Russland

Länderreferentin: Antje Himmelreich
E-Mail: himmelreich(at)ostrecht.de

Übersetzung der Verfassung der Russländischen Föderation einschließlich der Änderungen von 2020

Inhaltsverzeichnis:

Rechtsgeschichte
Gegenwart
Recht und Justiz
Sowjetische und russische Periodika am IOR
Landesrelevante Links

Auf einen Blick:

offizieller Staatsname:Russische Föderation oder der russischen Bezeichnung entsprechend Russländische Föderation (Rossijskaja Federacija)
Fläche:17.075.400 qkm (flächenmäßig größtes Land der Welt), mit Krim 17.102.344 qkm
Bevölkerung:ca. 144,5 Mio. Einwohner, mit Krim 146,8 Mio. Einwohner (Stand: 2019); Bevölkerungsdichte 8,3 Einwohner/qkm
Hauptstadt:Moskau (ca. 12,6 Mio. Einwohner, Stand: 1.1.2021)
Regierungsform:föderative Republik; präsidentielles Regierungssystem
Verfassung:Verfassung der Russischen Föderation vom 12.12.1993 (mit umfangreichen Änderungen durch Föderales Verfassungsgesetz Nr. 1-FKZ vom 14.3.2020)
Verwaltung:8 Föderale Bezirke (federal’nyj okrug) mit 85 Territorialeinheiten (Föderationssubjekte), davon 22 Republiken, 9 Regionen (kraj), 46 Gebiete (oblast’), 1 autonomes Gebiet (avtonomnaja oblast’), 4 autonome Bezirke (avtonomnyj okrug) und 3 Städte von föderaler Bedeutung (Moskau, Sankt Petersburg, Sevastopol’); die Annexion der Republik Krim und der Stadt von föderaler Bedeutung Sevastopol’ im März 2014 ist völkerrechtlich umstritten
Justiz:zweigliedriges Gerichtssystem bestehend aus den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit und den Arbitragegerichten (keine Schiedsgerichte, sondern zuständig für wirtschaftliche Streitigkeiten unter Beteiligung von Unternehmen und / oder staatlichen Stellen) mit dem 2014 neu formierten Obersten Gericht der Russischen Föderation an der Spitze; keine eigenen Verwaltungsgerichte; Ausübung der Verfassungsgerichtsbarkeit durch das föderale Verfassungsgericht; ab 1.1.2023 Abschaffung der Verfassungs- bzw. Statutengerichte der Föderationssubjekte, stattdessen Möglichkeit der Errichtung eines Verfassungs- bzw. Statutenrats bei den staatlichen Gesetzgebungs- bzw. Vertretungsorganen der Föderationssubjekte
Währung:Russischer Rubel (RUB) (rubl’) zu 100 Kopeken (kopejka)
Wirtschaftsleistung:BIP/Einwohner: 11.601,- US$ nominal, 28.184,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019)
Amtssprache:Russisch; in den einzelnen autonomen Republiken wird häufig parallel dazu die jeweilige Volkssprache als zweite Amtssprache verwendet.
Nationalfeiertage:12. Juni (Tag Russlands); 4. November (Tag der Einheit des Volkes)

