Referendarausbildung und Praktika

Referendariat

Das Institut für Ostrecht betreut regelmäßig Rechtsreferendarinnen und -referendare. Möglich ist die Anerkennung als Wahlstation sowie je nach Landesrecht in Absprache mit der Ausbildungsstelle auch als andere Station. Da die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IOR Rechtsanwälte sind, ist ggf. auch die Ableistung der Rechtsanwaltsstation am IOR möglich.

Referendarinnen und Referendare werden einer Länderreferentin oder einem Länderreferenten des IOR zur Ausbildung zugewiesen. Sie nehmen je nach Vorkenntnissen und Interessen an allen in dem Länderreferat anfallenden Arbeiten teil: Verfassen der monatlichen Chronik der Rechtsentwicklung, Erstellen von Rechtsgutachten für Gerichte und Behörden, Recherche zu aktuellen Fragen des gegebenen Rechts und Aufbereitung der so gewonnenen Daten für den jeweiligen Gebrauchszweck, Übersetzung juristischer Fachtexte usw.

Praktika

Für fortgeschrittene Studierende der Rechtswissenschaft sowie nach dem Bestehen des Referendarexamens (1. juristischen Staatsprüfung) besteht die Möglichkeit eines unbezahlten Praktikums am IOR. Praktikantinnen und Praktikanten werden einer Länderreferentin oder einem Länderreferenten des IOR zur Ausbildung zugewiesen und nehmen an den in dem Länderreferat anfallenden Arbeiten teil.

In Ausnahmefällen können auch fortgeschrittene Studierende anderer Fächer ein Praktikum am IOR ableisten.