Vom 13. bis 17. Oktober 2025 fand der Workshop „EU-Beitritt der Ukraine: Aufbau und Sicherung rechtsstaatlicher Strukturen“ des Instituts für Ostrecht (IOR) in Kooperation mit dem Denkraum Ukraine in Regensburg statt. Tagungsort war das Alte Finanzamt in der Landshuter Straße 4; Arbeitssprache war Englisch. Das Format wurde durch den DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts gefördert. Ziel war es, zentrale Rechtsstaatsfragen des ukrainischen EU-Beitritts im Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis systematisch zu beleuchten und auf Übertragbarkeit zu prüfen.
Auftakt und Montag, 13.10.: Verfassungsrechtlicher Rahmen und Medien-/Zivilgesellschaft
Nach Registrierung und Begrüßung durch Prof. Dr. Guido Hausmann (IOS/Denkraum Ukraine) und den wissenschaftlichen Leiter des IOR, Prof. Dr. Martin Löhnig, eröffnete Emeritus Prof. Dr. Udo Steiner die inhaltliche Arbeit mit einem verfassungsrechtlichen Impuls. Am späten Nachmittag folgten Beiträge von Dr. habil. Natalia Mushak, Adrian Gruber und Vladyslav Murachov. Sie adressierten Meinungs- und Medienfreiheit sowie zivilgesellschaftliche Handlungsräume im Kontext des Beitritts und ordneten damit die Grundlinien des Rechtsstaatsdiskurses für die kommende Woche.




Dienstag, 14.10.: Demokratisierung, Wahlen und Grundrechte
Am Dienstagvormittag stand die politische Mobilisierung in der Ukraine im Mittelpunkt (Vortrag von Dr. Yuliia Tsurkalenko). Daran schloss die Session „Democratic Elections in Post-War Ukraine“ an, in der unter anderem Dr. Vitalina Sheverieva, Yurii Chovhan und Diana Luchenko Themen von Wahlkampfgestaltung bis hin zu Remote- und E-Voting diskutierten. Am späten Nachmittag griff die Sektion „Fundamental Rights and Obligations“ aktuelle Grundrechtsfragen auf – von Rechten unter Kriegsrecht und in besetzten Gebieten bis zu Asyl-, Flüchtlingsschutz- und Mobilisierungsthemen.




Den Abend beschloss eine öffentliche Keynote von Prof. Dr. Rainer Wedde zum Spannungsfeld „EU-Beitritt – eine Herausforderung für die Ukraine und die EU“.



Mittwoch, 15.10.: Vergleichsperspektiven aus Ost- und Südosteuropa
Der dritte Tag stellte die Übertragbarkeit von Reformpfaden in den Mittelpunkt. Im ersten Panel „Lehren aus Südosteuropa“ berichtete Dimitar Stoimenov zu Justizreform und Gewaltenteilung in Bulgarien; anschließend beleuchtete Dr. Pavel Usvatov die Frage „Rechtsstaatlichkeit ohne Juristen?“ anhand von Erfahrungen aus Rumänien und dem Westbalkan.




Im zweiten Panel übertrug Prof. Dr. Hubert Faustmann Erkenntnisse aus der geteilten Insel Zypern („Grüne Linie“) auf die Ukraine. Es folgte ein Impulsvortrag von Markus Knauf und Mitja Mertens, die den EU-Beitrittsprozess der Ukraine mit Schwerpunkt auf das Cluster 1 (Demokratie, Recht, Grundrechte) aus der Perspektive des Auswärtigen Amtes analysierten und in einer Q&A-Runde vertieften. Das dritte Panel befasste sich mit Polen, der Republik Moldau und Georgien: Tina de Vries thematisierte die Justizkrise in Polen vor dem EuGH, Axel Bormann den Beitrittsstatus der Republik Moldau mit Blick auf die Kapitel 23/24 und Qetevan Qistauri die demokratischen Herausforderungen Georgiens.
Donnerstag, 16.10.: Korruptionsbekämpfung als Lackmustest der EU-Annäherung
Der vierte Tag war der Korruptionsbekämpfung gewidmet. Im Panel „Strafrecht und Korruption“ zeigte Prof. Dr. Yevhen Pysmenskyy auf, wie sich die ukrainische Strafrechtspolitik zur Bekämpfung von Korruptionsdelikten unter Kriegsrecht entwickelt und umsetzt. Ergänzend stellte Leila Bičakčič vergleichende Perspektiven aus den Westbalkanstaaten vor.




