Dissertationen und Masterarbeiten

Das Institut für Ostrecht verfügt als außeruniversitäre Forschungseinrichtung nicht über ein eigenes Promotionsrecht. Es wirkt in der Graduiertenschule Ost- und Südosteuropastudien der Universität Regensburg an der Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit.

Sowohl für Studierende der Graduiertenschule als auch für davon unabhängige Doktorandinnen und Doktoranden ist eine Betreuung ostrechtlicher und rechtsvergleichender Dissertationen durch den Wissenschaftlichen Leiter, Prof. Dr. Dres. h.c. Friedrich-Christian Schroeder , und durch den Geschäftsführer, Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, möglich. Ob die Übernahme der Zweitbetreuung eines Promotionsvorhabens durch einen fakultätsfremden Betreuer zulässig ist, hängt von der Promotionsordnung der Fakultät, an der die Promotion durchgeführt wird, ab. Die Übernahme einer Dissertation als Erst- oder Zweitbetreuer bedarf im Einzelfall der Absprache mit Prof. Schroeder oder Prof. Küpper.

Masterarbeiten und vergleichbare Studienabschlussarbeiten mit ostrechtlichem Schwerpunkt können vom Wissenschaftlichen Leiter und von den Länderreferentinnen und Länderreferenten des IOR betreut werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Betreuerin oder der Betreuer. Eine solche Betreuung kann auch mit einem Praktikum am IOR verbunden werden.