Kommunale Daseinsvorsorge durch Public-Private-Partnership in Russland und Deutschland – Rechtliche Voraussetzungen der Einbindung Privater in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Ziel des Projekts ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für Public-Private-Partnership-Projekte rechtsvergleichend in Deutschland und Russland zu untersuchen. Ausgehend von verfassungsrechtlichen Überlegungen zur Frage, welche Staatsaufgaben auf Private übertragen werden können, sollen insbesondere aus verwaltungsrechtlicher Perspektive geeignete Handlungsformen und Vertragsgestaltungen erörtert werden. Mit einer besonderen Fokussierung auf den kommunalen Bereich soll es dabei auch um die Frage gehen, inwieweit in Deutschland entwickelte Modelle für das russische Recht „exportfähig“ sind.
Das Projekt wird von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg in Zusammenarbeit mit dem Institut für Ostrecht und der Juristischen Fakultät der Staatlichen Universität St. Petersburg mit Unterstützung des BMBF im Rahmen des „Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation“ durchgeführt.
Im Rahmen des Projekts finden zwei Tagungen statt, vom 23.-25. November 2011 in St. Petersburg und vom 11.-13. April 2012 in Regensburg. Neben Vorträgen von Experten aus beiden Ländern sollen Podiumsdiskussionen und Workshops stattfinden. Die Ergebnisse der Tagung werden in einem Tagungsband veröffentlicht.