Rechtsgeschichte

Die vorsozialistische russische Rechtsgeschichte kann der allgemeinen Periodisierung der russischen Geschichte folgend in mehrere Abschnitte eingeteilt werden. Die Frühzeit reichte von der slawischen Landnahme bis zu den ersten Staatsbildungen (7. bis 9. Jh.). Sie war durch Wanderbewegungen, Landnahme und das Fehlen übergeordneter staatlicher Strukturen gekennzeichnet. Staatliche Strukturen entstanden erst in der Periode der Einzelfürstentümer (9. bis 14. Jh.). Diese Periode umfasste die Zeit der Kiever Rus’. Auch die Mongolenherrschaft fällt in diese Periode. Das zentrale Dokument altrussischer Rechtskultur war die „Russkaja pravda“, eine Sammlung russischer Rechtsbräuche. In der Spätphase der Mongolenherrschaft fand ein Übergang in die Periode des Moskauer Staates (14. Jh. bis Ende 17. Jh.) statt. Wichtigstes Rechtsdokument dieser Periode war das Gesetzbuch von Aleksej Michajlovič von 1649 (sog. Sobornoe Uloženie), welches das geltende russische Laienrecht zusammenfasste. Die Periode des absolutistischen Kaiserreichs (Ende 17. Jh. bis 1906) begann mit dem Regierungsantritt von Peter dem Großen (1689-1725). In diese Periode fielen die Neukodifikation des russischen Rechts im Svod zakonov von 1832, die Aufhebung der Leibeigenschaft 1861 und eine umfassende Justizreform von 1864 unter Alexander II. Die letzte Periode der konstitutionellen Monarchie (1906-1917) ist durch die oktroyierte Verfassung von 1906 gekennzeichnet, durch die der herrschende Absolutismus zumindest mit einem Schein von Konstitutionalismus versehen wurde.

Unter Peter dem Großen erfolgte die Annäherung an Europa

Die Führung des zaristischen Russlands wurde mit der Februarrevolution 1917 entmachtet. Wenige Monate später führte die von den Bol’ševiki unter der Führung von Lenin initiierte Oktoberrevolution zur Ausrufung der „Russischen Sowjetrepublik“. Mit Unionsvertrag vom 30. Dezember 1922 wurde die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) als Zusammenschluss der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR), der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Belarussischen Sozialistischen Sowjetrepublik und der Transkaukasischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (Armenien, Aserbaidschan, Georgien) gegründet. Am 6. Juni 1923 erging die erste gesamtsowjetische Verfassung. Sie wurde durch die Verfassung von 1936 („Stalin-Verfassung“) abgelöst. Am 7. Oktober 1977 wurde die sog. „Brežnev-Verfassung“ verabschiedet. Ausgelöst durch die ab 1986 vom damaligen Präsidenten der UdSSR, Michail Gorbačev, eingeleitete Politik von Perestrojka und Glasnost’ kam es zu Unabhängigkeitsbestrebungen in den einzelnen Unionsrepubliken. Nach dem gescheiterten Putschversuch am 19. August 1991 unterzeichneten die Präsidenten Russlands, der Ukraine und Weißrusslands am 8. Dezember 1991 den Vertrag von Minsk, mit dem die UdSSR aufgelöst und die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) gegründet wurde. Durch die Alma-Ata-Erklärung vom 21. Dezember 1991 wurde die Auflösung der UdSSR bestätigt und traten mit Aserbaidschan, Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, der Republik Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan acht weitere ehemalige Sowjetrepubliken der GUS bei.

Gegenwart

Die Russische Föderation übt seit 1992 als größte ehemalige Sowjetrepublik die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten der UdSSR aus. Eine neue Verfassung der Russischen Föderation wurde am 12. Dezember 1993 durch eine Volksabstimmung (Referendum) angenommen und trat am 25. Dezember 1993 in Kraft. Die Verfassung wurde in den Jahren 2008 und 2014 insgesamt vier Mal geändert. Am 4. Juli 2020 traten von Präsident Vladimir Putin initiierte umfangreiche Verfassungsänderungen vom 14. März 2020 in Kraft, die vor allem das Staatsorganisationsrecht betrafen.

Der Kreml ist seit 1992 der Amtssitz des Präsidenten der Russischen Föderation

1996 trat die Russische Föderation dem Europarat bei und ratifizierte 1998 die EMRK sowie die meisten Zusatzprotokolle. Bisher nicht ratifiziert sind die Protokolle Nr. 6, 12, 13 und 16. Die Annexion der Krim und von Sevastopol’ im März 2014 gilt außerhalb Russlands als völkerrechtswidrig und belastet seither die Beziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union, die als Reaktion Sanktionen gegen Russland ergriffen hat.

Seit 1. Januar 2015 ist die Russische Föderation Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), die aus der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft hervorging. Die EAWU ist ein Zusammenschluss von derzeit fünf GUS-Staaten zu einem Binnenmarkt mit Zollunion. Außer der Russischen Föderation gehören der EAWU noch Armenien, Belarus, Kasachstan und Kirgisistan an.

