Kosovo

Länderreferent: Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper (zurzeit beurlaubt)
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Inhaltsverzeichnis:

Geschichte
Gegenwart
Recht und Justiz
Landesrelevante Links

Auf einen Blick:

offizieller Staatsname:Republik Kosovo; alban: Republika e Kosovës, serb.: Republika Kosovo, bosn.: Republika Kosovo, türk.: Kosova Cumhuriyeti; engl.: Republic of Kosovo
Fläche:10.877 qkm
Bevölkerung:ca. 1,9 Millionen (Stand Mitte 2018)
Hauptstadt:Prishtina / Priština (ca. 145.000 Einwohner, im Ballungsraum über 200.000 Einwohner)
Status:einseitige Unabhängigkeitserklärung von Serbien am 17.2.2008, von Serbien nicht anerkannt; es bestehen noch bestimmte Hoheitsrechte der internationalen Gemeinschaft
Regierungsform:parlamentarische Republik
Verfassung:Verfassung der Republik Kosovo vom 9.4.2008
Verwaltung:38 Gemeinden; die überwiegen serbisch bewohnten Gemeinden im Norden bilden die Gemeinschaft der Gemeinden der Autonomen Provinz Kosovo und Metohija
Justiz:dreistufige Einheitsgerichtsbarkeit mit dem Obersten Gericht an der Spitze, in erster und zweiter Instanz ausgegliedertes Handelsgericht; daneben internationalisierte Strafgerichtsbarkeit für bestimmte Verbrechen während des Unabhängigkeitskampfes
Währung:Euro (durch einseitige Erklärung des Kosovo; Kosovo nimmt nicht an der Europäischen Währungsunion teil)
Wirtschaftsleistung:BIP/Einwohner: 4.447,- US$ nominal, 12.154,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019)
Amtssprache:landesweit Albanisch, Serbisch; örtlich: Bosnisch, Romanes, Türkisch; inoffiziell Englisch
Nationalfeiertage:17. Februar

Geschichte

Kosovo wurde innerhalb des sozialistischen jugoslawischen Föderalismus erstmals 1945 als administrative Einheit geschaffen. Wegen seiner nichtslawischen (albanischen) Bevölkerungsmehrheit erhielt Kosovo nicht den Rang einer Republik, sondern wurde ähnlich der Vojvodina als autonome Region (später autonome Provinz) innerhalb der serbischen Teilrepublik eingerichtet. Diesen Status behielt Kosovo nach kosovarischer Lesart bis zur Unabhängigkeit, nach serbischer Lesart bis heute bei. Jedoch wurden die Sonderrechte des Kosovo ab den späten 1980er Jahren durch die serbische Republiksregierung praktisch suspendiert und die albanischsprachige Bevölkerungsmehrheit einer serbischen Politik unterworfen, die als versuchter Völkermord qualifiziert werden kann. Spätestens die neue Verfassung Serbiens vom 10.11.2006 gewährt dem Kosovo und seiner albanischen Bevölkerungsmehrheit weit gehende Autonomierechte, die jedoch theoretisch bleiben, da die serbische Staatsgewalt auf dem Gebiet des Kosovo faktisch nicht ausgeübt wird.

1999 ging die internationale Gemeinschaft militärisch gegen Serbien vor und besetzte das Kosovo. Dort wurde eine Art internationales Protektorat errichtet, das die öffentliche Gewalt übernahm, ohne das Gebiet formell aus dem serbischen Staatsverband herauszulösen. Serbische Stellen hatten jedoch keinen faktischen Zugriff mehr auf das Gebiet. Die internationale Verwaltung wurde von der United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) getragen, der als militärischer Arm die internationale Kosovo Force (KFOR) zur Seite stand. Bald begann die UNMIK mit dem Aufbau einheimischer Strukturen, den „Provisorischen Institutionen der Selbstverwaltung“, denen immer mehr Befugnisse übertragen wurden. Diese erklärten 2008 die Unabhängigkeit von Serbien, die Serbien bis heute nicht anerkennt. Die internationale Verwaltung verhielt und verhält sich in der Statusfrage neutral, übertrug aber in der Folge weitere Kompetenzen auf kosovarische Stellen. Heute sind nur noch sehr wenige Teile der öffentlichen Gewalt in internationaler Hand, aber die internationale Präsenz ist im Kosovo nach wie vor spürbar.

Gegenwart

Der Norden des Kosovo ist überwiegend von Serben bewohnt, die sich der Regierungsgewalt Prishtinas nicht unterstellen wollen. Sie beharren auf der Zugehörigkeit zu Serbien, was allerdings bei der serbischen Regierung auf eine gewisse Zurückhaltung stößt. Die serbischen Gebiete im Norden haben sich zur „Gemeinschaft der Gemeinden der Autonomen Provinz Kosovo und Metohija“ zusammengeschlossen.

Die völkerrechtliche Lage des Kosovo ist im Schwebezustand. Zahlreiche Staaten haben die Unabhängigkeit anerkannt, daneben gibt es aber auch viele – darunter einige EU-Mitgliedstaaten –, die die Unabhängigkeit nicht anerkennen. Das verhindert eine Teilnahme des Kosovo am Völkerrechtsverkehr und den Beitritt des Landes zu multilateralen Verträgen wie der EMRK und zu internationalen Organisationen wie der UN. Im Laufe der Jahre hat sich jedoch ein Modus vivendi dergestalt eingespielt, dass z.B. die EU Vereinbarungen mit dem Kosovo trifft und in der berühmten „Sternchenfußnote“ klarstellt, dass damit die Statusfrage nicht präjudiziert wird. Auch mit Serbien selbst konnte eine Art Nachbarschaftsvertrag geschlossen werden, der eine praktische Zusammenarbeit trotz offener Statusfrage ermöglicht. Eine Vereinigung mit Albanien war und ist weder im Kosovo noch in Albanien eine Option.

Bereits zu jugoslawischen Zeiten war Kosovo einer der ärmsten Teile des Landes. An dieser Armut hat sich bis heute nichts geändert. Die serbische Unterdrückungspolitik der 1980er und 1990er Jahre, die ethnischen Albanern u.a. jede höhere Schulbildung verwehrte, führte zu einer „verlorenen Generation“ im Lande und zu einer enormen Auswanderung. Um diese sog. „Diaspora“ bemüht sich der unabhängige kosovarische Staat mit einigem Erfolg. Neben einer nach wie vor spürbaren Auswanderung gibt es eine beachtliche Rückwanderung der Diaspora. Das führt im Land zu Spannungen, weil Alteingesessene und Rückwanderer um die knappen Ressourcen wie z.B. Arbeitsplätze konkurrieren.

Die Bevölkerung des Kosovo ist ethnisch und religiös vielfältig. Um der serbischen Minderheit keinen Vorwand für eine „Sezession“ nach Serbien zu geben, gewährt die kosovarische Verfassung umfangreiche Minderheitenrechte einschließlich einer gewissen Vetomacht der serbischen Abgeordneten im Parlament. Auch die Gleichstellung von Frauen ist ein an vielen Stellen geäußertes Anliegen der Verfassung. Tatsächlich ist die Lage der Frauen im Kosovo selbst für südosteuropäische Verhältnisse eher am unteren Ende der Skala angesiedelt, und von der Verfassung alleine ist keine Besserung zu erwarten, da die zahlreichen Quoten und sonstigen Bevorzugungen nicht mit Durchsetzungs- und Erzwingungsverfahren ausgestattet sind.

Recht und Justiz

Das Rechtssystem des Kosovo ist durch einen extremen Rechtsquellenpluralismus gekennzeichnet, in dem sich die bewegte Geschichte der letzten Jahrzehnte widerspiegelt. Neben den Gesetzen und Verordnungen, die seit der Unabhängigkeitserklärung erlassen worden sind, gelten auf dem Gebiet des Kosovo kosovarisches Provinz-, serbisches Republiks- und jugoslawisches Bundesrecht aus der Zeit vor 1989, serbisches Republiks- und jugoslawisches Bundesrecht aus der Zeit zwischen 1989 und 1999, Rechtsakte der UNMIK und Rechtsakte der Provisorischen Institutionen der Selbstverwaltung, die teils als förmliche Gesetze ergangen sind, fort. Die neuere Gesetzgebung seit 1999 ist geprägt durch eine intensive internationale Beratungstätigkeit, wobei v.a. die EU und die USA zahlreiche Berater stellten und stellen. Diese konkurrieren darum, rechtliche Lösungen ihrer jeweiligen Heimat in der kosovarischen Gesetzgebung zu verankern, die daher uneinheitlich und in sich widersprüchlich ist und die Rechtsordnung des Kosovo immer mehr von den gemeinsamen Zügen der Rechtsordnungen der jugoslawischen Nachfolgestaaten entfernt. Angesichts des starken internationalen Elements ist Englisch faktisch eine weitere Amtssprache, in der zahlreiche offizielle Publikationen und Dokumente wie das Gesetzblatt, die Verfassungsgerichtsentscheidungen oder auch Parlamentsprotokolle ausgegeben werden.

Die Justiz des Kosovo ist eine dreistufige Einheitsgerichtsbarkeit aus sieben sog. Grundgerichten, einem Berufungsgericht in Prishtina und dem Obersten Gericht ebenfalls in Prishtina. Alle Grundgerichte haben Zivil-, Straf- und Jugendabteilungen, während die erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit am Grundgericht Prishtina mit landesweiter Zuständigkeit konzentriert ist. Nicht zuletzt wegen der Kleinheit des Landes wurde die jugoslawische Tradition verselbstständigter Verwaltungsgerichte nicht aufrechterhalten. Seit 2022 ist das Handelsgericht verselbstständigt: Seine Kammern der Ersten Instanz stehen den Grundgerichten, seine Kammern der Zweiten Instanz dem Berufungsgericht gleich. Auch vom Handelsgericht ist die Revision zum Obersten Gericht möglich. Neben dieser Einheitsgerichtsbarkeit besteht ein Verfassungsgericht, an das sich im Wege der Verfassungsbeschwerde auch natürliche und juristische Personen wenden können. Die Strafverfolgung bestimmter Straftaten während des Unabhängigkeitskampfes sind auf teilweise internationalisierte Gerichte, die sog. Besonderen Kammern, ausgelagert, da die internationale Gemeinschaft den rein kosovarischen Instanzen keine effektive Verfolgung der Verbrechen der „Helden des Widerstands“ zutraute.

1. Oberste Verfassungsorgane, Rechtsordnung:

Staatspräsident
Parlament
Regierung
Verfassungsgericht
Gazeta Zyrtare / Službeni list / Službene novine / Resmî Gazete / Official Gazette (Gesetzblatt)2

2. Außenvertretungen:

kosovarische Botschaft in Deutschland
deutsche Botschaft in Kosovo

3. Wirtschaft:

Ostausschuss der deutschen Wirtschaft

4. Rechtswissenschaft:

Handbuch Wirtschaft und Recht in Osteuropa