Das Heft 01/2024 der WiRO ist heute erschienen. Wie inzwischen gewohnt, stellen wir Ihnen die Ausgabe die aktuelle Ausgabe hier als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung.
Špatenková, Renata: Tschechische Republik: Darstellung einiger ausgewählter arbeitsrechtlicher Probleme bei der Arbeit im Homeoffice, DOI: 10.61028/wiro-2024-01-16
Keller, Nino/Keller, Christoph: Georgien: Gesetz über die Sanierung und gemeinschaftliche Befriedigung von Gläubigerforderungen – Teil 4: Konkursverfahren und Internationales Insolvenzrecht, DOI: 10.61028/wiro-2024-01-17
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel veranstaltet in diesem Semester die hybride Vorlesungsreihe „Einführung in das ukrainische Recht aus vergleichender Perspektive“. Die Reihe befasst sich mit verschiedenen Bereichen des ukrainischen Rechts und dessen internationalen Bezügen.
Am 22. Januar 2024 setzte Dr. Oleksandr Kovalyshyn, Gastwissenschaftler von der Nationalen Vorkarpatenuniversität Vasyl Stefanyuk in Ivano-Frankivs’k, Ukraine, am Institut für Ostrecht, die Reihe mit einem umfassenden Einblick in das ukrainische Gesellschaftsrecht, das 1991 unter Einfluss deutscher Modelle implementiert wurde. In seiner Vorlesung, die auf Deutsch gehalten wurde, stellte er verschiedene Unternehmensformen vor, mit einem Fokus auf die dominierende Rolle der GmbH im ukrainischen Rechtssystem, die mehr als 97% aller registrierten Gesellschaften ausmachen. Dr. Kovalyshyn erörterte auch die neuesten Änderungen im Aktienrecht des Aktiengesetzes von 2022, einschließlich der Einführung einer monistischen Struktur der Corporate Governance und alternativer Methoden für die Durchführung von Hauptversammlungen. Er wies zudem auf die wachsende Bedeutung des US-amerikanischen Rechts im ukrainischen Gesellschaftsrecht seit 2014 hin, obwohl einige dieser Rechtstransplantate mit dem kontinentaleuropäisch geprägten ukrainischen System nicht immer kompatibel sind.
Im weiteren Verlauf der Reihe, am 12. Februar 2024, wird Dr. Yuliia Tsurkalenko, eine weitere Gastwissenschaftlerin des Instituts, einen Vortrag über das ukrainische Polizeirecht halten, mit besonderem Schwerpunkt auf den Bedingungen des Kriegszustands.
Organisiert von Dr. jur. Nazar Panych, LL.M. (Regensburg), bietet die Vorlesungsreihe eine einzigartige Plattform für den Wissensaustausch und die Vertiefung des Verständnisses des ukrainischen Rechtssystems und seiner internationalen Beziehungen. Das Institut für Ostrecht schätzt die wertvollen Beiträge seiner Gastwissenschaftler und Referenten und freut sich auf die Fortführung dieser fachlich ausgerichteten Veranstaltungsreihe.
Die Deutsche Stiftung Friedensforschung hat das gemeinsame Pilot-Projekt „Restorative Justice in der Ukraine“ von Prof. Dr. Martin Löhnig (Universität Regensburg) und Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper (Institut für Ostrecht) bewilligt. Dieses Forschungsprojekt zielt darauf ab, eine umfassende rechtswissenschaftliche Analyse der staatlichen Maßnahmen zur rechtlichen Aufarbeitung des sowjetischen Unrechts in der Ukraine durchzuführen. Die Untersuchung konzentriert sich auf die nach dem Ende der Sowjetunion umgesetzten Initiativen, einschließlich des Umgangs mit den Tätern, der Unterstützung der Opfer und der Zugänglichkeit von Akten der Unterdrückungsapparate.
Das Vorhaben ist von großer Bedeutung, da es sich um die erste flächendeckende rechtswissenschaftliche Bestandsaufnahme der ukrainischen Gesetzgebung in diesem Bereich handelt. Es wird ein Vergleich mit der diesbezüglichen Gesetzgebung und Praxis anderer ehemals sozialistischer Staaten sowie Deutschlands durchgeführt, um die Mängel der ukrainischen Vorschriften präziser zu identifizieren.
