Am 6. Juni 2025 nahm das Institut für Ostrecht an der in Prag ausgerichteten Fachkonferenz „Zwangsvollstreckung in der Tschechischen Republik und in Deutschland“ teil, die gemeinsam von der Deutsch-Tschechischen Juristenvereinigung (DTJV) und dem Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik veranstaltet wurde. Das Institut war durch den wissenschaftlichen Leiter Prof. Dr. Martin Löhnig und den wissenschaftlichen Referenten für tschechisches Recht Jan Sommerfeld gleich doppelt vertreten. Prof. Dr. Löhnig beleuchtete in seinem Vortrag die besonderen Herausforderungen der „Zwangsvollstreckung in Erbengemeinschaften“, während Jan Sommerfeld die „Voraussetzungen für die Vollstreckung aus einem tschechischen Titel nach der Brüssel Ia-Verordnung“ darstellte.



Ergänzt wurden diese Beiträge durch renommierte Fachkolleginnen und -kollegen beider Länder: JUDr. Adam Novák, Ph.D., von der Akademie der Wissenschaften diskutierte die Möglichkeit, ein Klimaurteil gegen den tschechischen Staat vollstrecken zu lassen. JUDr. Michael Zvára, LL.M., Ph.D., Mitglied des Lehrstuhls für Zivilrecht der Karls-Universität Prag, der erst vor kurzem zu Gast am IOR war, widmete sich Verjährungsproblemen bei grenzüberschreitender Titelvollstreckung. Mgr. Jaroslav Kocinec, LL.M., tschechischer Exekutor und Vorsitzender der Rechts- und Legislativkommission der Exekutorenkammer der ČR, gab einen Überblick über das tschechische Vollstreckungsverfahren. Den Abschluss der Konferenz bildete der Beitrag der Obergerichtsvollzieherin Doreen Donner, Europabeauftragte des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes, welche die deutschen Strukturen und Abläufe der Vollstreckungsverfahrens vorstellte.




Die Teilnahme des Instituts für Ostrecht ging auf die Initiative von Jan Sommerfeld zurück, der als Vorstandsmitglied der DTJV maßgeblich an der Vorbereitung der Konferenz beteiligt war. In einer abschließenden Diskussionsrunde wurden die vorgestellten Lösungsansätze lebhaft erörtert und künftige Kooperationsmöglichkeiten ausgelotet. Das Institut dankt den Organisatoren für die gelungene Veranstaltung und sieht in dem intensiven bilateralen Austausch einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung praxisrelevanter Fragen des Vollstreckungsrechts.