WiRO: Heft 02/2024 erschienen

Das Heft 02/2024 der WiRO ist heute erschienen. Wie inzwischen gewohnt, stellen wir Ihnen die Ausgabe die aktuelle Ausgabe hier als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung.

  • Keller, Nino/Keller, Christoph: Georgien: Gesetz über die Sanierung und gemeinschaftliche Befriedigung von Gläubigerforderungen – Teil 5: Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren, DOI 10.61028/wiro-2024-02-18
  • Küpper, Herbert: Ungarns neue Freistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen, DOI:10.61028/wiro-2024-02-19
  • IOR-Chronik: Russland, Ukraine, Tschechische Republik, Ungarn
  • IRZ: Deutsch-vietnamesischer Rechtsstaatsdialog

Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper erneut zum Vizepräsidenten der Südosteuropa-Gesellschaft gewählt

Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Südosteuropa-Gesellschaft, die vom 15. bis 17. Februar 2024 im Sudetendeutschen Haus in München abgehalten wurde, ist Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, der Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht (IOR), erneut in das Amt des Vizepräsidenten gewählt worden. Die Veranstaltung konzentrierte sich auf das Thema „Die Türkei nach dem hundertjährigen Jubiläum der Republik“. Das Symposium des Wissenschaftlichen Beirats wiederum befasste sich mit der Bedeutung der Wechselwirkung zwischen Sport und Politik in Südosteuropa.

Die im Jahr 1952 gegründete Südosteuropa-Gesellschaft, die sich der Förderung der wissenschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu den südosteuropäischen Ländern widmet und die Vertiefung der Kenntnis über historische und gegenwärtige Entwicklungen in dieser Region unterstützt, bestätigte mit der Wiederwahl Küppers ihr Vertrauen in seine Fähigkeiten und seine langjährige Expertise. Sein erneutes Amt als Vizepräsident zeugt von der hohen Wertschätzung seiner Arbeit und seines Engagements für die Region.

Prof. Dr. Dr. h.c. Küpper, dessen Führung am IOR durch wegweisende Forschung und interdisziplinäre Ansätze geprägt ist, wird seine profunden Kenntnisse und seine Erfahrung weiterhin in den Dienst der Südosteuropa-Gesellschaft stellen. Diese Wiederwahl spiegelt nicht nur die Anerkennung seiner bisherigen Leistungen wider, sondern auch das Vertrauen in seinen fortlaufenden Beitrag zur Erreichung der Ziele der Gesellschaft.

Das Institut für Ostrecht gratuliert Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper zu dieser erneuten Wahl und sieht mit Optimismus seiner weiteren Tätigkeit entgegen, die sowohl dem Institut als auch der Südosteuropa-Gesellschaft zugutekommen wird.

Polizeireform im Fokus: Dr. Yuliia Tsurkalenkos Einblicke in das ukrainische Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Im Rahmen der hybriden Vorlesungsreihe „Einführung in das ukrainische Recht aus vergleichender Perspektive“, die an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) stattfand, hielt am 12. Februar 2024 unsere Gastwissenschaftlerin Dr. Yuliia Tsurkalenko von der Staatlichen Universität für innere Angelegenheiten Donezk, Filiale Kryvyj Rih, einen aufschlussreichen Vortrag zum Thema „Polizeireform in der Ukraine“. Diese Vorlesung markierte den Abschluss der Veranstaltungsreihe dieses Semesters und bot tiefgreifende Einblicke in die Reformprozesse und aktuellen Herausforderungen des ukrainischen Polizeirechts.

Dr. Tsurkalenko stellte in ihrer Präsenzvorlesung auf Deutsch die Kernpunkte der Polizeireform in der Ukraine vor, wobei sie das neue Polizeigesetz von 2015 als wesentliche Grundlage der polizeilichen Tätigkeit hervorhob. Sie beleuchtete detailliert die Besonderheiten der polizeilichen Arbeit während des Kriegszustands und erörterte die kritische Rolle der Polizei bei der Einschränkung von Menschen- und Bürgerrechten in diesen außergewöhnlichen Zeiten.

