Nur rund zwei Wochen nach seinem ersten Beitrag zur „Sechzehnten Änderung“ des ungarischen Grundgesetzes hat Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Referent für ungarisches Recht am Institut für Ostrecht, erneut für Legal Tribune Online (LTO) über die Verfassungsentwicklung in Ungarn geschrieben. Der Beitrag „Zweite Verfassungsänderung der Regierung Magyar: Das Ausmisten in Ungarn geht weiter“ ist am 22.07.2026 erschienen und bei LTO zu lesen.
Im Mittelpunkt der am 13. Juli beschlossenen 17. Verfassungsänderung steht die vorzeitige Absetzung von Staatspräsident Tamás Sulyok, der sich seit den Wahlen vom April 2026 als „Wächter der Verfassungsstaatlichkeit“ gegen die Regierung Magyar positioniert hatte. Küpper ordnet diesen Schritt rechtlich ein und weist zugleich auf tiefergehende Änderungen hin: die Reform des Verfassungsgerichts, die Wiederherstellung der parlamentarischen Budgethoheit, die Errichtung einer Behörde zur Rückholung veruntreuten Staatsvermögens sowie die Zurückdrängung der sogenannten Zweidrittelgesetze. Auch symbolische Korrekturen – etwa die Rückbenennung der „Burgkomitate“ in „Komitate“ und die Streichung der „Parlamentswache“ aus dem Verfassungstext – kommen zur Sprache.
Laut der Präambel der Verfassungsänderung dient sie dem Übergang zu einer vollständig neuen Verfassung, die für 2027 geplant ist. Bis dahin, so Küppers Fazit, sei mit weiteren „Reparaturarbeiten“ am geltenden Grundgesetz zu rechnen.

