IOR wird An-Institut der Universität Regensburg

Die Universität Regensburg hat dem Institut für Ostrecht (IOR) die Befugnis verliehen, sich künftig als „Institut für Ostrecht an der Universität Regensburg“ zu bezeichnen. Mit dieser Entscheidung würdigt die Universität die seit 2007 bestehende enge Zusammenarbeit zwischen dem IOR und der Fakultät für Rechtswissenschaft und hebt die Partnerschaft auf eine neue, sichtbare Stufe.

Das 1957 gegründete IOR ist die letzte in Deutschland verbliebene Forschungseinrichtung, die sich systematisch der Erforschung der Rechtssysteme der ehemals sozialistischen Staaten Osteuropas widmet – einschließlich der dortigen Rechtspraxis und Rechtswissenschaft. Seit der Verlegung seines Sitzes nach Regensburg im Jahr 2007 ist das Institut eng mit der Universität verbunden: Gemeinsame Publikationen, Tagungen und Seminare sind seither fester Bestandteil der Zusammenarbeit.

Mit der neuen Namensbefugnis erhält diese langjährige Partnerschaft nun einen klar erkennbaren institutionellen Rahmen. Sie macht nach außen sichtbar, was die tägliche Zusammenarbeit zwischen IOR und Universität längst prägt: eine enge Verzahnung von unabhängiger Spitzenforschung zum Recht Osteuropas und universitärer Lehre, von der Studierende, wissenschaftlicher Nachwuchs und die Forschung selbst gleichermaßen profitieren.