Dr. Yuliia Tsurkalenko hat ihren Vortrag auf Deutsch gehalten

Antje Himmelreich hat sich per Videokonferenz zum Vortrag aus Regensburg dazugeschaltet

Organisiert von Dr. jur. Nazar Panych, LL.M. (Regensburg), hat die Vorlesungsreihe „Einführung in das ukrainische Recht aus vergleichender Perspektive“ einmal mehr bewiesen, dass sie eine wichtige Plattform für den Austausch von Fachwissen und die Vertiefung des Verständnisses für das ukrainische Rechtssystem und seine internationalen Bezüge darstellt. Das Institut für Ostrecht dankt Dr. Yuliia Tsurkalenko für ihren bedeutenden Beitrag zur Reihe und blickt erwartungsvoll auf zukünftige Veranstaltungen, die weiterhin Licht auf die dynamischen Entwicklungen des Rechts in der Ukraine und darüber hinaus werfen werden.

 

Abschluss der Vorlesungsreihe „Einführung in das russische Recht: Rechtsgeschichte, Rechtsinstitutionen und Verfassungsrecht“

Am 02. Februar 2024 fand an der Universität Regensburg die letzte Veranstaltung der Vorlesungsreihe „Einführung in das russische Recht: Rechtsgeschichte, Rechtsinstitutionen und Verfassungsrecht“ statt, die seit dem Wintersemester 2019/20 jährlich angeboten wird. Diese Veranstaltung, organisiert und geleitet von unserer wissenschaftlichen Referentin für russisches und ukrainisches Recht am Institut für Ostrecht Antje Himmelreich, zielte darauf ab, interessierten Studierenden aller Fakultäten einen umfassenden Einblick in das russische Rechtssystem zu gewähren.

In dieser zweisemestrigen Veranstaltung (2 SWS) wurde den Teilnehmer:innen eine fundierte Einführung in die historischen und aktuellen Aspekte des russischen Rechts geboten. Dabei wurden sowohl die vorrevolutionäre als auch die sowjetische Rechtsgeschichte und -kultur thematisiert. Ein besonderer Fokus lag auf den russischen Rechtsinstitutionen und dem Verfassungsrecht, um den Studierenden ein ganzheitliches Verständnis für die Komplexität und Dynamik des russischen Rechtssystems zu vermitteln.

Die Abschlussveranstaltung dieses Semesters konzentrierte sich auf die Entwicklungen der letzten Jahre, die durch eine zunehmend repressive Gesetzgebung gekennzeichnet sind, insbesondere seit dem Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022. Antje Himmelreich beleuchtete kritische Themen wie die Gesetzgebung über ausländische Agenten und sog. unerwünschte Organisationen, die umfassenden Beschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, einschließlich der seit März 2022 geltenden Vorschriften, die die Diskreditierung der russischen Streitkräfte und die Verbreitung von als Fake-News eingestuften Informationen über deren Einsätze im Ausland unter Strafe stellen. Weiterhin wurde die Verschärfung des politischen Strafrechts und die erhebliche Erhöhung der Strafbarkeit für Militärangehörige thematisiert.

Diese Vorlesungsreihe stellt eine bedeutende Bildungsressource für Studierende dar, die sich für das russische Recht interessieren und ein tieferes Verständnis für dessen historische Wurzeln und gegenwärtige Herausforderungen erlangen möchten. Die Veranstaltung bot eine Plattform für kritische Diskussionen und förderte ein differenziertes Verständnis der rechtlichen Entwicklungen in Russland, insbesondere im Kontext der jüngsten geopolitischen Ereignisse.

Das Institut für Ostrecht dankt Antje Himmelreich für ihr Engagement und ihre Expertise, mit der sie dieses wichtige Thema einem breiten Publikum zugänglich gemacht hat. Wir freuen uns auf die Fortsetzung dieser Reihe im nächsten akademischen Jahr und laden alle Interessierten herzlich ein, teilzunehmen.

WiRO: Heft 01/2024 erschienen

Das Heft 01/2024 der WiRO ist heute erschienen. Wie inzwischen gewohnt, stellen wir Ihnen die Ausgabe die aktuelle Ausgabe hier als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung.