Die Russische Föderation steht mit 144,5 Mio. Einwohnern (Stand 2019) an 9. Stelle der bevölkerungsreichsten Länder der Welt und ist zugleich eines der am dünnsten besiedelten. Die Bevölkerung ist sehr ungleichmäßig verteilt. Etwa 85 % der Einwohner leben im europäischen Teil westlich des Urals, auf den nur 23 % der Landfläche fallen. Nur etwa 22 Mio. Einwohner leben im flächenmäßig weit größeren asiatischen Teil. Die Bevölkerungsdichte variiert von 362 Einwohner/qkm in der Hauptstadt und ihrer Umgebung (Gebiet Moskau) und unter 1 Einwohner/qkm im Nordosten und im russischen Fernen Osten.

Die Hauptstadt Moskau ist eine der größten Städte und Metropolregionen der Welt. Als weiteres wichtiges Zentrum gilt Sankt Petersburg (5,35 Mio. Einwohner), das zwischen 1712 und 1918 Hauptstadt war. Die nächstgrößten Millionenstädte sind Novosibirsk (1,6 Mio. Einwohner) in Sibirien, Ekaterinburg (1,45 Mio. Einwohner) am Ural und Nišnyj Novgorod (1,26 Mio. Einwohner) an der Wolga. Insgesamt gibt es 15 Millionenstädte (neben den genannten Čeljabinsk, Kazan’, Omsk, Samara, Rostov am Don, Ufa, Krasnojarsk, Perm, Voronež und Volgograd).

Die Bevölkerung Russlands sank von 147 Mio. bei der Volkszählung 1989 bis 2007 auf 142,2 Mio. Danach verlangsamte sich der Bevölkerungsrückgang und stieg ab 2010 wieder leicht an. Der Bevölkerungsrückgang war durch niedrige Geburtenraten und einen dramatischen Anstieg der Sterberate der Männer in den 1990er Jahren begründet. Gleichzeitig kam es zur Auswanderung vor allem bei Hochqualifizierten. Der Bevölkerungsrückgang wurde teilweise durch eine hohe Immigration ausgeglichen. Russland ist weltweit das zweitwichtigste Einwanderungsland. Im Jahr 2017 waren 8,1 % der Bevölkerung Migranten. Herkunftsregionen sind vor allem die südlichen ehemaligen Sowjetrepubliken Zentralasiens und des Kaukasus.

Die Russische Föderation ist ein Vielvölkerstaat mit fast 100 verschiedenen Völkern. Die größte Bevölkerungsgruppe ist die der Russen mit knapp 80 % der Bevölkerung, die in allen städtischen und industriell geprägten Räumen landesweit dominant ist. Größere Minderheiten sind die Tataren, Ukrainer, Armenier, Tschuwaschen, Baschkiren und Deutschen. Für viele nichtrussische Völker wurden autonome Republiken, autonome Bezirke bzw. ein autonomes Gebiet errichtet, wobei die Titularnationen in ihren „eigenen“ Territorien häufig die Minderheit bilden. Russisch ist die einzige überall geltende Amtssprache. Parallel dazu wird in den einzelnen autonomen Republiken häufig die jeweilige Volkssprache als zweite Amtssprache zugelassen. Das kyrillische Alphabet ist die einzige offizielle Schrift.

Nach dem Zerfall der Sowjetunion fand in Russland eine Rückbesinnung auf religiöse Werte statt. Die am meisten verbreiteten Religionen sind das Christentum (vor allem der russisch-orthodoxe Glaube) und der Islam. Vertreten sind auch zahlreiche andere Religionen wie der römisch-katholische Glaube, der Protestantismus, das Judentum, der Buddhismus sowie traditionelle Glaubensrichtungen einiger Volksgruppen.

