Diesen Monat ist Dr. Jarosław Stasiak als Gastwissenschaftler am Institut für Ostrecht (IOR) zu Gast. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im polnischen Grundbuchrecht: Er untersucht, welche Impulse das deutsche Recht für die Weiterentwicklung des polnischen Sachen- und Grundbuchrechts liefern kann, und stellt dabei fundierte Rechtsvergleiche zwischen beiden Rechtsordnungen an.
Kolloquium zum polnischen Grundbuchrecht
Während seines Aufenthaltes hielt er am 27. Juli ein Kolloquium am IOR ab, in dem er den Kolleginnen und Kollegen des Instituts die Grundstrukturen des polnischen Sachenrechts vorstellte. Im Zentrum standen die zentralen dinglichen Rechtsinstitute des polnischen Zivilgesetzbuchs: das Prinzip des „numerus clausus“ der Sachenrechte, das Eigentum nach Art. 140 poln. ZGB mit seinen positiven und negativen Befugnissen, das ewige Nutzungsrecht), der Nießbrauch, Dienstbarkeiten – darunter das Notwegerecht und die Leitungsdienstbarkeit als praktisch besonders relevante Sonderformen –, der Besitz, Hypothek und Pfandrecht sowie genossenschaftliche Sachenrechte. Der Vortrag bot damit einen kompakten, aber präzisen Überblick über ein Rechtsgebiet, das für den deutsch-polnischen Rechtsvergleich von erheblicher Bedeutung ist.
Hospitation beim Grundbuchamt Regensburg
Am darauffolgenden Dienstag stand die Praxis im Mittelpunkt: Dr. Stasiak hospitierte ganztägig beim Grundbuchamt, wo er von Herrn Rechtspflegeamtsrat Daniel Herdegen, dem Leiter der zuständigen Gruppe, empfangen wurde. Der unmittelbare Einblick in die praktische Arbeit des Grundbuchamts ergänzte die theoretischen Erkenntnisse aus dem Kolloquium und ermöglichte einen direkten Vergleich zwischen der polnischen und der deutschen Grundbuchpraxis.

Der Austausch zwischen Theorie und Praxis, zwischen dem IOR und dem Grundbuchamt, hat mittlerweile gute Tradition: Bereits im vergangenen Jahr hospitierte Dr. Michal Zvara von der Karls-Universität Prag beim Grundbuchamt, der sich ebenfalls dem Grundbuchrecht verschrieben hat. Solche Hospitationen bereichern die rechtsvergleichende Forschung am IOR um eine praxisnahe Perspektive, die in der akademischen Auseinandersetzung mit ausländischem Recht oft zu kurz kommt.
Zur Person
Dr. Jarosław Stasiak ist Absolvent der Universität Łódź und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er promovierte mit einer Dissertation zum Thema „Befreiung von Gerichtskosten“.
Er ist als Dozent an der Akademie Piotrków in Piotrków Trybunalski tätig und arbeitet zugleich als Jurist mit umfassender Erfahrung im Immobilienrecht. Darüber hinaus leitet er die Abteilung für Privatrecht bei der Stadtverwaltung von Łódź. In dieser Funktion entwickelte er eine viel beachtete Strategie zur gerichtlichen Unterbindung störender Immissionen, die von Geschäften mit sogenannten „Legal Highs“ ausgehen.
Dr. Stasiak hat zahlreiche Beiträge in polnischen und deutschen Fachzeitschriften veröffentlicht. Derzeit arbeitet er an einer neuen Monografie über das ewige Nutzungsrecht in Polen.

