Vom 10. bis 14. April 2025 hielt unsere wissenschaftliche Referentin für den postsowjetischen Raum Antje Himmelreich im Rahmen der „Schule des deutschen Rechts“ eine Vorlesungsreihe zum deutschen Sachenrecht an der Tashkent State University of Law (TSUL). Die Seminare umfassten die Grundlagen von Besitz und Eigentum sowie den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb von Berechtigten und Nichtberechtigten an beweglichen Sachen. Durch ihre langjährige Expertise in postsowjetischen Staaten gelang es Frau Himmelreich, den Studierenden nicht nur die zentrale Bedeutung dieser Themen in der deutschen Rechtsordnung zu vermitteln, sondern auch auf Unterschiede und Parallelen zwischen der deutschen und der usbekischen Rechtskultur einzugehen.


Mit dieser Vortragsreihe knüpfte das Institut für Ostrecht an einen früheren Besuch Antje Himmelreichs im vergangenen Jahr in Taschkent an, bei dem sie über das deutsche Schuldrecht referierte sowie eine Online-Vorlesung im März dieses Jahres an. Die Zusammenarbeit mit der TSUL hat sich als äußerst fruchtbar erwiesen, da sie den juristischen Austausch zwischen Deutschland und Usbekistan fördert und langfristig die Weiterentwicklung rechtswissenschaftlicher Standards in beiden Ländern unterstützt. Dabei kommt Usbekistan aufgrund seiner geostrategischen Lage in Zentralasien und seines stetigen wirtschaftlichen Wachstums eine immer größere Bedeutung zu. Das Land setzt zunehmend auf internationale Kooperationen und Reformen, um seine Rechts- und Wirtschaftsordnung zu modernisieren und internationale Investitionen anzuziehen.

Die Vorlesungen von Antje Himmelreich tragen dazu bei, die Studierenden mit zentralen Aspekten des deutschen Zivilrechts vertraut zu machen und ihnen einen Einblick in die Anwendung und Bedeutung dieser Rechtsnormen in der Praxis zu geben. Durch Fallbeispiele und Diskussionen wurden die theoretischen Inhalte anschaulich und praxisnah dargestellt, was den Lernerfolg der Teilnehmenden zusätzlich unterstützte. Gerade in einem Land wie Usbekistan, das sich bewusst stärker international vernetzen möchte, sind solche Angebote von besonderem Wert, da sie den Zugang zu fremden Rechtssystemen erleichtern und das rechtswissenschaftliche Verständnis erweitern.



Das Institut für Ostrecht sieht in der Fortführung dieser Kooperation großes Potenzial. Im Rahmen weiterer gemeinsamer Projekte soll das deutsche Rechtsverständnis regelmäßig an interessierte Studierende und Rechtsexperten in Taschkent weitergegeben werden. Langfristig stärkt dies nicht nur die Rolle Usbekistans als wichtiger Partner in Zentralasien, sondern schafft auch einen nachhaltigen Wissens- und Erfahrungsaustausch, von dem beide Seiten profitieren.