  • Špatenková, Renata: Tschechische Republik: Darstellung einiger ausgewählter arbeitsrechtlicher Probleme bei der Arbeit im Homeoffice, DOI: 10.61028/wiro-2024-01-16
  • Keller, Nino/Keller, Christoph: Georgien: Gesetz über die Sanierung und gemeinschaftliche Befriedigung von Gläubigerforderungen – Teil 4: Konkursverfahren und Internationales Insolvenzrecht, DOI: 10.61028/wiro-2024-01-17
  • IOR-Chronik: Russland, Ukraine, Polen, Tschechische Republik, Ungarn
  • IRZ: Fortbildungen und Hospitationen für arabischsprachige Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Gesellschaftsrecht im Fokus: Dr. Oleksandr Kovalyshyns Einblicke in das ukrainische Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel veranstaltet in diesem Semester die hybride Vorlesungsreihe „Einführung in das ukrainische Recht aus vergleichender Perspektive“. Die Reihe befasst sich mit verschiedenen Bereichen des ukrainischen Rechts und dessen internationalen Bezügen.

Am 22. Januar 2024 setzte Dr. Oleksandr Kovalyshyn, Gastwissenschaftler von der Nationalen Vorkarpatenuniversität Vasyl Stefanyuk in Ivano-Frankivs’k, Ukraine, am Institut für Ostrecht, die Reihe mit einem umfassenden Einblick in das ukrainische Gesellschaftsrecht, das 1991 unter Einfluss deutscher Modelle implementiert wurde. In seiner Vorlesung, die auf Deutsch gehalten wurde, stellte er verschiedene Unternehmensformen vor, mit einem Fokus auf die dominierende Rolle der GmbH im ukrainischen Rechtssystem, die mehr als 97% aller registrierten Gesellschaften ausmachen.  Dr. Kovalyshyn erörterte auch die neuesten Änderungen im Aktienrecht des Aktiengesetzes von 2022, einschließlich der Einführung einer monistischen Struktur der Corporate Governance und alternativer Methoden für die Durchführung von Hauptversammlungen. Er wies zudem auf die wachsende Bedeutung des US-amerikanischen Rechts im ukrainischen Gesellschaftsrecht seit 2014 hin, obwohl einige dieser Rechtstransplantate mit dem kontinentaleuropäisch geprägten ukrainischen System nicht immer kompatibel sind.

Dr. Oleksandr Kovalyshyn hatte seinen Vortrag auf Deutsch gehalten.

Im weiteren Verlauf der Reihe, am 12. Februar 2024, wird Dr. Yuliia Tsurkalenko, eine weitere Gastwissenschaftlerin des Instituts, einen Vortrag über das ukrainische Polizeirecht halten, mit besonderem Schwerpunkt auf den Bedingungen des Kriegszustands.

Zuvor, am 15. Januar 2024, hatte unsere wissenschaftliche Referentin für ukrainisches Recht, Antje Himmelreich, eine Vorlesung über ukrainisches Familien- und Erbrecht sowie Internationales Privatrecht gehalten. Sie ging dabei auf das ukrainische Ehe- und Kindschaftsrecht sowie das Erbrecht ein, einschließlich ihrer internationalen Aspekte.

Organisiert von Dr. jur. Nazar Panych, LL.M. (Regensburg), bietet die Vorlesungsreihe eine einzigartige Plattform für den Wissensaustausch und die Vertiefung des Verständnisses des ukrainischen Rechtssystems und seiner internationalen Beziehungen. Das Institut für Ostrecht schätzt die wertvollen Beiträge seiner Gastwissenschaftler und Referenten und freut sich auf die Fortführung dieser fachlich ausgerichteten Veranstaltungsreihe.

Deutsche Stiftung Friedensforschung: Pilot-Projekt „Restorative Justice in der Ukraine“ bewilligt

Die Deutsche Stiftung Friedensforschung hat das gemeinsame Pilot-Projekt „Restorative Justice in der Ukraine“ von Prof. Dr. Martin Löhnig (Universität Regensburg) und Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper (Institut für Ostrecht) bewilligt. Dieses Forschungsprojekt zielt darauf ab, eine umfassende rechtswissenschaftliche Analyse der staatlichen Maßnahmen zur rechtlichen Aufarbeitung des sowjetischen Unrechts in der Ukraine durchzuführen. Die Untersuchung konzentriert sich auf die nach dem Ende der Sowjetunion umgesetzten Initiativen, einschließlich des Umgangs mit den Tätern, der Unterstützung der Opfer und der Zugänglichkeit von Akten der Unterdrückungsapparate.