Recht und Justiz

Die Russische Föderation ist nach Artikel 1 der Verfassung von 1993 ein „demokratischer föderativer Rechtsstaat mit einer republikanischen Regierungsform“. Das Regierungssystem ist ein präsidentielles Regierungssystem. Staatsoberhaupt ist der Präsident der Russischen Föderation. Er wird vom Volk jeweils für sechs Jahre (bis 2008 für vier Jahre) direkt gewählt. Seit den Verfassungsänderungen vom 14. März 2020 kann ein- und dieselbe Person das Präsidentenamt nicht länger als zwei Amtsperioden innehaben. Für den amtierenden sowie frühere Präsidenten gilt diese Beschränkung ohne Berücksichtigung ihrer bisherigen Amtszeiten. Der Präsident bestimmt u.a. die Hauptrichtungen der Innen- und Außenpolitik und vertritt die Russische Föderation innerhalb des Landes und in den internationalen Beziehungen. Außerdem ist er Oberbefehlshaber der russischen Streitkräfte. Durch die Verfassungsänderungen von 2020 wurde die bisher schon außerordentliche Machtfülle des Präsidenten um weitere Befugnisse ergänzt, u.a. kann er Gesetze bereits im Gesetzgebungsverfahren vom Verfassungsgericht präventiv auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Die Legislative wird durch die Föderalversammlung ausgeübt, die aus zwei Kammern besteht. Der Föderationsrat ist das Oberhaus, dem in der Mehrheit Vertreter der Föderationssubjekte angehören. Die Staatsduma ist das Unterhaus und besteht aus 450 Abgeordneten, die für fünf Jahre (bis 2008 für vier Jahre) über ein Mischwahlsystem gewählt werden. Die vollziehende Gewalt (Exekutive) wird von der Regierung der Russischen Föderation unter der allgemeinen Leitung des Präsidenten der Russischen Föderation ausgeübt. Der Präsident ist im System der Gewaltenteilung keine eigene Staatsgewalt, sondern steht an der Spitze der Exekutive.

Die Moskauer Staatliche Lomonossov-Universität (MGU) beheimatet die älteste Juristische Fakultät des Landes

Die Russische Föderation besteht aus 85 Föderationssubjekten, davon 22 Republiken, 9 Regionen, 46 Gebieten, 1 autonomes Gebiet, 4 autonomen Bezirken und 3 Städten von föderaler Bedeutung (Moskau, St. Petersburg, Sevastopol’). Die Annexion der Krim und der Stadt von föderaler Bedeutung Sevastopol’ im März 2014 ist völkerrechtlich umstritten. Der Föderalismus hat in Russland eine asymmetrische Struktur. Nur die Republiken, das autonome Gebiet und die autonomen Bezirke sind ethnisch geprägte und nach einer Titularnation benannte Einheiten. Bei den anderen Arten der Föderationssubjekte handelt es sich um rein territoriale Einheiten. Im Rahmen der Rezentralisierung wurden 7 (heute 8) föderale Bezirke geschaffen, die mit den Militärbezirken übereinstimmen. Bei diesen handelt es sich um eine zusätzliche administrative Struktur (Großregionen). Jedem föderalen Bezirk steht ein vom Präsidenten ernannter „Bevollmächtigter Vertreter“ vor, der vor allem Kontrollfunktionen über die Oberhäupter der Föderationssubjekte (meist Gouverneur oder Präsident) ausübt.

Der Prozess der Transformation der Rechtsordnung nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion Ende 1991 erforderte die Verabschiedung neuer Gesetze, die die Ziele und Werte des neuen demokratischen und marktwirtschaftlichen Regimes widerspiegeln. Im Mittelpunkt des Zivilrechts steht das Zivilgesetzbuch, das in vier Teilen 1994, 1996, 2001 und 2006 verabschiedet wurde. Es gliedert sich in folgende 7 Abschnitte: allgemeine Bestimmungen, Eigentum und andere dingliche Rechte, allgemeiner Teil des Schuldrechts (Teil I); einzelne Schuldverhältnisse (Teil II); Erbrecht, Internationales Privatrecht (Teil III); Rechte an den Ergebnissen des geistigen Eigentums und an Individualisierungsmitteln (Teil IV). Sowohl in seinem Aufbau als auch inhaltlich ist das Zivilgesetzbuch überwiegend kontinentaleuropäisch geprägt. Ein eigenständiges Handelsgesetzbuch existiert nicht. Die Vorschriften zum Handelsrecht sind im Zivilgesetzbuch und in Einzelgesetzen enthalten. Das Familienrecht ist nach sowjetischer Tradition in einem eigenständigen Familiengesetzbuch geregelt. Das Arbeitsrecht ist im Arbeitsgesetzbuch ausführlich kodifiziert.

