Klimasenior*innen in Osteuropa? Der Klimaschutz vor osteuropäischen Gerichten
I. Ausgangslage: Klimaschutz durch Gerichtsverfahren als rechtsvergleichender Forschungsgegenstand
In den letzten Jahren haben Versuche zugenommen, den Klimaschutz mit Hilfe von Prozessführung und Gerichten zu forcieren. Derartige Advocacy-Prozesse haben typischerweise eine von zwei Stoßrichtungen:
1) Der Staat soll mit Hilfe von Gerichten gezwungen werden, seine – gesetzgeberischen, gubernativen und administrativen sowie finanziellen – Bemühungen um den Klimaschutz zu verstärken. Die Prozesse sollen staatliche Passivität in staatliche Aktivität verwandeln. Den juristischen Hebel hierzu bildet regelmäßig das Verfassungsrecht, v.a. die Grundrechte. Besonders bekannt in dieser Hinsicht ist das Klimaseniorinnen-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs[1].
2) Private Emittenten, bisweilen auch der Staat sollen im Wege von Schadensersatzforderungen, ggf. kombiniert mit Unterlassungsklagen, zur Reduzierung ihrer klimaschädlichen Emissionen oder zur Unterlassung sonstigen klimaschädlichen Verhaltens gezwungen werden. Klimaschutz soll durch den Einsatz zivilrechtlicher Ansprüche gefördert werden. Ein deutsches Beispiel ist das Urteil des OLG Hamm, das die Klage eines peruanischen Bauern gegen RWE auf Beteiligung an der Finanzierung von Schutzmaßnahmen für sein Haus nur deshalb abgewiesen hat, weil dieses Haus durch den klimabedingt anschwellenden Gletschersee praktisch nicht gefährdet ist[2]. Auch Klagen gegen Autohersteller vor deutschen Gerichten einschließlich des Bundesverfassungsgerichts zielen in diese Richtung.
Die rechtsvergleichende Beschäftigung mit dieser climate litigation konzentriert sich auf die westlichen Industriestaaten und bisweilen auf Prozesse im Globalen Süden[3]. Osteuropa steht am Rande der Aufmerksamkeit oder wird völlig ignoriert. Dortige Klimaurteile werden, wenn überhaupt, höchstens von der jeweiligen nationalen Rechtswissenschaft aufgearbeitet.
II. Projektgegenstand: Klimaprozesse in Osteuropa
Das Projekt „Klimasenior*innen in Osteuropa? Der Klimaschutz vor osteuropäischen Gerichten“ will diese Forschungslücke füllen und zeigen, dass auch Osteuropa in diesem aktuellen Feld der Rechtsentwicklung aktiv ist. Osteuropa ist sicherlich nicht das Zentrum von climate litigation. Dennoch gibt es auch in dieser Region Gerichtsurteile, die der rechtsvergleichenden Aufmerksamkeit wert sind.
Diese Urteile einschließlich der dazu gehörenden Normtexte will das Projekt zusammenstellen, dokumentieren und wissenschaftlich einordnen. Die Ergebnisse werden in einem Band der Studienreihe veröffentlicht werden.
Die Länderreferent(inn)en des Instituts für Ostrecht, gemeinsam mit kooperierenden Rechtswissenschaftler(inn)en, werten zu diesem Zweck die einschlägige Rechtsprechung in den folgenden Ländern aus:
– Albanien (Rechtsanwältin Koleta Ejlli, LL.M., Mannheim)
– Bulgarien (Rechtsanwalt Dr. Dimitar Stoimenov, Sofia)
– Georgien (Dr. Nina Bazikoshvili, Tbilissi/Regensburg)
– Kroatien (Wiss. Referent Tomislav Pintarić, Regensburg; N.N.)
– Polen (Wiss. Referentin Tina de Vries, Regensburg)
– Rumänien (Wiss. Referent Axel Bormann, Regensburg)
– Russland (Wiss. Referentin Antje Himmelreich, Regensburg)
– Tschechien (Wiss. Referent Jan Sommerfeld, Regensburg)
– Ukraine (Wiss. Referentin Antje Himmelreich, Regensburg)
– Ungarn (Wiss. Referent Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, Regensburg/Budapest).
Die Gesamtleitung obliegt dem Wissenschaftlichen Leiter des IOR, Prof. Martin Löhnig.
