Gesellschaftsrecht im Fokus: Dr. Oleksandr Kovalyshyns Einblicke in das ukrainische Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel veranstaltet in diesem Semester die hybride Vorlesungsreihe „Einführung in das ukrainische Recht aus vergleichender Perspektive“. Die Reihe befasst sich mit verschiedenen Bereichen des ukrainischen Rechts und dessen internationalen Bezügen.

Am 22. Januar 2024 setzte Dr. Oleksandr Kovalyshyn, Gastwissenschaftler von der Nationalen Vorkarpatenuniversität Vasyl Stefanyuk in Ivano-Frankivs’k, Ukraine, am Institut für Ostrecht, die Reihe mit einem umfassenden Einblick in das ukrainische Gesellschaftsrecht, das 1991 unter Einfluss deutscher Modelle implementiert wurde. In seiner Vorlesung, die auf Deutsch gehalten wurde, stellte er verschiedene Unternehmensformen vor, mit einem Fokus auf die dominierende Rolle der GmbH im ukrainischen Rechtssystem, die mehr als 97% aller registrierten Gesellschaften ausmachen.  Dr. Kovalyshyn erörterte auch die neuesten Änderungen im Aktienrecht des Aktiengesetzes von 2022, einschließlich der Einführung einer monistischen Struktur der Corporate Governance und alternativer Methoden für die Durchführung von Hauptversammlungen. Er wies zudem auf die wachsende Bedeutung des US-amerikanischen Rechts im ukrainischen Gesellschaftsrecht seit 2014 hin, obwohl einige dieser Rechtstransplantate mit dem kontinentaleuropäisch geprägten ukrainischen System nicht immer kompatibel sind.

Dr. Oleksandr Kovalyshyn hatte seinen Vortrag auf Deutsch gehalten.

Im weiteren Verlauf der Reihe, am 12. Februar 2024, wird Dr. Yuliia Tsurkalenko, eine weitere Gastwissenschaftlerin des Instituts, einen Vortrag über das ukrainische Polizeirecht halten, mit besonderem Schwerpunkt auf den Bedingungen des Kriegszustands.

Zuvor, am 15. Januar 2024, hatte unsere wissenschaftliche Referentin für ukrainisches Recht, Antje Himmelreich, eine Vorlesung über ukrainisches Familien- und Erbrecht sowie Internationales Privatrecht gehalten. Sie ging dabei auf das ukrainische Ehe- und Kindschaftsrecht sowie das Erbrecht ein, einschließlich ihrer internationalen Aspekte.

Organisiert von Dr. jur. Nazar Panych, LL.M. (Regensburg), bietet die Vorlesungsreihe eine einzigartige Plattform für den Wissensaustausch und die Vertiefung des Verständnisses des ukrainischen Rechtssystems und seiner internationalen Beziehungen. Das Institut für Ostrecht schätzt die wertvollen Beiträge seiner Gastwissenschaftler und Referenten und freut sich auf die Fortführung dieser fachlich ausgerichteten Veranstaltungsreihe.