Das russische Gerichtssystem ist nach Auflösung der UdSSR in mehreren Etappen reformiert worden. Es besteht eine zweigliedrige Gerichtsbarkeit aus den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit sowie den sog. Arbitragegerichten (keine Schiedsgerichte, sondern zuständig für wirtschaftliche Streitigkeiten unter Beteiligung von Unternehmen und / oder staatlichen Stellen). An der Spitze beider Gerichtsbarkeiten steht seit 2014 das neu formierte Oberste Gericht der Russischen Föderation mit Sitz in St. Petersburg. Eigenständige Verwaltungsgerichte bestehen daneben nicht. Für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten sind sowohl die Gerichte der allgemeinen Gerichtsbarkeit als auch die Wirtschaftsgerichte zuständig. Zur allgemeinen Gerichtsbarkeit gehören die Friedensgerichte für Bagatellstreitigkeiten und die Kreis- und Stadtgerichte, die obersten Gerichte der Republiken und vergleichbare Gerichte der anderen Föderationssubjekte sowie seit 2019 die Appellations- und Kassationsgerichte. Zur allgemeinen Gerichtsbarkeit zählen auch die nur in den beiden unteren Instanzen ausgegliederten Militärgerichte. Zur Arbitragegerichtsbarkeit gehören die Arbitragegerichte der Föderationssubjekte, die Appellationsarbitragegerichte und die Arbitragegerichte der föderalen Bezirke sowie das 2013 geschaffene spezialisierte Gericht für geistige Rechte in Moskau. Als höchstes Gerichtsorgan der Verfassungskontrolle fungiert das Verfassungsgericht der Russischen Föderation, das seit 2008 seinen Sitz in St. Petersburg hat. Die bisher in 16 Föderationssubjekten errichteten Verfassungs- bzw. Statutengerichte sind bis zum 1. Januar 2023 abzuschaffen. Stattdessen können die Föderationssubjekte einen Verfassungs- bzw. Statutenrat bei den staatlichen Gesetzgebungs- bzw. Vertretungsorganen einrichten.

Sowjetische und russische Periodika am IOR (Stand: 31.7.2021)

1. Ausgelaufene Periodika

Gesetzessammlungen

Titel der GesetzessammlungenZeitraum
Bjulleten’ normativnych aktov Ministerstv i Vedomstv SSSR1980/9–1991/11
Bjulleten’ normativnych aktov Ministerstv i Vedomstv RF1992–1996/6
Bjulleten’ normativnych aktov federal’nych organov ispolnitel’noj vlasti1996/7–2007, 2009–2012/53
Dekrety sovetskoj vlasti, Bde. I-XVII
Infomacionnyj bjulleten’ Prezidenta RF1994/4–1994/6, 1995/1–6
Sbornik zakonov SSSR, Bde. I-IV1938–1975
Sistematičeskoe sobranie zakonov RSFSR, ukazov Prezidiuma Verchovnogo Soveta RSFSR i rešenij Pravitel’stva RSFSR, Bd. I-VI, VIII-XIII
Sobranie postanovlenij i rasporjaženij Pravitel’stva SSSR1938–1949
Sobranie postanovlenij Pravitel’stva SSSR1957–1991
Sobranie postanovlenij i rasporjaženij Raboče-Krest’janskogo
Pravitel’stva RSFSR1939–1947
Sobranie postanovlenij i rasporjašenij Pravitel’stva RSFSR1948–1949
Sobranie postanovlenij Pravitel’stva RSFSR1973–1992/8
Sobranie aktov Prezidenta i Pravitel’stva RF1993/1–1994/17
Sobranie zakonodatel’stva RF1994–2017/39
Svod zakonov’ Rossijskoj Imperii, Bde. I-VIII (Stand: 1899)
Svod zakonov RSFSR, Loseblattsammlung, Bde. I-IX (Stand: 1988)
Vedomosti Verchovnogo Soveta SSSR1955–1989
Vedomosti S’’jezda narodnych deputatov SSSR i Verchovnogo Soveta SSSR1990/1991
Vedomosti Verchovnogo Soveta RSFSR1958–1990/22
Vedomosti S’’jezda narodnych deputatov RSFSR i Verchovnogo Soveta RSFSR1990/1–10/12/13/22–30, 1991, 1992, 1993/18–35
Vedomosti Federal’nogo Sobranija RF1995–1996
Vedomosti Moskovskoj Gorodskoj Dumy1996–2000

