ius commune vom römischen Recht zum heutigen europäischen Privatrecht; Plattformregulierung in der EU; die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in den Donauanrainerstaaten; Gefangenenrechte im Strafvollzug; sowie Minderheitenrecht. Ein offener Call for Papers wird in Kürze veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten werden am 17. November 2026 im Rahmen einer eintägigen Konferenz an der Universität Győr vorgestellt.

IOR-Geschäftsführer Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper ist in die Planung des Projektes eingebunden

Das Institut für Ostrecht ist Koorganisator des Programms. Geschäftsführer Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper wird auf der Abschlusskonferenz eine der Sektionen leiten. Die eingereichten Arbeiten sollen darüber hinaus in einem Band der Studienreihe des Instituts für Ostrecht veröffentlicht werden.

Das IOR freut sich, mit diesem Projekt junge Juristinnen und Juristen aus den Donauanrainerstaaten bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu unterstützen und den fachlichen Austausch über die Landesgrenzen hinweg zu fördern.