Das Bundesministerium der Justiz plant, die Förderung des Instituts für Ostrecht bis zum Jahr 2028 vollständig einzustellen. Sollte diese Finanzierungslücke nicht anderweitig geschlossen werden können, würde dies nicht nur das Aus für das IOR, sondern auch das Ende der institutionellen Ostrechtsforschung in Deutschland bedeuten. Wir halten das für einen fatalen Fehler, denn die Kenntnis des Ostrechts ist gerade in einer Zeit der globalen Herausforderungen unverzichtbar. Deshalb haben wir einen offenen Brief an die Abgeordneten des deutschen Bundestages mit dem Aufruf „Ostrechtforschung darf nicht sterben!“ verfasst.
Den offenen Brief finden Sie hier.
