Auf einen Blick:

offizieller Staatsname:Tschechische Republik (Česká republika), seit 2016 wird auf Ebene der UN die Kurzform Czechia in englischer Sprache verwendet
Fläche:78 866 qkm
Bevölkerung:ca. 10,71 Mio. (Stand: 2020)
Hauptstadt, Residenzstadt:Hauptstadt: Prag (ca. 1,3 Mio. Einwohner, Stand: 2019)
Regierungsform:parlamentarische Republik
Verfassung:Verfassung der Tschechischen Republik (Verfassungsgesetz Nr. 1/1993 Sb.)
Verwaltung:Gliederung in 13 Verwaltungsregionen und die Hauptstadt Prag
Justiz:viergliedriger Gerichtsaufbau ohne Fachgerichtsbarkeiten, auf der vierten Stufe existierten jedoch zwei oberste Gerichte, das Oberste Gericht und das Oberste Verwaltungsgericht
Währung:Tschechische Krone, CZK (Koruna česká, Kč), 1 EUR enspricht zwischen ca. 25 bis 27 CZK
Wirtschaftsleistung:BIP/Einwohner: 23.539,- US$ nominal, 42.670,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019)
Amtssprache:Tschechisch, in bestimmten Bereichen ist die slowakische Sprache der tschechischen Sprache gleichgestellt
Nationalfeiertage:1. Januar: Tag der Erneuerung des selbständigen tschechischen Staats (Enstehung der selbständigen ČR 1993)
8. Mai: Tag des Siegs (Ende des 2. Weltkriegs in Europa)
5. Juli: Tag der Slawenapostel Kyrill und Method (863 - Ankunft der beiden Missionare im Mährerreich)
6. Juli: Tag der Verbrennung von Jan Hus (1415)
28. September: Tag der tschechischen Staatlichkeit (935 - Ermordung des Wenzel von Böhmen)
28. Oktober: Tag der Entstehung des selbständigen tschechoslowakischen Staats (1918)
17. November: Tag des Kampfs für Freiheit und Demokratie und internationaler Studententag (1939 - Schließung der tschechischen Hochschulen durch die deutschen Besetzer, 1989 - Studentenproteste als Ausgangspunkt für die Samtene Revolution)

Geschichte

Die Geschichte des tschechischen Staats reicht bis in das 10. Jahrhundert zurück. Zu dieser Zeit entstand unter den Přemysliden das Herzogtum Böhmen. 1198 wurde es zum Königreich innerhalb des Heiligen Römischen Reichs erhoben. Der spätere Kaiser Friedrich II. bestätigte 1212 in der Sizilischen Goldenen Bulle die Erblichkeit des Königstitels. 1526 wurde das Königreich Böhmen Teil der Habsburgermonarchie und ist dies bis zum Ende des 1. Weltkriegs geblieben.

Am 28. Oktober 1918 wurde die Tschechoslowakische Republik proklamiert. Nach gerade einmal 20 Jahren nahm aber die Erste Republik ihr jähes Ende, als auf Grundlage des Münchener Abkommens das Deutsche Reich 1938 zunächst in das mehrheitlich deutschsprachige Sudentenland einmarschierte, um im Jahr darauf weitere Teile der heutigen Tschechischen Republik ebenfalls zu besetzen und in das Protektorat Böhmen und Mähren umzuwandeln. In dieser Zeit entstand auf Druck des Deutschen Reichs auch der erste eigene slowakische Staat.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Tschechoslowakei weitestgehend in ihren ursprünglichen Grenzen wiederhergestellt. Im Februar 1948 kam es allerdings zum Umsturz und der Machtübernahme durch die Kommunisten. Das Ende der kommunistischen Herrschaft läutete 1989 die Samtene Revolution ein.

Nach der Wende hatte der tschechoslowakische Staat nicht mehr lange Bestand. Die Tschechische und Slowakische Föderative Republik wurde mit Ablauf des 31. Dezember 1992 aufgelöst. Die Tschechische Republik als selbständiger Staat ist am 1. Januar 1993 entstanden.

Die Tschechische Republik ist seit 2004 Mitglied der EU, hat aber bislang noch nicht den Euro als Währung eingeführt.

Gegenwart

Die tschechische Wirtschaft ist industriell geprägt und exportorientiert. Der Anteil der Industrie am Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt mehr als ein Drittel. Exporte machen rund Vierfünftel des BIP aus. Die Arbeitslosenquote zählt zu den niedrigsten in der EU. Der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Tschechischen Republik ist Deutschland. Rund ein Drittel der Einfuhren und Ausfuhren entfallen auf den Handel mit der Bundesrepublik.

Auch jenseits der Wirtschaft sind die deutsch-tschechischen Beziehungen gut. In Bayern und in Sachsen wachsen die Regionen in den Grenzgebieten immer mehr zusammen. Die Kooperation zwischen deutschen und tschechischen öffentlichen Stellen ist dort mittlerweile in zahlreichen grenzüberschreitenden Europaregionen institutionalisiert (Europaregion Donau-Moldau, Euroregion Elbe/Labe, Euroregion Erzgebirge/Krušnohoří, Euregio Egrensis, Euregio Bayerischer Wald-Böhmerwald-Mühlviertel, Euroregion Neiße-Nisa-Nysa).

Rund Dreiviertel der Tschechen leben in Städten. Die größte Stadt ist mit ca. 1,3 Mio. Einwohnern die Hauptstadt Prag. Mit großem Abstand folgt Brünn als zweitgrößte Stadt mit ca. 380.000 Einwohnern. Auf den Plätzen 3 und 4 liegen die Industriestadt Ostrava (ca. 288.000 Einwohner) und Pilsen (ca. 175.000 Einwohner). Mit Liberec und Olomouc hat die Tschechische Republik zwei weitere Großstädte, die etwas mehr als 100.000 Einwohner vorweisen können. Die übrigen Städte liegen derzeit (Stand 2020) unter dieser Schwelle.

Recht und Justiz

Die Tschechische Republik ist eine parlamentarische Demokratie, wobei das Parlament aus zwei Kammern besteht, dem Abgeordnetenhaus und dem Senat. Beide Kammern gehen aus Direktwahlen hervor. Staatsoberhaupt ist der Präsident. Seit 2013 wird der Präsident ebenfalls direkt vom Volk gewählt.

Die Tschechische Republik gliedert sich in  14 Höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten, die 13 Verwaltungsregionen (kraj, kraje) und die Hauptstadt Prag. Eine weitere Gliederungsebene zwischen Gemeinden (obec, obce ) und Verwaltungsregionen bilden die (Verwaltungs-)bezirke (okres, okresy). Bis zur Einführung der Verwaltungsregionen im Jahr 2003 existierten Bezirksverwaltungsämter. Die Kompetenzen der aufgelösten Bezirksverwaltungsämter wurden zu einem Teil von den Verwaltungsregionen und zum anderen Teil von den Gemeinden übernommen. Die Bezirke existieren für die Zwecke der Gliederung im Bereich der Justiz, Polizei, des Archivwesen, der Arbeitsämter etc.  weiterhin.

Der Gerichtsaufbau ist in der Tschechischen Republik viergliedrig:

  • Oberste Gerichte: Oberstes Gericht (Nejvyšší soud) und Oberstes Verwaltungsgericht (Nejvyšší správní soud)
  • Obergerichte (vrchní soudy): Obergericht in Prag und Obergericht in Olomouc
  • Regionalgerichte (krajské soudy)
  • Bezirksgerichte (okresní soudy)

Das Regionalgericht für die Stadtbezirksgerichte in Prag wird abweichend von der üblichen Terminologie als Stadtgericht in Prag bezeichnet (Městský soud v Praze). Als Stadtgericht wird auch das erstinstanzliche Bezirksgericht in Brünn bezeichnet.

Sitz des Obersten Gerichts und des Obersten Verwaltungsgerichts ist Brünn. Dort ist ebenfalls das Verfassungsgericht ansässig. Es steht außerhalb des Systems des allgemeinen Gerichtsbarkeit und hat die Aufgabe, die verfassungsmäßige Ordnung und die Einhaltung der Grundrechte und -freiheiten zu garantieren.

Am 1. Januar 2014 ist in der Tschechischen Republik ein neues Bürgerliches Gesetzbuch in Kraft getreten. Bis dahin hat das BGB von 1964 gegolten. Nach Verlautbarungen des Gesetzgebers knüpfe man mit dem neuen BGB an die Rechtstradition des österreichischen Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), welches in der Tschechoslowakei bis 1950 gegolten hatte.

1. Oberste Verfassungsorgane, Rechtsordnung:

Staatspräsident
Abgeordnetenhaus
Senat
Verfassungsgericht
Oberstes Gericht
Oberstes Verwaltungsgericht
Justizministerium/Justizportal
Staatsanwaltschaft
Höchstes Kontrollamt
Tschechische Nationalbank
Gesetzessammlung
Zákony pro lidi: private Gesetzesdatenbank

2. Außenvertretungen:

Tschechische Botschaft in Deutschland

Tschechische Generalkonsulate:

Deutsche Botschaft in Prag

Repräsentanz des Freistaats Bayern in der Tschechischen Republik
Verbindungsbüro des Freistaats Sachsen in der Tschechischen Republik

3. Wirtschaft

Tschechisches Kataster (vgl. mit Grundbuchamt)
Tschechisches Handelsregister
Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer
Magazin der deutsch-tschechischen Wirtschaft Plus
Delegation der Bayerischen Wirtschaft in der Tschechischen Republik
CzechInvest
CzechTrade

4. Rechtswissenschaft

Juristische Fakultät der Karls-Universität in Prag
Juristische Fakultät der Masaryk-Universität in Brünn
Juristische Fakultät der Palacký-Universität in Olomouc
Juristische Fakultät der Westböhmischen Universität in Pilsen
Institut für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der ČR
Zentrum für Rechtsvergleichung der Karls-Universität in Prag
Deutsch-Tschechische Juristenvereinigung e.V.