Das Projektteam um Antje Himmelreich, wissenschaftliche Referentin für ukrainisches Recht, am Institut für Ostrecht verfügt über umfangreiche Ressourcen und Expertise, um diese komplexe Aufgabe zu bewältigen. Die Arbeit wird in Kooperation mit ukrainischen Partnern und unter Einsatz von hochqualifizierten Fachleuten aus verschiedenen Bereichen erfolgen. Darüber hinaus ist geplant, die Ergebnisse des Projekts sowohl in deutscher als auch in ukrainischer Sprache zu veröffentlichen, um eine breite Wirkung zu erzielen und zur gesellschaftlichen Versöhnung in der Ukraine beizutragen.
Das Projekt „Restorative Justice in der Ukraine“ stellt somit einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umfassenden und systematischen Aufarbeitung der Vergangenheit dar und wird voraussichtlich wertvolle Erkenntnisse und Empfehlungen für zukünftige rechtliche Maßnahmen in der Nachkriegs-Ukraine liefern.
Das Pilotprojekt ist für eine Dauer von 12 Monaten mit der Option auf Verlängerung angelegt.
Das Institut für Ostrecht (IOR) freut sich, die Erweiterung seiner digitalen Präsenz durch den Start eines brandneuen Instagram-Accounts bekanntzugeben. Unter dem Benutzernamen @ior_ostrecht öffnen wir ein neues Kapitel in der Art und Weise, wie wir Rechtsthemen kommunizieren und teilen.
Warum Instagram? Weil das Recht nicht ausschließlich in Paragrafen und Aktenordnern zu finden ist. Unsere Mission ist es, die komplexe und dynamische Welt des Ostrechts zugänglicher und verständlicher zu machen. Über unseren Instagram-Account bringen wir die Facetten des Ostrechts lebendig, farbenfroh und stets aktuell in Ihren täglichen Social-Media-Feed.
Auf @ior_ostrecht erwartet Sie eine einzigartige Mischung aus informativen Inhalten, visuellen Einblicken und aktuellen Updates, die das Ostrecht in einem ganz neuen Licht zeigen. Wir möchten Sie dazu einladen, uns auf dieser spannenden Reise zu begleiten und Teil einer wachsenden Gemeinschaft zu werden, die sich für die Themen Recht und Gerechtigkeit in Osteuropa leidenschaftlich engagiert.
Neben Instagram sind wir natürlich weiterhin auf anderen sozialen Netzwerken wie X und LinkedIn aktiv. Dort teilen wir regelmäßig wichtige Informationen, Artikel und Veranstaltungshinweise rund um das Ostrecht. Durch das Folgen des IOR auf diesen Plattformen bleiben Sie nicht nur informiert, sondern unterstützen auch unsere Mission, die Bedeutung und das Verständnis des Ostrechts zu fördern.
Wir laden Sie herzlich ein, uns auf diesen Plattformen zu folgen und Teil unserer Online-Community zu werden. Folgen Sie uns auf Instagram (@ior_ostrecht), X und LinkedIn, um keine Updates zu verpassen und tiefer in die Welt des Ostrechts einzutauchen.
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel veranstaltet in diesem Semester die hybride Vorlesungsreihe „Einführung in das ukrainische Recht aus vergleichender Perspektive“. Die Reihe befasst sich mit verschiedenen Bereichen des ukrainischen Rechts und dessen internationalen Bezügen. Am 15. Januar 2024 trug Antje Himmelreich, wissenschaftliche Referentin für ukrainisches Recht am Institut für Ostrecht, mit einer Vorlesung zum Thema „Ukrainisches Familien- und Erbrecht, IPR“ zu dieser Vorlesungsreihe bei. Sie behandelte das ukrainische Ehe- und Kindschaftsrecht sowie das Erbrecht, einschließlich deren internationaler Aspekte. Sie ging dabei insbesondere auf aktuelle rechtliche Fragen ein, die in Deutschland vor Behörden und Gerichten zunehmend relevant werden, wie beispielsweise die Beurteilung von Scheinehen, Zuständigkeiten bei Ehescheidungen, Regelungen zum Ehevermögen, Unterhaltszahlungen sowie die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen und nichtehelichen Partnerschaften in der Ukraine.