III. Projektinhalt
Die Projektarbeit gliedert sich in folgende Schritte:
1. Identifizierung der in Frage kommenden Prozesse
Um nicht auszuufern, werden reine oder jedenfalls schwerpunkthafte „Klimaurteile“ gesammelt, nicht etwa alle möglichen Urteile und Verfahren zur Förderung des Umweltschutzes oder zur Umwelthaftung.
Jede(r) Projektmitarbeiter(in) untersucht in ihrem / seinem Land / Ländern die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte, der Verwaltungsgerichte und der ordentlichen Gerichte auf die Existenz solcher Verfahren hin. Das Projekt berücksichtigt sowohl bereits entschiedene als auch noch anhängige Prozesse. Bei letzteren können Klageschriften, Vorlagebeschlüsse und vergleichbare Dokumente ebenso wertvolle rechtsvergleichende Einblicke gewähren wie Endurteile.
Am Ende dieser ersten Phase präsentiert jede(r) Projektmitarbeiter(in) die vorgefundenen Verfahren einschließlich ihrer Rechtsgrundlagen. Auf der Grundlage des so erzielten Gesamtüberblicks wird entschieden, welche Urteile, Prozessdokumente und/oder Rechtsvorschriften ganz oder teilweise übersetzt und dokumentiert werden sollen und welche nicht.
2. Übersetzung der ausgewählten Urteile
Die für die Dokumentation ausgewählten Texte (Gerichtsurteile, Prozessmaterialien, Normativakte) werden ganz oder in wichtigen Teilen ins Deutsche oder ins Englische übersetzt.
3. Wissenschaftliche Einordnung
Nach der Auswahl und Übersetzung der relevanten Dokumente bildet deren wissenschaftliche Einordnung den zweiten Teil des Projekts „Klimasenior*innen in Osteuropa? Der Klimaschutz vor osteuropäischen Gerichten“.
Die einzelnen Länderkapitel erhalten eine Einführung, die die dort dokumentierten Urteile und anderen Dokumente in den Gesamtzusammenhang der Rechtsordnung und der (klima- und allgemein-)politischen Entwicklung des jeweiligen Landes stellt. Wo nötig, werden auch einzelne Dokumente mit einer separaten kurzen Einführung versehen, etwa wenn ein Urteil etc. nur auszugsweise dokumentiert und übersetzt wird.
Wenn in einem der Projektländer keinerlei Prozesse mit Bezug zum Klimaschutz geführt werden, soll das Länderkapitel statt einer Einführung eine Darstellung erhalten, die analysiert, warum dort noch keine climate litigation stattfindet, und die der Frage nachgeht, welcher Inhalt bei Urteilen zu erwarten ist, wenn es doch einmal zu derartigen Klagen vor Verfassungs-, Verwaltungs- oder ordentlichen Gerichten kommen sollte.
Für diese Einführungen will das Projekt qualifizierte Kolleg(inn)en aus dem jeweiligen Land gewinnen. Sollte es sich als schwierig erweisen, geeignete Autor(inn)en in den Projektländern zu finden, verfasst die/der jeweilige(n) Projektmitarbeiter(in) die einführenden Texte.
4. Publikation
Die dokumentierten Entscheidungen und Begleitmaterialien sowie ihre Einführungen werden in einem Band zusammengestellt, der in der Studienreihe erscheint. Ein zusammenfassender analytischer Gesamtüberblick rundet den Projektband ab.
IV. Finanzierung
Das Projekt wird aus Hausmitteln finanziert. Die Länderreferent(inn)en führen die Forschungen im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit durch. Die kooperierenden Rechtswissenschaftler(inn)en haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, ohne Vergütung an dem Projekt mitzuarbeiten.
[1] EGMR, Große Kammer, Urteil v. 9.4.2024, Verein Klimaseniorinnen Schweiz u.a. ./. Schweiz, 53600/20.
[2] OLG Hamm, Urteil v. 28.5.2025, 5 U 15/17. Dazu Kring, Franziska: Was das Urteil des OLG Hamm bedeutet, LTO Legal Tribune Online, 28.5.2025.
[3] Dazu z.B. die Beiträge des Symposiums „Comparative Climate Litigation in a North-South Perspective“ in Verfassung und Recht in Übersee / World Comparative Law 2023 Nr. 2.
