Am 5. Juni fand am Max Planck Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg ein Workshop statt, in dessen Zentrum die vom MPI verfassten Hamburger Leitlinien für gerichtliche Gutachten zum ausländischen Recht statt. Die Teilnehmer kamen aus der Wissenschaft, aber in erster Linie auch aus dem praktischen adressatenkreis der Leitlinien: Richter, sowie Juristen, die häufig mit der Erstellung von Rechtsgutachten für Gerichte befasst sind. Ebenso war das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vertreten. Für das IOR nahm unser Referent für das Recht Rumäniens und der Republik Moldau, Herr RA Axel Bormann, teil.

Im Zentrum der Veranstaltung stand die Überarbeitung der Leitlinien nach den ersten Jahren praktischer Erfahrung. Gegenstand waren aber ebenso weitere Instrumente, die die Gerichte bei auslandsrechtlichen Fragen unterstützen, wie das Europäische Justizielle Netzwerk (Beitrag von Dr. Andrea Schulz vom BMJV und Dr. Martin MENNE vom Kammergericht, der auch als Verbindungsrichter aktiv ist) sowie zum Londoner Übereinkommen (Dr. Sarah Weinkauff, ebenfalls vom BMJV).
Bei Gelegenheit der praktischen Überarbeitung der Leitlinien wurde ein Reihe von Änderungen und Ergänzungen besprochen, die aus dem Kreis der Teilnehmer vorgeschlagen wurden. Diese sollen in eine revidierte Fassung der Leitlinien einfließen, die im Nachgang der Veranstaltung veröffentlich werden soll. Ein erstes Fazit zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Leitlinien fiel rundum positiv aus: Ein hilfreiches Instrument, dass die Gerichte, aber auch die Gutachter und Parteien eines Rechtstreites unterstützen soll, in dessen Verlauf die Erstellung eines auslandsrechtlichen Gutachtens erforderlich wird.