Das Vorhaben ist von großer Bedeutung, da es sich um die erste flächendeckende rechtswissenschaftliche Bestandsaufnahme der ukrainischen Gesetzgebung in diesem Bereich handelt. Es wird ein Vergleich mit der diesbezüglichen Gesetzgebung und Praxis anderer ehemals sozialistischer Staaten sowie Deutschlands durchgeführt, um die Mängel der ukrainischen Vorschriften präziser zu identifizieren.

Das Projektteam um Antje Himmelreich, wissenschaftliche Referentin für ukrainisches Recht, am Institut für Ostrecht verfügt über umfangreiche Ressourcen und Expertise, um diese komplexe Aufgabe zu bewältigen. Die Arbeit wird in Kooperation mit ukrainischen Partnern und unter Einsatz von hochqualifizierten Fachleuten aus verschiedenen Bereichen erfolgen. Darüber hinaus ist geplant, die Ergebnisse des Projekts sowohl in deutscher als auch in ukrainischer Sprache zu veröffentlichen, um eine breite Wirkung zu erzielen und zur gesellschaftlichen Versöhnung in der Ukraine beizutragen.

Das Projekt „Restorative Justice in der Ukraine“ stellt somit einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umfassenden und systematischen Aufarbeitung der Vergangenheit dar und wird voraussichtlich wertvolle Erkenntnisse und Empfehlungen für zukünftige rechtliche Maßnahmen in der Nachkriegs-Ukraine liefern.

Das Pilotprojekt ist für eine Dauer von 12 Monaten mit der Option auf Verlängerung angelegt.

Symbolbild: erstellt mit DALL-E

Das Institut für Ostrecht nun auch auf Instagram: Ein neues Fenster zur Welt des Rechts

Das Institut für Ostrecht (IOR) freut sich, die Erweiterung seiner digitalen Präsenz durch den Start eines brandneuen Instagram-Accounts bekanntzugeben. Unter dem Benutzernamen @ior_ostrecht öffnen wir ein neues Kapitel in der Art und Weise, wie wir Rechtsthemen kommunizieren und teilen.

Warum Instagram? Weil das Recht nicht ausschließlich in Paragrafen und Aktenordnern zu finden ist. Unsere Mission ist es, die komplexe und dynamische Welt des Ostrechts zugänglicher und verständlicher zu machen. Über unseren Instagram-Account bringen wir die Facetten des Ostrechts lebendig, farbenfroh und stets aktuell in Ihren täglichen Social-Media-Feed.

Auf @ior_ostrecht erwartet Sie eine einzigartige Mischung aus informativen Inhalten, visuellen Einblicken und aktuellen Updates, die das Ostrecht in einem ganz neuen Licht zeigen. Wir möchten Sie dazu einladen, uns auf dieser spannenden Reise zu begleiten und Teil einer wachsenden Gemeinschaft zu werden, die sich für die Themen Recht und Gerechtigkeit in Osteuropa leidenschaftlich engagiert.

Neben Instagram sind wir natürlich weiterhin auf anderen sozialen Netzwerken wie X und LinkedIn aktiv. Dort teilen wir regelmäßig wichtige Informationen, Artikel und Veranstaltungshinweise rund um das Ostrecht. Durch das Folgen des IOR auf diesen Plattformen bleiben Sie nicht nur informiert, sondern unterstützen auch unsere Mission, die Bedeutung und das Verständnis des Ostrechts zu fördern.

Wir laden Sie herzlich ein, uns auf diesen Plattformen zu folgen und Teil unserer Online-Community zu werden. Folgen Sie uns auf Instagram (@ior_ostrecht), X und LinkedIn, um keine Updates zu verpassen und tiefer in die Welt des Ostrechts einzutauchen.

Internationales Privatrecht im Fokus: Antje Himmelreichs Einblicke in das ukrainische Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel veranstaltet in diesem Semester die hybride Vorlesungsreihe „Einführung in das ukrainische Recht aus vergleichender Perspektive“. Die Reihe befasst sich mit verschiedenen Bereichen des ukrainischen Rechts und dessen internationalen Bezügen. Am 15. Januar 2024 trug Antje Himmelreich, wissenschaftliche Referentin für ukrainisches Recht am Institut für Ostrecht, mit einer Vorlesung zum Thema „Ukrainisches Familien- und Erbrecht, IPR“ zu dieser Vorlesungsreihe bei. Sie behandelte das ukrainische Ehe- und Kindschaftsrecht sowie das Erbrecht, einschließlich deren internationaler Aspekte. Sie ging dabei insbesondere auf aktuelle rechtliche Fragen ein, die in Deutschland vor Behörden und Gerichten zunehmend relevant werden, wie beispielsweise die Beurteilung von Scheinehen, Zuständigkeiten bei Ehescheidungen, Regelungen zum Ehevermögen, Unterhaltszahlungen sowie die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen und nichtehelichen Partnerschaften in der Ukraine.


Die Vorlesungsreihe wird am 22. Januar 2024 mit Beiträgen von unseren ukrainischen Gastwissenschaftlern Dr. Oleksandr Kovalyshyn zum ukrainischen Gesellschaftsrecht und Dr. Yuliia Tsurkalenko zum ukrainischen Polizeirecht mit besonderem Fokus auf den Bedingungen des Kriegszustands im Februar 2024 fortgeführt.


Die von Dr. jur. Nazar Panych, LL.M. (Regensburg) organisierte Vorlesungsreihe bietet eine Plattform für den Austausch und die Vertiefung von Kenntnissen im ukrainischen Rechtssystem und seinen internationalen Verknüpfungen. Das Institut für Ostrecht schätzt die Beiträge seiner Gastwissenschaftler und Referenten und sieht der Fortsetzung dieser fachlich orientierten Reihe entgegen.

DAAD-Projekt: Bewerbungen zum Studienseminar in Astana vom 20. bis 28. April 2024

Das Institut für Ostrecht setzt seine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem DAAD fort und führt auch im Jahr 2024 das Projekt „Grundrechtsschutz durch Verwaltungsgerichtsbarkeit“ im Rahmen des Programms „Ost-West-Dialog. Akademischer Austausch und wissenschaftliche Kooperation für Sicherheit, Zusammenarbeit und zivilgesellschaftliche Entwicklung in Europa“ durch.

Erfolreiche Teilnehmer:innen des Studienseminars 2023 in Astana

Das Projekt zielt darauf ab, Studierende und Promovierende aus Deutschland, Kasachstan, der Ukraine und Usbekistan in einen grenzüberschreitenden Dialog und zur Zusammenarbeit zu vereinen. Es konzentriert sich auf die Bedeutung einer effektiven gerichtlichen Durchsetzung von Grundrechten und strebt an, bei jungen Juristen der beteiligten Länder ein Bewusstsein für die Rolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen zu schärfen.

Ein Highlight des Projekts ist das Seminar in Astana, Kasachstan, vom 20. bis 28. April 2024. Ergänzend werden drei Kurzzeitstipendien für Studierende, Graduierte und Doktorierende aus Kasachstan und der Ukraine für einen dreimonatigen Forschungsaufenthalt in Regensburg angeboten.

Interessierte Studierende der Universität Regensburg können sich noch für das Seminar in Astana bewerben. Voraussetzungen sind fundierte Kenntnisse im deutschen Staats- und Verwaltungsrecht, Interesse am öffentlichen Recht und an internationalen Kontakten. Sprachkenntnisse, insbesondere in Englisch und gegebenenfalls Russisch oder Ukrainisch, sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.

Bewerbungen, bestehend aus einem kurzen Motivationsschreiben, Lebenslauf und Leistungsnachweisen, können bis zum 21. Januar 2024 an office(at)ostrecht.de gesendet werden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie bei diesem spannenden internationalen Dialog und Austausch begrüßen zu dürfen.