Die Vorlesungsreihe wird am 22. Januar 2024 mit Beiträgen von unseren ukrainischen Gastwissenschaftlern Dr. Oleksandr Kovalyshyn zum ukrainischen Gesellschaftsrecht und Dr. Yuliia Tsurkalenko zum ukrainischen Polizeirecht mit besonderem Fokus auf den Bedingungen des Kriegszustands im Februar 2024 fortgeführt.
Die von Dr. jur. Nazar Panych, LL.M. (Regensburg) organisierte Vorlesungsreihe bietet eine Plattform für den Austausch und die Vertiefung von Kenntnissen im ukrainischen Rechtssystem und seinen internationalen Verknüpfungen. Das Institut für Ostrecht schätzt die Beiträge seiner Gastwissenschaftler und Referenten und sieht der Fortsetzung dieser fachlich orientierten Reihe entgegen.
Das Institut für Ostrecht setzt seine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem DAAD fort und führt auch im Jahr 2024 das Projekt „Grundrechtsschutz durch Verwaltungsgerichtsbarkeit“ im Rahmen des Programms „Ost-West-Dialog. Akademischer Austausch und wissenschaftliche Kooperation für Sicherheit, Zusammenarbeit und zivilgesellschaftliche Entwicklung in Europa“ durch.
Erfolreiche Teilnehmer:innen des Studienseminars 2023 in Astana
Das Projekt zielt darauf ab, Studierende und Promovierende aus Deutschland, Kasachstan, der Ukraine und Usbekistan in einen grenzüberschreitenden Dialog und zur Zusammenarbeit zu vereinen. Es konzentriert sich auf die Bedeutung einer effektiven gerichtlichen Durchsetzung von Grundrechten und strebt an, bei jungen Juristen der beteiligten Länder ein Bewusstsein für die Rolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen zu schärfen.
Ein Highlight des Projekts ist das Seminar in Astana, Kasachstan, vom 20. bis 28. April 2024. Ergänzend werden drei Kurzzeitstipendien für Studierende, Graduierte und Doktorierende aus Kasachstan und der Ukraine für einen dreimonatigen Forschungsaufenthalt in Regensburg angeboten.
Interessierte Studierende der Universität Regensburg können sich noch für das Seminar in Astana bewerben. Voraussetzungen sind fundierte Kenntnisse im deutschen Staats- und Verwaltungsrecht, Interesse am öffentlichen Recht und an internationalen Kontakten. Sprachkenntnisse, insbesondere in Englisch und gegebenenfalls Russisch oder Ukrainisch, sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Bewerbungen, bestehend aus einem kurzen Motivationsschreiben, Lebenslauf und Leistungsnachweisen, können bis zum 21. Januar 2024 an office(at)ostrecht.de gesendet werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie bei diesem spannenden internationalen Dialog und Austausch begrüßen zu dürfen.
Das Heft 12/2023 der WiRO ist heute erschienen. Wie inzwischen gewohnt, stellen wir Ihnen die Ausgabe die aktuelle Ausgabe hier als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung.
Himmelreich, Antje: Einführung eines einheitlichen Vorauswahlverfahrens für die Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine als Voraussetzung für den EU-Beitritt, DOI: 10.61028/wiro-2023-12-14
Rechtzeitig vor Weihnachten wurde im Verlag C.H. Beck der 64. Band des „Jahrbuchs für Ostrecht 2023“ veröffentlicht. Dieser Band setzt die Tradition fort, indem er eine sorgfältig ausgewählte Sammlung von Aufsätzen zu aktuellen Themen präsentiert. Darüber hinaus bietet das Jahrbuch einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Rechtswesen Osteuropas, inklusive fundierter Gutachten zum osteuropäischen Recht. Ergänzt wird der Inhalt durch detaillierte Dokumentationen zu relevanten Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebungsakten. Mit der aktuellen Ausgabe wird die langjährige Reihe, die nun schon ihren 64. Band erreicht hat, erfolgreich fortgeführt.
