Direkte Demokratie im Rechtsstaat

Projektleitung: Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper (IOR)

Projektmitarbeiterin: Wissenschaftliche Referentin Antje Himmelreich (IOR)

Laufzeit: 01.01.2021 – 31.12.2021

Projektergebnis: Sammbelband in ukrainischer Sprache, in russischer Sprache

Corona-Update

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie findet das Seminar ausschließlich Online über Zoom statt.

Die im Rahmen des Projekts vorgesehenen Forschungsstipendien wurden an vier ukrainische Bachelor- bzw. Masterstudierende aus Kyïv, Lviv und Charkiv vergeben, die sich vom Oktober bis Dezember 2021 in Regensburg aufhalten.

Kick-Off-Treffen: 08.10.2011 (Programm (deutsch), Programm (russisch), Programm (ukrainisch), Grundlagen der Direkten Demokratie – Skript)

Förderung: Das Forschungs- und Lehrprojekt wird durch den DAAD mit Mitteln des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Programms „Ost-West-Dialog 2021“ gefördert.

Projektpartner:

Universität Regensburg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Ansprechpartner: Prof. Dr. Gerrit Manssen

Nationale Taras-Ševčenko-Universität (Kyïv), Juristisches Institut, Lehrstuhl für Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, Ansprechpartner: Prof. Dr. Roman Melnyk

M. Narikbayev KAZGUU Universität (Nur-Sultan), Fakultät für Recht, Schule des deutschen Rechts, Ansprechpartner: Prof. Dr. Sergej Pen

Das Institut für Ostrecht führt in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Gerrit Manssen)  der Universität Regensburg im Jahr 2021 das Projekt „Direkte Demokratie im Rechtsstaat“ durch. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Wiederbeantragung des für das Jahr 2020 bewilligten Projekts, welches aufgrund der Beschränkungen im Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19-Pandemie abgesagt werden musste.

Thematisch stehen bei dem bewilligten Projekt die Förderung von Demokratisierungsprozessen und die Rechtsstaatlichkeit im Fokus. Mit der gewählten Thematik zur direkten Demokratie soll ein Gesichtspunkt erarbeitet und erörtert werden, der von fundamentaler Bedeutung für ein demokratisches System ist. Es geht um die seit Jahrzehnten immer wieder kontrovers diskutierte Frage nach dem Für und Wider von direktdemokratischen und ggf. plebiszitären Elementen im politischen Entscheidungsprozess. Dabei soll insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen direkter Demokratie und Rechtsstaat beleuchtet werden.

Die direkte Demokratie ist in den letzten Jahrzehnten immer mehr in den Mittelpunkt der politischen ebenso wie der rechtswissenschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Während die direkte Demokratie noch vor einiger Zeit im Wesentlichen als eine Schweizer Besonderheit galt und ansonsten in den demokratischen Regierungssystemen das Prinzip der repräsentativen Demokratie vorherrschte, hat sich dieses Bild gewandelt. Verstärkt werden direktdemokratische Elemente in die Verfassungen aufgenommen. Immer mehr Staaten sammeln erstmals oder – nach langer Zeit – wieder Erfahrungen mit direktdemokratischen Entscheidungen.

Die in Deutschland besonders sensibel wahrgenommene Problematik der grundrechtseinschränkenden Volksinitiativen (Stichwort: Schutz der Rechte politischer, ethnischer, religiöser etc. Minderheiten) verdeutlicht, dass direkte Demokratie rechtlich eingebettet werden muss, um den Rechtsstaat nicht zu gefährden und um positive Aspekte direkter Demokratie zu nutzen. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen des Projekts u.a. folgende Fragen untersucht werden: Wie geht ein starker Rechtsstaat wie Deutschland mit dem Phänomen grundrechtsproblematischer Volksinitiativen um? Was können andere Staaten wie die Ukraine oder Kasachstan von dieser Herausforderung für die Ausgestaltung direkter Demokratie lernen?

Das Projekt richtet sich an (Bachelor- und Master-)Studierende, Doktoranden und junge Nachwuchswissenschaftler/innen aus Deutschland, Kasachstan und der Ukraine.

Als Hauptmaßnahme des Projekts ist im Herbst 2021 ein gemeinsames studentisches Seminar in Odesa geplant. Das einwöchige Seminar setzt sich aus Vorlesungen, studentischen Referaten und einer Gruppenarbeit zusammen.

Zur Vorbereitung auf das Seminar in Odesa findet im Frühsommer eine eintägige digitale Einführungsveranstaltung statt, in deren Rahmen die Teilnehmer/innen mit dem Thema der direkten Demokratie in einführenden Vorlesungen und dem Konzept des Seminars und den Themen für die Seminararbeiten und die studentischen Referate bekannt gemacht werden.

Die Zahl der aus dem Projekt geförderten Seminarteilnehmer/innen ist auf 20 begrenzt (je acht von der Universität Regensburg und der Nationalen Taras-Ševčenko-Universität in Kyïv bzw. anderer Hochschulen in der Ukraine, mit denen das Institut für Ostrecht Kooperationen pflegt, und vier von der M. Narikbayev KAZGUU Universität in Nur-Sultan). Hinzu kommen bis zu fünf Teilnehmer/innen aus Odesa. Die Bewerbungsmodalitäten werden im Frühjahr 2021 an den am Projekt beteiligten Hochschulen öffentlich bekannt gemacht.

Im Sinne der Nachhaltigkeit des Projekts werden drei Forschungsstipendien für zwei Studierende des ukrainischen Projektpartners und eine(n) kasachische(n) Studierende(n) des kasachischen Projektpartners für einen Aufenthalt in Regensburg für die Dauer von maximal drei Monaten aus Mitteln des DAAD vergeben. Das Stipendienangebot wird von den ausländischen Projektpartnern durch eine Ausschreibung öffentlich bekannt gemacht. Die Forschungsaufenthalte sollen den geförderten Personen die Möglichkeit bieten, sich im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit zum Projektthema der direkten Demokratie vertiefend und rechtsvergleichend mit dem deutschen Recht zu beschäftigen.

Die Ergebnisse des Projekts sollen in einem Sammelband in einer ukrainischen und einer deutschen Ausgabe veröffentlicht werden. Die Publikation der deutschen Ausgabe erfolgt in den Studien des Instituts für Ostrecht.