Ukraine

Länderreferentin: Antje Himmelreich
E-Mail: himmelreich(at)ostrecht.de

Inhaltsverzeichnis:

Geschichte
Gegenwart
Recht und Justiz
Ukrainische Periodika am IOR (Stand: 31.3.2021)
Landesrelevante Links

Auf einen Blick:

offizieller Staatsname:Ukraine (Ukraїna)
Fläche:603.700 qkm, darunter 26.080 qkm Autonome Republik Krym und 864 qkm Stadt Sevastopol’
Bevölkerung:ca. 41,83 Mio. Einwohner ohne Autonome Republik Krym und die Stadt Sevastopol’ (Stand: 1.4.2020); Bevölkerungsdichte 71 Einwohner/qkm
Hauptstadt:Kyїv (ca. 2,96 Mio. Einwohner, Stand: 1.11.2020)
Regierungsform:parlamentarisch-präsidiale Republik
Verfassung:Verfassung der Ukraine vom 28.6.1996
Verwaltung:Einheitsstaat mit 24 regionalen Verwaltungseinheiten (Gebiet; ukr.: oblast’), der Autonomen Republik Krym und zwei Städten mit Sonderstatus (Kyїv, Sevastopol’); seit der Annexion der Krym durch Russland im Jahr 2014 hat die ukrainische Regierung keine faktische Kontrolle mehr über die Autonome Republik Krym und die Stadt Sevastopol’
Justiz:dreigliedrige Gerichtsbarkeit bestehend aus den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit, den Wirtschafts- und den Verwaltungsgerichten; seit 2016 dreistufiges Gerichtssystem; an der Spitze steht einheitlich für alle drei Gerichtsbarkeiten das 2017 neu formierte Oberste Gericht der Ukraine; zusätzlich zwei spezialisierte Gerichte: Höheres Antikorruptionsgericht (tätig seit 5.9.2019) und Höheres Gericht zu Fragen des geistigen Eigentums (in Planung); Ausübung der Verfassungsgerichtsbarkeit durch das Verfassungsgericht der Ukraine
Währung:Hrywnja (UAH) zu 100 Kopeken (kopijka)
Wirtschaftsleistung:BIP/Einwohner: 3.707,- US$ nominal, 13.442,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019)
Amtssprache:Ukrainisch
Nationalfeiertage:24. August (Unabhängigkeitstag)

Geschichte

Die Ukraine hat ihren Ursprung im ersten ostslawischen Staat, der Kiever Rus’. Danach wechselte das Gebiet zwischen den Herrschaftsansprüchen. Nach der russischen Februarrevolution 1917 und während der deutschen und österreichischen Besatzung Ende des Ersten Weltkriegs entstanden erste ukrainische Nationalstaaten, die Ukrainische Volksrepublik (1917–1920) aus zum Russischen Kaiserreich bzw. Russland gehörenden ukrainischen Gebieten und die Westukrainische Volksrepublik (Ende 1918 bis Mai 1919) auf dem Gebiet Ostgaliziens, der Nord-Bukovyna und Transkarpatiens nach dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns.

Blick über L’viv

Das Gebiet der Westukrainischen Volksrepublik wurde im Polnisch-Ukrainischen Krieg (1918–1919) bis Juli 1919 von Polen besetzt. Nach Beendigung des Polnisch-Sowjetischen Kriegs (1919–1921) wurde die Teilung der Ukraine im Friedensvertrag von Riga vom 18. März 1921 praktisch beschlossen. Während die Zentral-, Ost- und Südukraine der Ukrainischen Sowjetrepublik angehörte, fielen die westukrainischen Gebiete an Polen, Rumänien und die Tschechoslowakei. Mit Unionsvertrag vom 30. Dezember 1922 schlossen sich die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik (USSR), die Russische SFSR, die Belarussische SSR und die Transkaukasische SFSR (Armenien, Aserbaidschan, Georgien) zur Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) zusammen. Infolge des Hitler-Stalin-Pakts wurden nach dem deutschen Überfall auf Polen und der sowjetischen Besetzung Ostpolens im Sommer 1939 die zu Polen gehörenden westukrainischen Gebiete, darunter Ostgalizien und West-Wolhynien, von der UdSSR annektiert. Im Sommer 1940 wurde Rumänien gezwungen, die Nord-Bukovyna und die Bezirke Chotyn, Akkerman und Izmaїl von Bessarabien an die UdSSR abzutreten. Der größere Teil des ukrainischen Territoriums unterstand nach seiner Besetzung durch die deutsche Wehrmacht von 1941 bis 1943/44 als Reichskommissariat Ukraine einer Zivilverwaltung durch das Reichskommissariat für die besetzten Ostgebiete. Nach dem Krieg war die USSR einer der Unionsrepubliken der Sowjetunion, wozu seit der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Tschechoslowakischen Republik und der UdSSR am 29. Juni 1945 auch Transkarpatien gehörte. Am 24. Oktober 1945 trat die USSR als Gründungsmitglied den Vereinten Nationen bei. Am 19. Februar 1954 wurde das Gebiet der Krym durch den Vorsitzenden des Obersten Sowjet der UdSSR (Chruščev) von der RSFSR an die USSR übergeben.

In den späten 1980er und frühen 1990er Jahren kam es innerhalb der Sowjetunion zu Sezessionsbestrebungen der Unionsrepubliken, die sich nach und nach für souverän erklärten. Der Oberste Sowjet der USSR verabschiedete am 16. Juli 1990 die „Erklärung über die staatliche Souveränität der Ukraine“. Trotz der Souveränitätserklärung verblieb die Ukraine zunächst in der UdSSR. Die Erklärung der Unabhängigkeit und des Austritts aus der UdSSR erfolgte erst am 24. August 1991 wenige Tage nach dem gescheiterten Putsch-Versuch reaktionärer Kräfte am 19. August 1991. Am 1. Dezember 1991 stimmten bei einer Volksabstimmung (Referendum) mehr als 84 % der ukrainischen Bevölkerung für die staatliche Unabhängigkeit der Ukraine und wählten Leonid Kravčuk zum Präsidenten. Wenige Tage später unterzeichnete er zusammen mit den Präsidenten Russlands und Weißrusslands am 8. Dezember 1991 den Vertrag von Minsk, mit dem die UdSSR aufgelöst und die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) gegründet wurde.

Maidan - Unabhängigkeitsplatz

Am 28. Juni 1996 verabschiedete die Verchovna Rada (Parlament) der Ukraine eine neue Verfassung, die ein präsidial-parlamentarisches Regierungssystem vorsah. 1995 trat die Ukraine dem Europarat bei.

Gegenwart

Seit der Unabhängigkeit sucht die Ukraine ihre nationale Identität und ihre internationale Rolle zwischen einer Annäherung an NATO und EU und einer östlichen Orientierung. Bei der von der „Orangenen Revolution“ begleiteten Präsidentschaftswahl 2004 setzte sich der westlich orientierte Präsidentschaftskandidat Viktor Juščenko gegen den von Russland unterstützten Viktor Janukovič durch. Letzterer konnte sich bei der nächsten Präsidentschaftswahl Anfang 2010 durchsetzen. Diese politischen Ereignisse wirkten sich auch auf das System der Staatsgewalt aus. 2004 wurde die Ukraine in eine parlamentarisch-präsidiale Republik umgewandelt. Nach der Präsidentschaftswahl 2010 erklärte das Verfassungsgericht der Ukraine die Verfassungsänderungen von 2004 für (formell) verfassungswidrig und setzte die Verfassung von 1996 wieder in Kraft. Auslöser erneuter, als Euromaidan (sog. „Revolution der Würde“) bezeichneter Proteste vom November 2013 bis Februar 2014 war die Erklärung der ukrainischen Regierung, das Assoziierungsabkommen mit der EU vorerst auszusetzen. Im Februar 2014 setzte die Verchovna Rada den amtierenden Präsidenten, Viktor Janukovič, faktisch ab und die Verfassung von 2004 wieder in Kraft. Es folgten im März 2014 die völkerrechtlich umstrittene Annexion der Autonomen Republik Krym durch Russland und die militärische Konfrontation in Donec’k und Luhans’k, die bis heute andauert.

Am 27. Juni 2014 unterzeichnete die Übergangsregierung der Ukraine den wirtschaftlichen Teil des Assoziierungsabkommens mit der EU, der vor allem die Regelungen für ein Freihandelsabkommen enthält, das zum 1. Januar 2016 vorläufig und zum 1. September 2017 vollständig in Kraft trat. Die Unterzeichnung des politischen Teils war bereits im März 2014 erfolgt. Am 22. Februar 2019 nahm die Ukraine die Perspektive eines NATO- sowie eines EU-Beitritts des Landes in die Präambel der Verfassung auf. Als Reaktion auf das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit der EU wurde der 2011 geschlossene Vertrag über die Freihandelszone der GUS-Staaten im Verhältnis zur Ukraine von Russland zum 1. Januar 2016 in weiten Teilen aufgehoben. Seit März 2014 begann die Ukraine den Austritt aus der GUS anzukündigen, der sie seit 1991 als Gründerstaat angehört. Eine Vollmitgliedschaft hat die Ukraine mangels Ratifikation der GUS-Satzung nie erworben. Im August 2018 schloss die Ukraine ihre Vertretung in den GUS-Organen. Ein förmlicher Austritt ist bisher allerdings nicht erfolgt. Der 2015 gegründeten Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), in der die Ukraine 2013 zunächst einen Beobachterstatus beantragt hatte, ist die Ukraine nach Abschluss des Assoziierungsabkommens mit der EU nicht beigetreten.

Ende der 1990er Jahre hatte sich die ukrainische Wirtschaft nach der durch die gesamtwirtschaftliche Transformation und die Auswirkungen der Nuklearkatastrophe am Kernkraftwerk Černobyl’ ausgelösten Wirtschaftskrise langsam stabilisiert. Von der weltweiten Finanzkrise ab 2007 war die Ukraine besonders schwer betroffen. Zur Abwendung des Staatsbankrotts erhielt die Ukraine an Auflagen gebundene hohe Kredite des Internationalen Währungsfonds. Seit 2015 begann sich die ukrainische Wirtschaft wieder zu stabilisieren, erlitt aber 2020 ausgelöst durch die Covid-19-Pandemie erneut einen starken Einbruch.

Sarkophag über dem Kernkraftwerk in Černobyl’

Die Bevölkerung der Ukraine sinkt seit dem Ende der Sowjetunion wegen der niedrigen Lebenserwartung, eingebrochener Geburtenraten und einer hohen Auswanderungsrate. Nach einer offiziellen Volkszählung 2001 lebten in der Ukraine 77,8 % Ukrainer, 17,3 % Russen und über 100 weitere Ethnien (u.a. Rumänen, Moldauer, Weißrussen, Krimtataren, Bulgaren, Magyaren, Polen, Juden, Armenier). Die größte Stadt ist mit ca. 2,96 Mio. Einwohnern die Hauptstadt Kyїv. Zwei weitere Millionenstädte sind Charkiv im Osten (ca. 1,44 Mio.) und Odesa am Schwarzen Meer (ca. 1,02 Mio.). Es folgen gemessen an der Einwohnerzahl Dnipro, Donec’k, Zaporižžja und L’viv.

