Schleswig-Holsteinischer Landtag befasst sich mit Schließung des Instituts für Osteuropäisches Recht in Kiel

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich mit einer Petition zum Erhalt des Instituts für Osteuropäisches Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel befasst. Das Institut hat seine Tätigkeit nach der Pensionierung seines Direktors Prof. Dr. Dr. h.c. Alexander Trunk zum 31. März 2026 eingestellt, nachdem die Rechtswissenschaftliche Fakultät der CAU entschieden hatte, die dazugehörige Professur für Osteuropäisches Recht nicht neu zu besetzen.

Der Petitionsausschuss hat die von 183 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützte Petition am 26. Mai 2026 beraten und spricht keine Empfehlung im Sinne des Petenten aus. Der Ausschuss würdigt den wissenschaftlichen Beitrag des Instituts, kann respektiert aber die Entscheidung der Universität. Der Ausschuss verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Hochschulautonomie . Der Beschluss steht noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Landtag in einer der nächsten Tagungen.

Mit der Schließung ist das Institut für Ostrecht (IOR) in Regensburg die letzte verbliebene wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland auf dem Gebiet des Ostrechts. Das IOR bedauert den Wegfall der Kieler Einrichtung, mit der es seit Jahrzehnten in wissenschaftlichem Austausch stand.