Vom 12. bis 14. Februar 2026 fand am Institut für Osteuropäisches Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel die internationale Tagung „Fokus Ostrecht“ / „Focus Eastlaw“ statt. Die Veranstaltung wurde im hybriden Format auf Deutsch und Englisch durchgeführt und verstand den Raum „Osteuropa“ bewusst weit: Neben der Ukraine und den postsowjetischen Staaten umfasste er auch den Ostseeraum, die Kaukasus-Region und Zentralasien.
Eine Tagung zu Ehren von Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. (Tbilisi) Alexander Trunk
Viele der mehr als 40 Referent:innen, die über drei Tage hinweg Vorträge hielten, waren dem Ruf von Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. (Tbilisi) Alexander Trunk an die Kieler Förde gefolgt. Anlass war die bevorstehende Pensionierung des langjährigen Institutsdirektors Ende März 2026, der das Institut für Osteuropäisches Recht seit 1997 als dessen fünfter Direktor leitet. Unter den Teilnehmenden fanden sich Kolleginnen und Kollegen, Wegbegleiter, ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts, frühere Gastprofessor:innen und Gastdozent:innen sowie Doktorand:innen und Stipendiat:innen: ein eindrucksvolles Zeugnis des wissenschaftlichen Netzwerks, das Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. (Tbilisi) Alexander Trunk in fast drei Jahrzehnten aufgebaut hat.




Eröffnung: Russlandforschung vor neuen Herausforderungen
Den Auftakt der Tagung gestaltete Prof. Dr. h.c. Egils Levits, ehemaliger Staatspräsident der Republik Lettland und ehemaliger Richter am Europäischen Gerichtshof sowie am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, mit einem vielbeachteten Vortrag unter dem Titel „Einige Thesen über die Herrschaftsform in Russland und neue Aufgaben für die Ostrechtswissenschaft“. In sechs prägnanten Thesen zeichnete Levits nach, warum die Russlandforschung auch nach der historischen Zäsur des Jahres 2022 ein unverzichtbarer Teil der Ostrechtsforschung bleibt und warum sie gerade jetzt vor neuen wissenschaftlichen Herausforderungen steht.
Im Anschluss blickte Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. (Tbilisi) Alexander Trunk selbst auf die Geschichte des 1959 gegründeten Instituts zurück und würdigte dessen Entwicklung über mehr als sechs Jahrzehnte. Seine Ausführungen erhielten durch einen bedrückenden institutionellen Hintergrund besonderes Gewicht: Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der CAU Kiel hat 2024 auf eine Neuausschreibung der Professur für Osteuropäisches Recht verzichtet. Die Stelle soll künftig für das Familienrecht ausgeschrieben werden. Das Institut steht damit vor dem Ende seiner über 65-jährigen Geschichte.
Wissenschaftliches Programm: Breites Themenspektrum über drei Tage
Das Programm war außerordentlich dicht. Über 40 Vorträge verteilten sich auf drei thematisch strukturierte Konferenztage.
Der erste Tag widmete sich Grundlagenfragen: zwei Panels zu Recht im historischen und politischen Kontext mit Beiträgen zu Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Wirtschaft, Politik und interdisziplinärer Forschung sowie zu Rechtsvergleichung und Transformationsforschung. Abschließend stand das Verfassungs- und Verwaltungsrecht im Mittelpunkt. Der zweite Tag legte den Schwerpunkt auf das Zivilrecht einschließlich Familienrecht, privates Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht. Der dritte Tag war dem Internationalen Recht gewidmet: Internationales Privat- und Verfahrensrecht, allgemeines Völkerrecht und EU-Recht sowie Internationales Umwelt- und Wirtschaftsrecht.
Spotlight: Ukrainische Leihmutterschaft und ihre Anerkennung in Deutschland
Besondere Aufmerksamkeit zog der Vortrag unserer wissenschaftlichen Referentin für ukrainisches Recht am Institut, Antje Himmelreich, auf sich. Es war der einzige Beitrag der Tagung, der sich ausschließlich dem Familienrecht widmete. Ausgangspunkt waren zwei aktuelle Gutachtenfälle aus dem deutsch-ukrainischen Verhältnis zum Thema Leihmutterschaft.



