Team

Die Länderreferentinnen und Länderreferenten des IOR sind ausgewiesene Spezialisten für die Rechtsordnungen der von ihnen beobachteten Staaten. Sie sprechen die Sprache(n) ihres Forschungsraums fließend und haben hervorragende Rechts- und Landeskenntnisse.

Aufgrund der Organisationsstruktur in Länderreferaten beschäftigen sich die Referenten des IOR mit der gesamten Rechtsordnung des jeweiligen Landes: Ihre Spezialisierung ist geografisch und beruht nicht auf Rechtsgebieten. Zudem verfügen alle Länderreferenten über das zweite deutsche juristische Staatsexamen, was die für eine erfolgreiche rechtsvergleichende und auslandsrechtliche Tätigkeit notwendige Verankerung in der Heimatrechtsordnung gewährleistet.