Übrige Staaten der Gemeinschaft unabhängiger Staaten - GUS
Länderreferentin: Antje Himmelreich
E-Mail: himmelreich(at)ostrecht.de
Die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) wurde im Zuge des Zerfalls der Sowjetunion am 8.12.1991 von den Präsidenten Russlands, Weißrusslands und der Ukraine gegründet. Am 21.12.1991 traten auch die übrigen Nachfolgestaaten der Sowjetunion mit der Ausnahme Estlands, Georgiens, Lettlands und Litauens bei: Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Republik Moldau, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Georgien wurde 1993 Mitglied der GUS, trat aber 2008/09 wieder aus. Seit 2005 ist Turkmenistan nur noch beigeordnetes Mitglied. Seit 2008 betont die Ukraine, dass sie die GUS-Satzung nie ratifiziert habe und damit nie vollwertiges GUS-Mitglied gewesen sei; ein förmlicher Austritt ist allerdings ebenfalls nicht erfolgt, sodass sich die Ukraine zurzeit als Teilnehmer, aber nicht als Mitglied betrachtet. Depositar der Vertragsurkunden ist Belarus (Weißrussland).
Die politische Absicht bei der Gründung der GUS war, dem zerfallenden postsowjetischen Raum einen völkerrechtlichen Rahmen zu geben. In den 1990er Jahren entfaltete die GUS zahlreiche Aktivitäten nicht zuletzt im rechtlichen Bereich. Modellgesetze, die den Mitgliedstaaten zur Annahme empfohlen wurden, sorgten dafür, dass v.a. die Zivil- und Wirtschaftsgesetzgebung innerhalb des postsowjetischen Raums nicht allzu sehr auseinanderdriftete, aber auch für eine fortgesetzte Dominanz russischen Rechtsdenkens in der Region. Die GUS war auch der Rahmen für zahlreiche Rechtshilfeabkommen, die die justizielle Zusammenarbeit im postsowjetischen Raum gewährleisten sollten. Etwa seit 2000 haben die Aktivitäten der GUS immer mehr abgenommen; heute ist die Organisation weit gehend inaktiv. Für die wirtschaftliche Zusammenarbeit im postsowjetischen Raum hat anstelle der GUS die Eurasische Wirtschaftsunion Bedeutung erlangt.
Wir verwenden den Begriff „GUS“ weniger als Hinweis auf die internationale Organisation der Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten, sondern eher – wie im deutschen Sprachraum üblich – als Chiffre für die Nachfolgestaaten der Sowjetunion mit Ausnahme der baltischen Staaten, unabhängig von der aktuellen GUS-Mitgliedschaft der einzelnen Staaten.
Inhaltsverzeichnis:
Armenien
Aserbaidschan
Belarus (Weißrussland)
Georgien
Kasachstan
Kirgisistan
Tadschikistan
Turkmenistan
Usbekistan
Armenien
offizieller Staatsname: | Republik Armenien (Hajastani Hanrapetutjun) |
Fläche: | 29.800 qkm |
Bevölkerung: | ca. 3 Mio. Einwohner (Stand 2019) |
Hauptstadt: | Hauptstadt: Jerewan (ca. 1,1 Mio. Einwohner) |
Regierungsform: | parlamentarische Republik |
Verfassung: | Verfassung der Republik Armenien vom 5.7.1995, wesentlich novelliert am 27.11.2005 und am 6.12.2015 |
Verwaltung: | Einheitsstaat mit 10 Provinzen und der Hauptstadt als Stadtprovinz Armenien beansprucht unter Berufung auf die armenische Bevölkerungsmehrheit das zu Aserbaidschan gehörige Bergkarabach und hält dieses Territorium teilweise besetzt |
Justiz: | für Zivil- und Strafsachen: dreistufige Gerichtsbarkeit aus 16 erstinstanzlichen Gerichten allgemeiner Zuständigkeit, 1 Appellationsgericht und dem Kassationsgerichtshof für Verwaltungssachen: 1 Verwaltungsgericht auf derselben Stufe wie das Appellationsgericht, von dort aus gehen Rechtsmittel zum Kassationsgerichtshof Verfassungsgericht |
Währung: | 1 Dram = 100 Luma |
Wirtschaftsleistung: | BIP/Einwohner: 4.605,- US$ nominal, 14.177,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019) |
Amtssprache: | Armenisch (armenische Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für das passive Wahlrecht zum Parlamentsabgeordneten und Staatspräsidenten und für den Zugang zu bestimmten staatlichen Ämtern wie z.B. das Richteramt); Minderheitensprachen im Privaten zulässig |
Nationalfeiertage: | 21. September |
Aserbaidschan
offizieller Staatsname: | Republik Aserbaidschan (Azǝrbaycan Respublikası) |
Fläche: | 86.600 qkm (die Zahl schließt Bergkarabach ein) |
Bevölkerung: | ca. 10,0 Mio. Einwohner (Stand 2019) |
Hauptstadt: | Hauptstadt: Baku (Bakı; 2,3 Mio. Einwohner, im Ballungsraum ca. 3,1 Mio. Einwohner) |
Regierungsform: | präsidentielle Republik |
Verfassung: | Verfassung der Republik Aserbaidschan vom 12.11.1995 |
Verfassung der Autonomen Republik Nachitschewan vom 12.11.1995 | |
Verwaltung: | Einheitsstaat mit 59 Rayons und 10 republiksunmittelbaren Städten sowie einer autonomen Republik |
Exklave Nachitschewan mit auf die Sowjetzeit zurückgehendem Sonderstatus: Autonome Republik Nachitschewan (5.500 qkm, ca. 373.000 Einwohner) | |
Bergkarabach: seit 1923 autonomes Gebiet innerhalb Aserbaidschans, 1989 Abschaffung der Autonomie durch Aserbaidschan, von Armenien unter Berufung auf die armenische Bevölkerungsmehrheit beansprucht und zu Teilen besetzt, einseitige Unabhängigkeitserklärung, die von keinem UN-Staat (auch von Armenien nicht) anerkannt wird | |
Justiz: | auf unterster Ebene bestehen 86 Bezirksgerichte/Stadtgerichte, 6 Wirtschaftsgerichte, 6 Verwaltungsgerichte, 6 Gerichte für Schwerkriminalität und 6 Militärgerichte; darüber stehen 6 Appellationsgerichte (darunter das Oberste Gericht der Autonomen Republik Nachitschewan); die oberste Instanz bildet das Oberste Gericht |
Verfassungsgericht | |
Währung: | 1 Manat = 100 Qǝpik / Qäpik |
Wirtschaftsleistung: | BIP/Einwohner: 4.814,- US$ nominal, 15.076,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019) |
Amtssprache: | Aseri (Aserbaidschanisch); Minderheitensprachen im Privaten zulässig |
Nationalfeiertag: | 28. Mai |
Belarus (Weißrussland)
offizieller Staatsname: | Republik Belarus (Rėspublika Belarus’) |
Fläche: | 207.600 qkm |
Bevölkerung: | ca. 9,35 Mio. Einwohner (Stand 2021); Bevölkerungsdichte 45,3 Einwohner/qkm |
Hauptstadt: | Minsk (ca. 2,02 Mio. Einwohner, Stand: 1.1.2020) |
Regierungsform: | präsidentielle Republik |
Verfassung: | Verfassung der Republik Belarus vom 15.3.1994, umfassend novelliert am 24.11.1996, weitere Änderung vom 17.10.2004 (Aufhebung der Beschränkung der Amtszeit des Staatspräsidenten auf zwei Wahlperioden) |
Verwaltung: | Einheitsstaat mit drei territorialen Verwaltungsebenen: 6 regionale Verwaltungseinheiten (Gebiete, russ.: oblast’; Brest, Gomel’, Grodno, Mogilëv, Vitebsk und Minsk Land) und der Stadt Minsk mit Gebietsstatus auf oberster Ebene; 118 Kreise (russ.: rajon) auf mittlerer Ebene; Städte, Stadtbezirke, Siedlungen städtischen Typs, Dörfer mit eigener Verwaltung und dörfliche Siedlungen auf unterster (örtlicher) Ebene |
Justiz: | dreistufige allgemeine Gerichtsbarkeit mit Kreis- bzw. Stadtgerichten auf unterster Ebene, 6 Gebietsgerichten und dem Stadtgericht Minsk auf mittlerer Ebene sowie dem Obersten Gericht mit Sitz in Minsk an der Spitze zum System der allgemeinen Gerichtsbarkeit gehören auch die Militärgerichte der Garnisonen und das Militärgericht der Republik Belarus zusätzlich 6 Wirtschaftsgerichte der Gebiete und das Wirtschaftsgericht der Stadt Minsk; keine eigenständigen Verwaltungsgerichte; Verfassungsgericht der Republik Belarus keine eigenständigen Verwaltungsgerichte Verfassungsgericht der Republik Belarus |
Währung: | 1 Weißrussischer Rubel (BYN) (belorusskij rubl’) = 100 Kopeken (kopejka) |
Wirtschaftsleistung: | BIP/Einwohner: 6.658,- US$ nominal, 19.942, - US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019) |
Amtssprache: | Weißrussisch; Russisch |
Nationalfeiertage: | 3. Juli (Unabhängigkeitstag bzw. Tag der Republik) |
Georgien
offizieller Staatsname: | Georgien (Sakartwelo) |
Fläche: | 69.700 qkm |
Bevölkerung: | ca. 3,8 Mio. Einwohner (Stand 2015) |
Hauptstadt: | Hauptstadt: Tiflis (Tbilissi; 1,1 Mio. Einwohner, im Ballungsraum ca. 1,5 Mio. Einwohner) |
Regierungsform: | präsidiale Republik mit parlamentarischen Elementen |
Verfassung: | Verfassung vom 24.8.1995, umfassend novelliert am 13.10.2017 und 2.4.2018 |
Verwaltung: | Einheitsstaat mit 9 Regionen und der Hauptstadtregion 2 Autonome Republiken: Abchasien, Adscharien das ehemalige Autonome Gebiet Südossetien bildet keine Verwaltungseinheit mehr Abchasien und Südossetien stehen faktisch nicht unter georgischer Kontrolle, sondern sind von Russland besetzt, ihre Unabhängigkeitserklärungen sind international nicht anerkannt |
Justiz: | dreistufige Einheitsgerichtsbarkeit aus Bezirksgerichten/Stadtgerichten, 2 Appellationsgerichten (Kutasi und Tbilissi) und dem Obersten Gericht Verfassungsgericht mit Sitz in Batumi (Adscharien) |
Währung: | 1 Lari = 100 Tetri |
Wirtschaftsleistung: | BIP/Einwohner: 4.765,- US$ nominal, 15.634,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019) |
Amtssprache: | Georgisch; in Abchasien: Abchasisch |
Nationalfeiertag: | 26. Mai |
Kasachstan
offizieller Staatsname: | Republik Kasachstan (Qazaqstan Respublikasy) |
Fläche: | 2.724.902 qkm |
Bevölkerung: | ca. 18,9 Mio. Einwohner (Stand: 1.1.2021); Bevölkerungsdichte 7 Einwohner/qkm |
Hauptstadt: | seit 1997 Nur-Sultan (ca. 1,18 Mio. Einwohner, Stand: 1.1.2021); frühere Namen: Akmolinsk, Zelenograd (1961–1991), Aqmola (1992–1998), Astana (1998–2019) |
Regierungsform: | präsidentielle Republik |
Verfassung: | Verfassung der Republik Kasachstan vom 30.8.1995, umfassend novelliert am 7.10.1998, 21.5.2007 und 10.3.2017 |
Verwaltung: | Einheitsstaat mit 14 regionalen Verwaltungseinheiten (Gebiete, russ.: oblast’) und 3 Städten von republikanischer Bedeutung (Nur-Sultan, Almaty, Šymkent) auf oberster Ebene |
Justiz: | dreistufige allgemeine Gerichtsbarkeit mit Kreis- bzw. Stadtgerichten auf unterster Ebene, Gebietsgerichten sowie den Stadtgerichten Nur-Sultan, Almaty und Šymkent auf mittlerer Ebene und dem Obersten Gericht der Republik Kasachstan mit Sitz in Nur-Sultan an der Spitze zusätzlich ist die Bildung spezialisierter Gerichte auf der Ebene der Gebiets- bzw. der Kreisgerichte (z.B. Militär-, Finanz-, Wirtschafts-, Jugendgerichte, besondere Strafgerichte und Verwaltungsgerichte für Ordnungswidrigkeiten) innerhalb des Systems der allgemeinen Gerichtsbarkeit zulässig (u.a. Errichtung von Wirtschaftsgerichten auf der Ebene der Gebietsgerichte) keine eigenständigen Verwaltungsgerichte Verfassungsrat der Republik Kasachstan |
Währung: | 1 Tenge (KZT) = 100 Tiyn |
Wirtschaftsleistung: | BIP/Einwohner: 9.750,- US$ nominal, 27.292,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019) |
Amtssprache: | Kasachisch (Staatssprache); Russisch |
Nationalfeiertage: | 16. Dezember (Unabhängigkeitstag) |
Kirgisistan
offizieller Staatsname: | Kirgisische Republik (Kyrgys Respublikasy) |
Fläche: | 199.951 qkm |
Bevölkerung: | ca. 6,5 Mio. Einwohner (Stand: 1.1.2020); Bevölkerungsdichte 32,6 Einwohner/qkm |
Hauptstadt: | Biškek (ca. 1,05 Mio. Einwohner, Stand: 1.1.2020) |
Regierungsform: | präsidentielle Republik (eingeführt durch Abhaltung eines Verfassungsreferendums in zwei Wahlgängen am 10.1.2021 und 11.4.2021); zuvor seit der Verfassung vom 27.6.2010 parlamentarisch-präsidiale Republik |
Verfassung: | