Bundestag erhöht Förderung des Instituts für Ostrecht auf 600.000 Euro im Haushalt 2025

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, die institutionelle Förderung des Instituts für Ostrecht im Haushaltsjahr 2025 wieder auf 600.000 Euro anzuheben. Entgegen dem zuvor vorgesehenen Abbauplan des ehemaligen Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz bekräftigt das Parlament damit die Bedeutung des Instituts und seiner Expertise.

Diese Entscheidung gibt der institutionellen Ostrechtsforschung eine klare Zukunftsperspektive – mit der Hoffnung, dass dieser Impuls auf die gesamte Osteuropaforschung ausstrahlt.

Unser Dank gilt allen Unterstützerinnen und Unterstützern, die zu dieser politischen Entscheidung beigetragen haben.