Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter ostrecht.de und nachkriegsukraine.de veröffentlichte Webseite des Institut für Ostrecht e.V.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Inhalte der Webseite sind derzeit nicht vollumfänglich barrierefrei:
- Inhalte werden nicht in einfacher Sprache bereitgestellt.
- Inhalte werden nicht in Gebärdensprache bereitgestellt.
- Bilder und Grafikfunktionen haben nicht durchgängig aussagekräftige Alternativtexte.
- Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht bei diesen Texten teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
- Es sind Schriftgrafiken vorhanden, für die keine programmatisch ermittelbaren Alternativinformationen vorhanden sind.
- Anderssprachige Textteile sind nicht ausreichend für Screenreader gekennzeichnet.
- Links zu Dokumentformaten – wie z. B. PDF – sind nicht durchgängig entsprechend gekennzeichnet
- PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Begründung
Das Institut für Ostrecht e.V. arbeitet beständig an der weiteren Verbesserung seines Webauftritts. Aufgrund der Fülle der Inhalte und begrenzter Personalressourcen konnten noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestaltet werden. Auf Anfrage können Nutzerinnen und Nutzer eine barrierefreie Variante des gewünschten Dokuments erhalten. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: info(at)ostrecht.de
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 09.01.2025 erstellt.
Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unsere Kontakt-E-Mail-Adresse info(at)ostrecht.de.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Institut für Ostrecht e.V.
Landshuter Straße 4
93047 Regensburg
Tel.: 0941/ 943 5450
Fax: 0941/ 943 5465
E-Mail: info(at)ostrecht.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: