Juristisches Grenzland: Die Berührungspunkte zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht in hybriden Rechtsgebieten
Von 2024 bis 2028 organisieren die Nationale Universität für den Öffentlichen Dienst, Budapest, und die Deutschsprachige Andrássy Universität Budapest die rechtsvergleichende Forschungswerkstatt „Juristisches Grenzland: Die Berührungspunkte zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht in hybriden Rechtsgebieten“. Die Werkstatt erforscht, wie sich klassische Rechtsmaterien, in denen sich privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Elemente mischen, angesichts dieser Hybridität verhalten: Welches sind die privatrechtlichen, welche die öffentlich-rechtlichen Elemente, und wie interagieren sie in dem konkreten Rechtsgebiet? Vereinfacht ausgedrückt konzeptionalisiert die Forschungswerkstatt das Privatrecht mit horizontalen und das öffentliche Recht mit vertikalen Strukturen. Die konkreten Rechtsgebiete sind die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die sachenrechtlichen Besonderheiten bei öffentlich-rechtlichen Rechteinhabern, die öffentlich-rechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verträge und schließlich der Schadensersatz für Schadenszufügung durch öffentlich-rechtliche Rechtssubjekte oder Rechtshandlungen.
Im Mittelpunkt stehen die deutsche, österreichische und ungarische Rechtsordnung. Vergleichend werden weitere mitteleuropäische Rechte wie das tschechische oder das polnische, kontrastiv das französische und das angelsächsische Recht herangezogen.
Das Institut für Ostrecht trägt zu der Werkstatt die rechtsvergleichende Perspektive zu den mitteleuropäischen Rechtsordnungen bei.
Einzelheiten der Forschungswerkstatt entnehmen Sie bitte dem Gründungsdokument mit Forschungsprogramm. Die Webseite der Forschungswerkstatt finden Sie hier.