Das zweite Panel weitete den Blick auf Zentralasien: Ilkhom Norov erläuterte rechtliche und institutionelle Transfers in Antikorruptionsreformen, Bekmamat Mederov berichtete über Korruptionsprävention in der Republik Kirgisistan.
Im dritten Panel rückte die Ukraine in den Fokus, welches sieben Beiträge zu Antikorruptionsmaßnahmen, zur Infrastruktur von NABU und SAPO im Kontext der EU-Integration, zum Stand des Korruptionsschutzes im öffentlichen Beschaffungswesen, zu Erfolgen und Grenzen in Kriegszeiten sowie zur Compliance-Kultur versammelte. In der offenen Schlussrunde wurde ausdrücklich diskutiert, ob die ukrainischen Anstrengungen bereits ausreichen und wo Prioritäten und Sequenzierungen nachgeschärft werden sollten.
Freitag, 17.10.: Minderheitenrechte, Justizreform und Abschlussimpuls
Das erste Panel dieses Tages befasste sich mit dem Schutz der Rechte nationaler Minderheiten und ordnete ihn in die Erfüllung der EU-Beitrittsanforderungen ein. Dr. Yevhen Tkachenko stellte Ergebnisse eines längerfristigen Forschungsprojekts zu diesem Thema vor. Anschließend berichtete Lea Pheiffer über das Thema ihrer Masterarbeit an der Universität Regensburg zu Ungarns politischen Narrativen zu Minderheitenrechten in Transkarpatien und deren Rolle beim EU-Beitritt der Ukraine. Wichtig und mutig war der Beitrag von Sofiia Flisak zur Bedeutung ziviler Partnerschaften für den Menschenrechtsschutz in Krieg und Wiederaufbau.



Das zweite Panel widmete sich der Justizreform: Dr. Oleksandr Kovalyshyn diskutierte Reformbedarf und Perspektiven im Zivilprozessrecht, Oleh Chovhan zeigte den Beitrag der Digitalisierung von Gerichtsverfahren für den Zugang zur Justiz, und Dariia Sydor befasste sich mit Reaktionsmöglichkeiten der Justiz auf konfliktbezogene sexuelle Gewalt.
Am Nachmittag wurde der am Montag krankheitsbedingt entfallene Vortrag von Prof. Dr. Gerrit Manssen zum Rechtsstaatsprinzip im deutschen Verfassungsrecht nachgeholt, der Maßstäbe und Messbarkeit rechtsstaatlicher Strukturen nochmals bündelte.
Gruppenarbeit: drei Aufgaben – ein Ziel
Parallel zu den Vorträgen arbeiteten Studierende aus der Ukraine und Deutschland an drei klar umrissenen Aufgabenpaketen. Beteiligt waren 16 PhD-, Master- und Bachelorstudierende der Vasyl Stefanyuk Karpaten-Nationalen Universität, der King-Danylo-Universität Ivano-Frankivsk, der Yaroslav Mudryi National Law University und der Taras Shevchenko Universität Kyiv sowie drei Masterstudierende der Universität Regensburg. Die Aufgaben wurden am Dienstag verteilt, in drei Gruppen bearbeitet und am 17.10. von den Gruppen präsentiert und diskutiert. Es waren folgende Aufgaben vorgesehen:
Gruppe 1 entwickelte eine Reform-Roadmap für effektivere strafrechtliche Korruptionsbekämpfung in der Ukraine auf Basis erprobter EU-Best Practices und im Lichte einer Harmonisierung mit europäischem Recht.
Gruppe 2 arbeitete zur Balance zwischen Meinungsfreiheit und Bekämpfung von Desinformation, zur Einordnung europäischer Regelungsansätze und zu rechtskonformen Mechanismen für die Ukraine.
Gruppe 3 analysierte die Unabhängigkeit der Medien im Vergleich Ukraine–Deutschland, die Bedeutung von Eigentümerstrukturen und nachhaltiger Finanzierung sowie Weiterentwicklungsoptionen in Richtung EU-Standards, etwa entlang des European Media Freedom Act (Verordnung (EU) 2024/1083).



Fazit
Die Workshopwoche hat deutlich gemacht, dass Rechtsstaatlichkeit keine Einzeldisziplin ist, sondern eine Querschnittsaufgabe von Minderheitenschutz und Partnerschaftsrecht über Straf-, Verfahrens- und Medienrecht bis hin zu Beschaffung, Compliance und Korruptionsprävention. Vergleichende Perspektiven aus Südosteuropa und Zentralasien schärfen die Prioritäten und helfen bei der Sequenzierung realistischer Reformschritte. Entscheidend bleibt, ob Institutionen tragfähig sind, Verfahren zugänglich und digital funktionieren und ob Transparenz sowie Rechenschaftspflichten im Alltag gelebt werden.

