Konferenz am IOR: „Zwischen staatlicher Macht und Vorherrschaft des Rechts“

Am 19. und 20. März 2026 fand am Institut für Ostrecht das Forschungssymposium „Zwischen staatlicher Macht und Vorherrschaft des Rechts“ statt. Organisiert von Michael Reichenthaler, Doktorand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Kirchenrecht von Prof. Dr. Martin Löhnig, dem wissenschaftlichen Leiter des IOR, brachte die Veranstaltung Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, dem europäischen Ausland und aus Übersee zusammen, um die Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive zu beleuchten. Nach der Begrüßung durch Michael Reichenthaler eröffnete Prof. Dr. Martin Löhnig das Symposium und gab damit den Rahmen für zwei intensive Tage wissenschaftlichen Austauschs vor.

Panel 1: Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der erste Veranstaltungstag widmete sich zunächst dem grundlegenden Verhältnis von Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit. Dr. Sarah Dersarkissian (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) nahm unter dem Titel „Quis iudicabit?“ entwicklungsgeschichtliche Perspektiven auf die Abgrenzung beider Gerichtsbarkeiten in den Blick, während Max Hopp und David Neuhoff (Ludwig-Maximilians-Universität München) mit ihrem Beitrag „Das Politische vor Gericht“ die historischen Spannungslinien zwischen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit ausleuchteten. Durch das Panel führte Leon Scherff (Universität Augsburg).

Panel 2: Institutionelle und personelle (Dis-)Kontinuitäten der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Das zweite Panel des ersten Tages, moderiert von William Kerscher (Universität Regensburg), wandte sich institutionellen und personellen Kontinuitäten sowie Brüchen in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu. Paul Schüller (Universität Regensburg) untersuchte am Beispiel des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Rechtsstaatskontinuitäten und -brüche zwischen Königreich, Republik und Diktatur. Philip Bockelmann (Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow, Leipzig) widmete sich der Figur Walter Jellineks und dessen Beitrag zur Neubegründung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach 1945 unter dem Leitbegriff des „durchgängigen Rechtsschutzes“.

Panel 3: Etablierung einer bundesdeutschen Verwaltungsrechtsordnung und der Einfluss des Unionsrechts

Durch das dritte Panel des ersten Tages, welches die Etablierung einer bundesdeutschen Verwaltungsrechtsordnung sowie unionsrechtliche Einflüsse behandelte, führte Nicolas Oschetzki (Universität Regensburg) als Moderator. Julia Nebel (Universität Leipzig) analysierte die (un)politische Richterwahl bei der Erstbesetzung des Bundesverwaltungsgerichts, Lennart Kokott (Bucerius Law School Hamburg) untersuchte die Rolle der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Entwicklung der Raumordnung in der Bundesrepublik und Philip Ermacora (Universität Augsburg) widmete sich unionsrechtlichen Einflüssen auf den Vorrang des Gesetzes.

Öffentlicher Abendvortrag: Prof. Dr. Hans-Christof Kraus (Universität Passau)

Den Abschluss des ersten Tages bildete ein öffentlicher Abendvortrag von Prof. Dr. Hans-Christof Kraus (Universität Passau) zu „Aktuellen Problemen deutscher Rechtsstaatlichkeit in historischer Perspektive“, der die Themen des Tages in einen breiten verfassungsgeschichtlichen Zusammenhang einbettete und zu regen Diskussionen führte.

Tag 2 – Panel 1: Deutsche und französische Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der zweite Veranstaltungstag öffnete den Blick systematisch für die europäische Dimension der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im ersten Panel stellte Lucya Jakobi (Hellriegel Rechtsanwälte) Fragen der Sachverhaltsermittlung im Verwaltungsrechtsschutz in Deutschland, Frankreich und bei Direktklageverfahren vor den Unionsgerichten vor. Leana Clerc (Jean Moulin Lyon 3 University) analysierte den Einfluss oberster Verwaltungsgerichte auf nachgeordnete Instanzen in einem deutsch-französischen Vergleich. Paul-David Chouinard (University of Ottawa) beleuchtete schließlich den Einfluss des französischen und englischen Rechts auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der kanadischen Provinz Québec – ein Beitrag, der die transatlantische Dimension des Themas eindrücklich vor Augen führte. Die Moderation dieses Panels hatte David Kubach (Universität Regensburg) inne.

Tag 2 – Panel 2: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Italien und Südtirol

Das zweite Panel des zweiten Tages war zugleich der zweite Auftritt von Nicolas Oschetzki als Moderator. Das Panel wandte sich der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Italien und Südtirol zu. Federico Margheri Biagi (University of Rome Tor Vergata / LUISS Guido Carli) untersuchte den Einfluss der deutschen Lehre unbestimmter Rechtsbegriffe auf die italienische Doktrin der technischen Beurteilungen. Philipp Rossi (vormals Universität Innsbruck) wiederum stellte die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Instrument des Minderheitenschutzes am Beispiel Südtirols vor.

Tag 2 – Panel 3: Die (Nicht-)Entstehung von Verwaltungsgerichten in Russland, der Ukraine und Ungarn

Einen thematischen Schwerpunkt, der dem Forschungsprofil des gastgebenden Instituts für Ostrecht in besonderer Weise entspricht, bildete das dritte Panel des zweiten Tages, das sich der (Nicht-)Entstehung von Verwaltungsgerichten in Russland, der Ukraine sowie Ungarn widmete und durch welches Antje Himmelreich (Institut für Ostrecht) führte. Dr. Alexander Gorskiy (Eberhard-Karls-Universität Tübingen) analysierte die Problematik der fehlenden eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Russland und die damit verbundene Frage staatlicher Allmacht gegenüber dem Einzelnen. Dr. Yuliia Tsurkalenko (Institut für Ostrecht) zeichnete die historische Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Ukraine im europäischen Kontext nach, ein Beitrag, der angesichts der aktuellen politischen Lage besondere Aktualität besaß. Professor Dr. Attila Barna (Széchenyi Universität Győr) beleuchtete schließlich die Versuche zur Etablierung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in Ungarn in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und die dabei zutage getretenen Spannungen und Strukturmuster.

Tag 2 – Panel 4: Einflüsse und Entwicklungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Mittel- und Osteuropa

Das abschließende vierte Panel, moderiert von Jan Sommerfeld (Institut für Ostrecht), widmete sich Einflüssen und Entwicklungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Mittel- und Osteuropa. Dr. Weronika Szafrańska (Uniwersytet Śląski w Katowicach) fragte, ob die polnische Verwaltungsgerichtsbarkeit „österreichisch“ geblieben sei, und suchte dabei nach Kontinuität und Wandel im Spiegel ihrer historischen Prägungen. Michał Szudrowicz und Dr. Andrzej Paduch (Adam Mickiewicz University Poznań) untersuchten die Rolle des Leiters eines Höchsten Verwaltungsgerichts für Effektivität und Stabilität der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Den inhaltlichen Abschluss der Tagung bildete Prof. Tomáš Gábríš (Trnava University) mit einem Beitrag zur institutionellen Vereinheitlichung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Tschechoslowakei der Zwischenkriegszeit, der die besonderen Herausforderungen eines multiethnischen Vielvölkerstaates auf dem Weg zum Rechtsstaat anschaulich machte.

Die Konferenz hat eindrücklich gezeigt, wie fruchtbar eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Perspektive auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, sowohl für das Verständnis der deutschen Entwicklung als auch im west-, mittel- und osteuropäischen sowie überseeischen Kontext. Die Beiträge des Symposiums werden in einem Tagungsband veröffentlicht und damit der weiteren Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht.