Am 12. September 2024 fand in Regensburg das Symposium „20 Jahre EU-Osterweiterung – Wie hat sich das nationale Verfassungsrecht verändert?“ statt, organisiert von Prof. Dr. Gerrit Manssen und dem Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht, der Universität Regensburg. Austragungsort war das Haus der Begegnung in der Hinteren Grieb 8, Regensburg. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Institut für Ostrecht beteiligten sich als Referenten und Modaratoren am Symposium.
Geschäftsführer Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper trug zum Thema „Europäische Integrationsklauseln in § 2/A Verfassung 1949/2002 einerseits und Art. E Abs. 2 Grundgesetz 2011/2018“ vor und beleuchtete die Verfassungsentwicklungen in Ungarn und Deutschland im Kontext der europäischen Integration.
Antje Himmelreich, wissenschaftliche Referentin für den post-sowjetischen Raum am IOR, setzte sich mit der Frage „Ist die Ukraine bereit für die EU?“ auseinander und diskutierte die aktuellen Herausforderungen eines möglichen EU-Beitritts der Ukraine.
Prof. Dr. Manuchehr Kudratov, affilierter Gastwissenschaftler des IOR, präsentierte das Verwaltungsverfahrensgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Beispiel eines „Legal Transplants“ in Zentralasien.
Beiträge von Referentinnen und Referenten von der Universität Regensburg und außerhalb bereicherten das Programm
Unter der Moderation von Prof. Dr. Bernd Hartmann fand eine Diskussion zur Entwicklung des deutschen Verfassungsrechts statt. Prof. Dr. Udo Steiner beleuchtete das Thema „Verfassungsgerichte im Rechtsgespräch“, während Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack über „24 Jahre Internationales Verfassungsrecht“ referierte. Prof. Dr. Stefan Korioth sprach über die Kontinuitäten im deutschen Finanzrecht mit seinem Beitrag „Nichts Neues im deutschen Finanzrecht: vom Länderfinanzausgleich zum Finanzkraftausgleich“.
Im Anschluss wurde die Entwicklung in ausgewählten Beitrittsländern des Jahres 2004 unter der Moderation von Dr. Agnieszka Malicka erörtert. Zu Ungarn referierte Prof. Dr. Egidius Sileikis über die „Entwicklung des litauischen Verfassungsrechts im Kontext von 20 Jahren der EU-Osterweiterung“. Dr. David Kohout thematisierte „Die Auswirkungen des EU-Rechts auf die ‚Verfassungsordnungen‘ von großen Sportorganisationen“. Ein weiterer Beitrag, diesmal von Prof. Dr. Bartlomiej Krzan, beschäftigte sich mit „Die EU als Hüter der polnischen Verfassung“. Dr. Agnieszka Malicka fasste in ihrem Vortrag die „Bilanz der 20-jährigen EU-Mitgliedschaft Polens“ zusammen, indem sie auf die Verfassungskrise und die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit einging.
Prof. Dr. Stefan Korioth und Prof. Dr. Alexander Tischbirek stellten die Frage „Ist Verfassungswandel messbar?“.
Fotos mit freundlicher Genehmigung von Dr. Agnieszka Malicka.