Bulgarien

Länderreferent: Dimitar Stoimenov

Inhaltsverzeichnis:

Geschichte
Gegenwart
Recht und Justiz
Landesrelevante Links

Auf einen Blick:

offizieller Staatsname:Republik Bulgarien (Republika Bălgarija)
Fläche:110.994 qkm
Bevölkerung:ca. 7 Millionen (Stand Ende 2019)
Hauptstadt:Sofia (ca. 1,2 Mio. Einwohner)
Regierungsform:parlamentarische Republik
Verfassung:Verfassung der Republik Bulgarien vom 12.7.1991
Verwaltung:Einheitsstaat mit 28 regionalen Verwaltungseinheiten (Bezirk; bulg.: oblast); einer dieser Bezirke ist die Stadt Sofia
Justiz:zweigliedrige Gerichtsbarkeit aus ordentlichen Gerichten mit dem Obersten Kassationsgericht und aus Verwaltungsgerichten mit dem Obersten Verwaltungsgericht an der Spitze
Währung:Lew (BGN), 1,- € entspricht ungefähr 2,- BGN
Wirtschaftsleistung:BIP/Einwohner: 9.313,- US$ nominal, 23.169,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2018)
Amtssprache:Bulgarisch; Minderheitensprachen im öffentlichen Leben begrenzt zugelassen
Nationalfeiertage:3. März; 6. September; 22. September

Geschichte

Volk und Staat der Bulgaren sind nach einem Turkvolk benannt, das von den Byzantinern Voúlgaroi genannt wurde und ab dem 7. Jh. in das heutige Bulgarien einwanderte, wo es die slawische Bevölkerung überlagerte. Im Mittelalter bestand ein bulgarisches Staatswesen, das gegen Ende des 14. Jh. endgültig unter osmanische Herrschaft geriet. Ende des 19. und Anfang des 20. Jh. errang der bulgarische Staat etappenweise die Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich, wobei die „Großbulgarische Lösung“, die auch Makedonien eingeschlossen hätte, nicht verwirklicht werden konnte. Im 2. Weltkrieg stand Bulgarien an der Seite Deutschlands, verweigerte sich aber in Teilen des Exzessen der nationalsozialistischen Völkermorde. Seit 1944 war es von sowjetischen Truppen besetzt, 1947 erging die Verfassung der Volksrepublik Bulgarien. Bulgarien war innerhalb des sowjetischen Machtbereichs so unauffällig, dass es oft scherzhaft als „16. Sowjetrepublik“ bezeichnet wurde. Nach einer unblutigen Palastrevolution 1990 kam es in Bulgarien noch weniger als in anderen ehemals sozialistischen Staaten zu einem Elitenwechsel, was das politische Leben v.a. der 1990er Jahre prägte und bis heute spürbar ist. Die postsozialistische Verfassung datiert von 1991. Seit 2004 ist das Land in der NATO, seit 2007 in der EU.

Gegenwart

Wie die meisten südosteuropäischen Staaten ist auch Bulgarien von einer Hyperzentralisierung des gesamten öffentlichen Lebens gekennzeichnet. Weite ländliche Gebiete sind seit den späten 1980er Jahren auf eine Subsistenzwirtschaft zurückgeworfen, und die kleineren und mittleren Landstädte leiden unter dem Zusammenbruch der im Sozialismus aufgebauten, unter marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht lebensfähigen Industrien, der Betriebsstrukturen in der Landwirtschaft und der staatlichen Infrastruktur. Insbesondere die Mitte und der Nordwesten sind strukturschwach. Insgesamt ist Bulgarien der ärmste EU-Mitgliedstaat.

Seit dem Ende des Sozialismus sinkt die Bevölkerung Bulgariens wegen niedriger Geburtenraten und einer hohen Auswanderung. Insbesondere die Abwanderung gut qualifizierter junger Bulgarinnen und Bulgaren bereitet Sorge, weil sie dem Land fehlen. Andererseits schafft es Bulgarien nicht, seinen durchaus sehr gut qualifizierten jungen Leuten eine Perspektive zu bieten, sodass ein alles umfassender Klientelismus, die allgegenwärtige Korruption, eine zunehmend als verheerend empfundene Ökobilanz, starre ökonomische und soziale Verhältnisse sowie eine immer größere Schere zwischen der Metropole und einigen wenigen florierenden Gebieten einerseits und der übrigen Provinz andererseits viele Menschen zur Auswanderung treiben. Begünstigt wird diese Auswanderung u.a. durch den traditionell guten Fremdsprachenunterricht in Bulgarien.

Recht und Justiz

Seit der Unabhängigkeit 1878 baute Bulgarien eine moderne europäische Rechtsordnung auf und wurde so zum Musterbeispiel der Rechtsrezeption in Südosteuropa. Bulgarien lehnte sich dabei nicht an eine einzige Rechtsordnung an, sondern schöpfte aus zahlreichen Quellen. Diese eklektizistische Rezeption prägte besonders stark das Privatrecht, weshalb der Zivilrechtler Petrov das bulgarische bürgerliche Recht als „einen germanischen Apfelbaum, auf dem eine französische Kirsche gewachsen ist“, bezeichnete. Seit diesen Anfängen ist das bulgarische Zivilrecht durch das Fehlen einer zusammenhängenden Kodifikation gekennzeichnet. Statt eines Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt es bis heute etliche Einzelgesetze für das Personen-, Familien-, Schuld- und Sachenrecht und seit 1991 zudem wieder ein Handelsgesetzbuch.

Die bulgarische Gerichtsbarkeit ist zweigliedrig und unterteilt sich in ordentliche und Verwaltungsgerichte. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist vierstufig und setzt sich aus 113 Kreisgerichten, 28 Bezirksgerichten, 5 Appellationsgerichten und dem Obersten Kassationsgericht zusammen. Im Bereich der Strafrechtspflege kommen noch je ein Strafgericht und Appellationsgericht für die organisierte Kriminalität sowie 5 Militärgerichte und ein Militärappellationsgericht für Dienststraftaten von Militärangehörigen hinzu. Die Verwaltungsrechtspflege versehen 28 Verwaltungsgerichte und das Oberste Verwaltungsgericht, das mit dem Obersten Kassationsgericht auf einer Stufe steht. Außerhalb dieser Gerichtszüge steht das 1991 geschaffene Verfassungsgericht, zu dem der Einzelne keinen unmittelbaren Zugang hat.

1. Oberste Verfassungsorgane, Rechtsordnung:

Staatspräsident
Parlament
Regierung
Verfassungsgericht
Oberstes Kassationsgericht
Oberstes Verwaltungsgericht
Dăržaven Vestnik (Gesetzblatt)

2. Außenvertretungen:

Bulgarische Botschaft in Deutschland
Deutsche Botschaft in Bulgarien

3. Wirtschaft:

Deutsche Außenhandelskammer in Bulgarien
Vertreter der bayerischen Wirtschaft in Bulgarien
Ostausschuss der deutschen Wirtschaft

4. Rechtswissenschaft

Wirtschaft und Recht in Osteuropa