Entscheidungssammlungen und Zeitschriften

Titel der Zeitschriften und EntscheidungssammlungenZeitraum
Bjulleten’ Verchovnogo Suda SSSR1957/5–1990/6
Bjulleten’ Verchovnogo Suda RF1992–2004
Bjulleten’ Verchovnogo Suda RSFSR1971–1991
Socialističeskaja zakonnost’1958–1991
Sovetskoe gosudarstvo i pravo1950–1991
Sovetskaja Justicija1958–1993
Soviet Studies, Vol. XIV-XXXV
Vestnik Moskovskogo universiteta1960–2004
Vestnik Verchovnogo Suda SSSR1991/2–1991/9
Vestnik Vysšego Arbitražnogo Suda RF (1992/1–2, 1993, 1994/1–2, 1995/1–5, 1997/10–11, 2001–2004, 2005/3–2014/8
Zakonnost’1992–1996
Zakonodatel’ stvo i ėkonomika1996–2004
Žurnal meždunarodnogo častnogo prava1996–2018/2

2. Laufender Bezug

Titel der ZeitschriftenZeitraum
Chozjajstvo i pravoab 2009/1
Gosudarstvo i pravoab 1993/1
Kommentarij sudebnoj praktikiab 1994-1
Pravovedenie1958–1992/4; ab 2010/5
Rossijskaja Justicijaab 1994/1
Rossijskij ežegodnik Meždunarodnogo pravaab 1992/1
Ugolovnoe sudoproizvodstvoab 2010/4
Vestnik ėkonomičeskogo pravosudija Rossijskoj Federaciiab 2014/9
Zakonab 1992/1

 

1. Oberste Verfassungsorgane, Rechtsordnung:

Präsident der Russischen Föderation
Föderalversammlung (Parlament der Russischen Föderation): Föderationsrat und Staatsduma
Regierung der Russischen Föderation
Verfassungsgericht der Russischen Föderation
Oberstes Gericht der Russischen Föderation
Gericht für geistige Rechte
Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation
Ermittlungskomitee der Russischen Föderation
Menschenrechtsbeauftragter in der Russischen Föderation
Offizielles Internetportal der Rechtsinformationen

Private Rechtsportale:

Consultant
Garant

2. Außenvertretungen:

Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland

Russische Generalkonsulate in Deutschland:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Moskau

Deutsche Generalkonsulate in Russland:

3. Wirtschaft:

Deutsch-Russische Außenhandelskammer
Repräsentanz des Freistaats Bayern in der Russischen Föderation
Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft

4. Rechtswissenschaft:

Deutschsprachiger Studiengang (DSG) „Schule des deutschen Rechts“ der Universität Regensburg an der Moskauer Staatlichen Lomonosov-Universität (MGU)
Deutschsprachiger Studiengang (DSG) „Deutsches Recht“ am Juristischen Institut der Sibirischen Föderalen Universität (in Zusammenarbeit mit der Universität Passau)
Doppelmasterstudiengang Deutsches und Russisches Recht, Universität Passau (in Zusammenarbeit mit dem Juristischen Institut der Sibirischen Föderalen Universität)
Deutsch-Russische Juristenvereinigung
Handbuch Wirtschaft und Recht in Osteuropa
Zeitschrift Wirtschaft und Recht in Osteuropa