Internationale rechtliche Zusammenarbeit

Die internationale rechtliche Zusammenarbeit – d.h. die Beratung der Staaten des Forschungsraums bei der Gesetzgebung und der Rechtsanwendung – ist seit dem Ende des Sozialismus in Osteuropa zu einem wichtigen Thema in der Arbeit des Instituts für Ostrecht geworden. Die Expertinnen und Experten des IOR können mit ihrem spezifischen Wissen über das Recht und die Rechtskultur der beratenen Länder eine zweifache Rolle einnehmen:

 

    • Sie können selbst beratend tätig werden. Der Wissenschaftliche Leiter, Prof. Dr. Dres. h.c. Friedrich-Christian Schroeder, berät seit langem Gesetzgeber und Gesetzesanwender in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zum Thema „rechtsstaatliche Strafrechtsordnung“. Für diese langjährige Arbeit wurde er am 10.12.2008 vom Justizminister der Ukraine, Mykola Oniščuk, mit dem Ehrenzeichen des Justizministeriums der Ukraine ausgezeichnet. Der Geschäftsführer, Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, wirkte als Ausbilder an der Vor-Beitritts-Schulung ungarischer Richterinnen und Richter im Europarecht und als Experte an Twinning-Projekten im Kosovo mit.
    • Sie können die deutschen Rechtswissenschaftler und -praktiker, die in Osteuropa zu ihrem jeweiligen Rechtsgebiet beraten, gezielt auf ihre Aufgabe vorbereiten. Dazu stellen sie speziell auf die Bedürfnisse der Rechtsberatung zugeschnittene Informationen über das vorhandene Recht des beratenen Staats zur Verfügung.

Auch die über viele Jahrzehnte aufgebauten und gepflegten Kontakte des IOR zu der Rechtswissenschaft und Politik in Osteuropa können fruchtbar gemacht werden, um die Effizienz deutscher internationaler rechtlicher Zusammenarbeit zu steigern.

Im Bereich der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit arbeitet das Institut für Ostrecht eng mit der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ-Stiftung) und vergleichbaren Institutionen zusammen.

2008 schloss sich das Institut dem Bündnis für das deutsche Recht an. Dieser Zusammenschluss von Institutionen der Rechtspolitik, der Gesetzgebungsberatung, der rechtsberatenden Berufe, der Justiz und der Rechtswissenschaft hat unter der Ägide des Bundesministeriums der Justiz das Ziel, die deutsche Gesetzgebungsberatung im Ausland durch Koordination schlagkräftiger zu machen. Als primäre Zielregion deutscher Gesetzgebungsberatung und rechtlicher Zusammenarbeit definierte das „Bündnis für das deutsche Recht“ zunächst Osteuropa; seitdem sind weitere Regionen hinzugetreten.

International kooperiert das IOR mit dem Centre for Asian Legal Exchange (CALE) der Universität Nagoya bei der wissenschaftlichen Fundierung der Gesetzgebungsberatung in den ehemals sozialistischen Staaten.