Rechtsstaat im Alltag: Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtsschutz in Deutschland, Kasachstan und der Ukraine

Projektleitung: Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper (IOR)

Projektmitarbeiterin: Wissenschaftliche Referentin Antje Himmelreich (IOR)

Laufzeit: 01.01.2023 – 31.12.2023

Förderung: Das Projekt wird durch den DAAD mit Mitteln des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Programms „Ost-West-Dialog. Akademischer Austausch und wissenschaftliche Kooperation für Sicherheit, Zusammenarbeit und zivilgesellschaftliche Entwicklung“ finanziert.

Projektpartner:

Universität Regensburg, Fakultät für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht,

Ansprechpartner: Prof. Dr. Gerrit Manssen

Kasachische Staatliche Juristische Universität M. Narikbayev (KAZGUU), Law School, Zentrum für deutsches Recht, Astana (Kasachstan)

Ansprechpartner: Prof. Dr. Roman Melnyk

Nationale Universität für Luftfahrt, Fakultät für internationale Beziehung, Zentrum des deutschen Rechts, Kyiv (Ukraine)

Ansprechpartner: Prof. Dr. Yurij Voloshin

Das Institut für Ostrecht führt in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Gerrit Manssen) der Universität Regensburg im Jahr 2023 das Projekt „Rechtsstaat im Alltag: Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtsschutz in Deutschland, Kasachstan und der Ukraine“ durch.

Thematisch stehen beim vorliegenden Projekt die Rechtsstaatlichkeit und insbesondere das Recht auf gute Verwaltung im Vordergrund. Rechtsstaatlichkeit beinhaltet eine Vielzahl von Anforderungen an die Ausgestaltung der staatlichen Ordnung, beispielsweise den Gewaltenteilungsgrundsatz oder die Gewährung von Grundrechtsschutz einschließlich von Minderheitenrechten. Grundlegend für einen Rechtsstaat ist aber auch eine funktionierende gerichtliche Kontrolle der öffentlichen Gewalt. Einfachgesetzlich werden die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts, von denen das Recht auf gute Verwaltung abhängig ist, in Deutschland durch allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze und die Verwaltungsgerichtsordnung konkretisiert. In Kasachstan trat ein Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessgesetzbuch am 01.07.2021 in Kraft. In der Ukraine wurde eine Verwaltungsgerichtsordnung zwar schon 2005 verabschiedet. Ein Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren wurde dagegen erst am 17.02.2022 verabschiedet, das am 15.12.2023 in Kraft treten wird. Das Gesetz soll eine Art Schlussstein für den Aufbau einer rechtsstaatlich gesetzlichen Ordnung der Verwaltung in der Ukraine bilden und wird wesentliche Bedeutung für die Rechtsprechung der ukrainischen Verwaltungsgerichte haben.

Die Institution der Gerichtsbarkeit ist dazu bestimmt, Konflikte mittels eines rechtsstaatlich legitimierten Instrumentariums zu bewältigen. Das Bestehen eines verlässlichen rechtsstaatlichen Gerichtssystems hilft, Konflikte bereits vor ihrem Entstehen zu vermeiden, da die Beteiligten sich in ihrer Situation im besten Fall an bereits durch vorgehende gerichtliche Entscheidungen gebahnte Wege halten können. Bei der verwaltungsgerichtlichen Aufarbeitung von Fällen, aber auch bei der auf einer höheren Ebene angesiedelten Konzeption der Gerichtsbarkeit an sich geht es um die Erforschung von Konflikten samt den Wegen zu einer rechtsstaatlichen Lösung.

Das Projekt fördert im Einklang mit den Zielen des vom DAAD ausgeschriebenen Programms internationalen wie innerstaatlichen Dialog und Verständigung zwischen (künftigen) Entscheidungsträgern. Konflikte zwischen Bürger und Verwaltung werden erforscht und Konzepte und Instrumente zur Konfliktbewältigung und Konfliktprävention auf diesem Gebiet für die Zielländer entwickelt. Durch die Diskussion über die geeignete gesetzliche Ausgestaltung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Gewährung von Rechtsstaatlichkeit werden Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit gefördert, weil es auch um die Durchsetzung der Bindung der Verwaltung an Gesetze des demokratisch legitimierten Gesetzgebers geht. Ebenso hilft eine funktionierende Verwaltungsgerichtsbarkeit gute Verwaltung im Sinne von gesetzgebender Regierungsführung zu etablieren und Rechte von Angehörigen von Minderheiten zu schützen und ist selbst eine wichtige Institution der Zivilgesellschaft.

Das Projekt richtet sich an Bachelor- und Masterstudierende sowie Doktorand:innen aus Deutschland, Kasachstan und der Ukraine. Gerade in der juristischen Ausbildung bietet sich so die Möglichkeit, eine Sensibilisierung in Bezug auf die Bedeutung des Verwaltungsverfahrens und der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die rechtsstaatliche Entwicklung bei jungen Juristen zu erreichen und rechtsstaatliches Bewusstsein zu stärken.