Rechtzeitig vor Weihnachten erschienen: das Jahrbuch für Ostrecht 2023
Aufsätze
Karin Rogalska, Bratislava: Potenziale künstlicher Intelligenz für Reformen in der slowakischen Justiz und Verwaltung Máté Julesz, Szeged: The Hungarian rule of law put to the test Jósef Szalma, Budapest: Über Generalklauseln und andere Methoden für das Füllen von Rechtslücken William Partlett, Melbourne: Uzbekistan’s New Constitution Bakhshillo Khodjaev, Tashkent: Deception in Advertising: Why the Uzbek Regulatory Standard is still Improper
Schwerpunkte der Rechtsentwicklung 2022
Antje Himmelreich: Russische Föderation Antje Himmelreich: Ukraine Tina de Vries: Polen Jan Sommerfeld: Tschechische Republik Jan Sommerfeld: Slowakei Herbert Küpper: Ungarn Axel Bormann: Republik Moldau Axel Bormann: Rumänien Dimitar Stoimenov: Bulgarien Tomislav Pintaric: Slowenien Tomislav Pintaric: Kroatien Tomislav Pintaric: Bosnien-Herzegowina Tomislav Pintaric: Serbien Herbert Küpper: Kosovo Wolfgang Stoppel: Albanien Dietrich Nelle: Mongolei
Gutachten:
Polen Tina de Vries, Regensburg: Zwangsprostitution, Menschenhandel und damit verbundene Straftaten im polnischen Recht
Litauen Antje Himmelreich: Haftung eines Beherbergungsbetriebs für Fahrzeuge der Gäste und darin befindliche Sachen nach litauischem Recht
Ungarn Herbert Küpper: Fluggastrechte im ungarischen Recht: Rückzahlung nicht angefallener Steuern und Gebühren bei nicht angetretenen Flügen
Dokumentation
Russland/Ukraine Rainer Wedde: Ein substanzloses Feigenblatt – die Entscheidungen des russischen Verfassungsgerichts zur Annexion der ukrainischen Provinzen: Entscheidung vom 2.10.2022 über den Beitritt der Oblast Zaporižja zur Russischen Föderation, übersetzt mit einer Einleitung
Russland/Georgien Herbert Küpper: Entscheidung des EGMR zu georgischen Entschädigungsansprüchen gegen Russland wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen in Südossetien, Abchasien und dem georgischen Kernland: Entscheidung der Großen Kammer des EGMR in der Rechtssache Georgien/Russland (38263/08)
Russland Rainer Wedde und Antje Himmelreich: Symbol eines Unrechtsstaats – Verurteilung des Oppositionspolitikers Ilja Jašin wegen angeblicher Falschmeldung über den Einsatz der Streitkräfte der RF: Übersetzung des Urteils des Meščansker Rayonsgericht der Stadt Moskau vom 9. Dezember 2022 mit einer Einführung
Die Nationale Universität für den Öffentlichen Dienst in Budapest und die Deutschsprachige Andrássy Universität Budapest haben sich in den Jahren 2024 bis 2028 zusammengetan, um die rechtsvergleichende Forschungswerkstatt mit dem Titel „Juristisches Grenzland: Die Berührungspunkte zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht in hybriden Rechtsgebieten“ zu organisieren. Das Hauptaugenmerk der Werkstatt liegt auf der Erforschung von klassischen Rechtsmaterien, in denen private und öffentliche Elemente miteinander verflochten sind, und deren Verhalten angesichts dieser Hybridität.
Das Institut für Ostrecht trägt zu der Werkstatt die rechtsvergleichende Perspektive zu den mitteleuropäischen Rechtsordnungen bei. Mehr über die Werkstatt erfahren Sie auf der Projektunterseite.
Der Siegeszug der Künstlichen Intellizen (KI) macht auch vor den akademischen Welt keinen Halt mehr. Die Fakultät für Betriebswirtschaft der Wirtschaftuni in Prag (Vysoká škola ekonomická v Praze) hat bereits Konsequenzen gezogen und ab dem kommenden akademischen Jahr Bachelorarbeiten abgeschafft. Andere tschechische Hochschulen hingegen erlauben ausdrücklich den Einsatz, z.B. die TU Liberec (Technická univerzita v Liberci). Gegenüber der Frankfurter Allgemeine Zeitung hat unser wissenschaftlicher Referent für tschechisches und slowakisches Recht Jan Sommerfeld die rechtlichen Hintergründe kommentiert.
Den Artikel von Jochen Zenthöfer, in dem er unseren Mitarbeiter ausführlich zitiert, finden Sie hier (Paywall).