Die ukrainische Sprache ist die alleinige Amtssprache der Ukraine. 2012 wurde ein umstrittenes Gesetz über die Grundlagen der staatlichen Sprachenpolitik verabschiedet, das es ermöglichte, Minderheitensprachen als regionale zweite Amtssprache in Regionen einzuführen, in denen eine Minderheit von 10 % der Bevölkerung eine andere Sprache spricht. In der Folge wurde in mehreren Regionen das Russische als zweite Amtssprache neben dem Ukrainischen zugelassen. Eine regionale Aufwertung erhielten auch das Ungarische (Transkarpatien), Rumänische (Bukovyna) und Krimtatarische (Krym). Ein Veto des Interimspräsidenten, Oleksandr Turčinov, verhinderte 2014 nach dem Euromaidan die parlamentarische Rücknahme des Sprachen­gesetzes. Im Februar 2018 erklärte das Verfassungsgericht der Ukraine das Gesetz aufgrund von Verfahrensfehlern für verfassungswidrig. Ein neues Sprachengesetz vom April 2019 erkennt das Ukrainische als einzige Staatssprache an.

2018 fand das Vereinigungskonzil in der St.-Andreas-Kirche statt

Ca. 75 % der Bevölkerung gehören den orthodoxen Kirchen an. Hierzu gehören die Ukrainisch Orthodoxe Kirche des Moskauer Patriarchats sowie die Orthodoxe Kirche der Ukraine. Letztere wurde am 15. Dezember 2018 auf einem Vereinigungskonzil in der St.-Andreas-Kirche in Kyїv aus der nach 1991 entstandenen Ukrainisch-orthodoxen Kirche des Kyїver Patriarchats und der Ukrainischen Autokephalen Orthodoxen Kirche, die sich 1921 vom Moskauer Patriarchat abgespaltet hatte, gegründet. Am 5. Januar 2019 erkannte das ökumenische Patriarchat von Konstantinopel die kirchliche Eigenständigkeit der neuen Kirche an. Weitere ca. 6 % der Bevölkerung gehören der Ukrainischen griechisch-katholischen Kirche an, wobei deren Anteil in der Westukraine deutlich höher ist als in der übrigen Ukraine. Daneben gibt es in der Ukraine römisch-katholische Christen (v.a. Polen und Deutsche), evangelische Christen, darunter als größte Gruppe die Baptisten, Juden und Muslime (v.a. die Krimtataren).

Recht und Justiz

Die Ukraine ist seit einer Verfassungsänderung vom Februar 2014, mit der die Rechtslage von 2004 wieder hergestellt wurde, eine parlamentarisch-präsidiale Demokratie. Einziges gesetzgebendes Organ im Einkammersystem der Ukraine ist die Verchovna Rada (Parlament). Die 450 Abgeordneten werden für fünf Jahre gewählt. Die Rückkehr zur Verfassung in der revidierten Fassung von 2004 gab dem Parlament erhebliche Machtbefugnisse zurück, insbesondere im Hinblick auf die Regierungsbildung, und stärkte dadurch dessen Rolle gegenüber dem Präsidenten. Der Präsident wird vom Volk ebenfalls für fünf Jahre direkt gewählt. Die Regierung – das Ministerkabinett – besteht aus dem Premierminister, dem Ersten Stellvertretenden Premierminister, Stellvertretenden Premierministern und den Ministern. Die Neubildung einer Regierung ist an die Parlamentswahlen gebunden.

Die Ukraine ist ein Einheitsstaat bestehend aus 24 Gebieten, der Autonomen Republik Krym und zwei Städten mit Sonderstatus (Kyїv, Sevastopol’). Seit der Annexion der Krym durch Russland im Jahr 2014 hat die Ukraine keine Kontrolle mehr über die Autonome Republik Krym und die Stadt Sevastopol’. Kleinere Gebietseinheiten sind die Kreise, Städte, Stadtkreise, Siedlungen und Dörfer. Eine Gebietsreform (2015 bis 2020) führte zwecks Dezentralisierung zur Verwaltungsneugliederung der zweiten und dritten territorialen Ebene, insbesondere wurde die Zahl der Kreise von 490 auf 136 (de facto zurzeit 140) reduziert.