Im ersten Fall stellte sich die Frage, ob eine Stiefkindadoption durch die deutsche Wunschmutter eines von einer ukrainischen Leihmutter geborenen Kindes möglich ist. Im zweiten Fall ging es um die Anerkennung eines ukrainischen Feststellungsurteils in Deutschland: Ein ukrainisches Gericht hatte über die standesamtliche Registrierung hinaus die Abstammung des Kindes gerichtlich festgestellt, weil die deutschen Behörden und Gerichte die ukrainische Geburtsurkunde nicht anerkennen wollten. Aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit der Wunscheltern konstatierte das Gericht ein berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Feststellung. Beide Fälle stehen exemplarisch für eine wachsende Zahl von Konstellationen, in denen deutsch-ukrainische Leihmutterschaften rechtliche Folgefragen aufwerfen.
Antje Himmelreich nutzte diese konkreten Fälle, um grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit der Leihmutterschaft zu beleuchten. Das ukrainische Recht erlaubt kommerzielle Leihmutterschaft in Kombination mit Ei- oder Samenspende als Methode der Fruchtbarkeitsbehandlung und zählt damit zu den liberalsten Regelungen weltweit. Diese gelten auch für Ausländerinnen und Ausländer und selbst unter den Bedingungen des Krieges. In Deutschland hingegen ist Leihmutterschaft wie in den meisten europäischen Ländern verboten; entsprechende Verträge sind sittenwidrig und nichtig.
Allerdings ist die ethische Bewertung auch in Deutschland in Bewegung geraten. Eine 2023 vom Bundesgesundheitsministerium einberufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin sprach sich 2024 allenfalls für eine vorsichtige Legalisierung der altruistischen nichtkommerziellen Leihmutterschaft unter engen rechtlichen Voraussetzungen aus, um Ausbeutung zu verhindern und Reproduktionstourismus zu reduzieren. Bis zu einer möglichen gesetzlichen Neuregelung bleibt die Frage der Anerkennung ausländischer Leihmutterschaften in Deutschland und insbesondere die rechtliche Stellung der Wunschmutter in der Praxis ungelöst. An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an, die die Ungleichbehandlung von Leihmutterkindern verschiedener Herkunftsländer, mögliche Anerkennungswege zum Wohl der betroffenen Kinder und die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit intensiv beleuchtete.
Podiumsdiskussion: Plädoyer für institutionelle Ostrechtsforschung
Den Abschluss der Tagung bildete eine Podiumsdiskussion zur Zukunft der Ostrechtsforschung. Auf dem Podium diskutierten Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. (Tbilisi) Alexander Trunk (Kiel), Antje Himmelreich (Regensburg), Prof. Dr. Rainer Wedde (Wiesbaden), Prof. Dr. Thomas Hoffmann (Tallinn) und Assoz. Prof. Dr. Sergi Jorbanadze (Tbilisi) und waren sich in einem zentralen Punkt einig: Gerade jetzt, in Zeiten geopolitischer Umbrüche, bedarf es einer institutionell verankerten Ostrechtsforschung, die sich wissenschaftlich mit dem Recht eines weit verstandenen Osteuropas befasst. Dies schließt ausdrücklich die Forschung zum russischen Recht ein, die nach 2022 nicht an Bedeutung verloren hat, sondern vor neuen Herausforderungen steht.
Neben der wissenschaftlichen Grundlagenforschung muss auch die universitäre Ausbildung im Recht der osteuropäischen Staaten gesichert bleiben, denn ohne institutionelle Sichtbarkeit und akademischen Nachwuchs droht dieses wichtige Forschungsfeld zufälligen Interessenschwerpunkten Einzelner überlassen zu werden. Der Raum „Osteuropa“ sei, so der Konsens der Runde, zu bedeutsam, als dass man sich das leisten könne.
Die Tagung „Fokus Ostrecht“ / „Focus Eastlaw“ war nicht nur eine wissenschaftlich außerordentlich reiche Veranstaltung, sondern auch ein eindrucksvolles Signal: Das Kieler Institut für Osteuropäisches Recht hat in seiner 65-jährigen Geschichte eine wissenschaftliche Gemeinschaft geformt, die weit über die Kieler Förde hinauswirkt und deren Stimme in der aktuellen rechtspolitischen Debatte ebenso wie das Institut für Ostrecht in Regensburg dringend gebraucht wird.

