Die rechtliche Aufarbeitung des kommunistischen Unrechts in Europa

2008/2009 führte das Institut für Ostrecht das von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur geförderte Forschungsprojekt „Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Europa“ durch. Die Leitung des Projekts obliegt Prof. Dr. Dr. h.c. Friedrich-Christian Schroeder und Prof. Dr. Herbert Küpper. Die Projektverwaltung versieht Axel Bormann.

Neun identisch aufgebaute Länderberichte ermöglichen einen Vergleich der juristischen Aktivitäten in Bezug auf die kommunistische Vergangenheit in Russland, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn, Kroatien, Rumänien und Bulgarien sowie zum Vergleich in Deutschland.

Alle Länderberichte folgen einer einheitlichen Gliederung:

1. Die rechtsförmige Verurteilung der Vergangenheit
2. Der Umgang mit den Opfern
2.1. Die Wiedergutmachung von Schäden am Vermögen
2.2. Die Wiedergutmachung von Schäden an der Person
3. Der Umgang mit den Tätern
3.1. Die Bestrafung von Regierungs- und Staatsverbrechen: Verjährungsproblematik
3.2. Die Fortbeschäftigung im öffentlichen Dienst
3.3. Die Lustration heutiger hoher Funktionsträger
4. Der Umgang mit der alten Staatspartei
4.1. Das rechtliche Schicksal der Partei selbst: Verbot, Zwangsauflösung der Partei und ihrer Or­gane und Organisationen, Res­triktionen für ihre heutigen Mitglieder
4.2. Das Vermögen der Partei und der staatstragenden gesellschaftlichen Organisationen
5. Die Strafbarkeit des Gebrauchs der Symbole der überwundenen Diktatur
6. Die archivarischen Hinterlassenschaften des alten Regimes

Der Sammelband mit dem Titel „Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa“ (Hrsg. Prof. Dr. Dr. h.c. Friedrich-Christian Schroeder, Prof. Dr. Herbert Küpper) ist als Band 63 in den Studien des Instituts für Ostrecht erschienen.