In der Ukraine besteht eine dreigliedrige Gerichtsbarkeit, die seit der Justizreform von 2016 nicht mehr vier-, sondern nur noch dreistufig ist. An der Spitze steht das 2017 neu formierte Oberste Gericht der Ukraine. Es umfasst eine Große Kammer und vier Kassationsgerichte (Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Wirtschaftskassationsgericht). Appellationsgerichte für Zivil- und Strafsachen sowie für Ordnungswidrigkeiten bestehen in 27 Appellationsbezirken, die nach der regionalen Gliederung der Ukraine gebildet werden. Die Appellationswirtschaftsgerichte sind für Wirtschaftsstreitigkeiten zuständig, deren Zuständigkeit eine besondere ist und nicht mit der administrativ-territorialen Gliederung der Ukraine übereinstimmt. Insgesamt gibt es acht Appellationswirtschaftsgerichte. Hinzu kommen neun Appellationsverwaltungsgerichte für Verwaltungsstreitigkeiten. Auf der untersten Stufe stehen die örtlichen allgemeinen Gerichte (in den Kreisen, Städten, Stadtkreisen) und die Bezirksgerichte für Zivil- und Strafsachen sowie für Ordnungswidrigkeiten. Hinzu kommen die Bezirkswirtschaftsgerichte für Wirtschaftsstreitigkeiten und die Bezirksverwaltungsgerichte in den 27 Gebietseinheiten der Ukraine der ersten Verwaltungsebene. Die Justizreform von 2016 sieht zwei spezialisierte höhere Gerichte vor, das Höhere Antikorruptionsgericht (seit 5. September 2019 tätig) und das Höhere Gericht zu Fragen des geistigen Eigentums (in Planung). Die Verfassungsgerichtsbarkeit erfolgt durch das Verfassungsgericht der Ukraine, das wie das Oberste Gericht seinen Sitz in Kyїv hat.

Periodika

1. Ausgelaufene Periodika

Titel des PeriodikumsZeitraum
Sbornik zakonov Ukrainskoj SSR, Bde. I, II1938-1979
Svod zakonov Ukrainskoj SSR, Loseblattsammlung, Bde. I-IX1989 (letzter Stand)
Zakony Ukraїny, Bde. I-XVIII
Pidpryemnyctvo i rynok Ukraїny1995-1997
Radjans’ke i pravo1960-1983

2. Laufender Bezug

Titel des PeriodikumsZeitraum
Vidomosti Verchovnoї Rady Ukraїnyab 1996

 

1. Oberste Verfassungsorgane, Rechtsordnung:

Präsident der Ukraine
Verchovna Rada (Parlament) der Ukraine
Ministerkabinett (Regierung) der Ukraine
Verfassungsgericht der Ukraine
Oberstes Gericht der Ukraine
Höheres Antikorruptionsgericht
Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine
Nationale Anwaltsassoziation der Ukraine
Menschenrechtsbeauftragter der Verchovna Rada
Offizielles Internetportal „Gesetzgebung der Ukraine“

2. Außenvertretungen:

Botschaft der Ukraine in Deutschland

Ukrainische Generalkonsulate:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kyїv
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Donec’k / Dienstsitz Dnipro

3. Wirtschaft:

Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer
Vertretung der Bayerischen Wirtschaft in der Ukraine
Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft

4. Rechtswissenschaft:

Institut für Deutsches Recht an der Nationalen Kyїv-Mohyla-Akademie
Zentrum des Deutschen Rechts an der Juristischen Fakultät der Nationalen Ivan-Franko-Universität L’viv
Deutsch-Ukrainische Juristenvereinigung
Handbuch Wirtschaft und Recht in Osteuropa
Zeitschrift Wirtschaft und Recht in Osteuropa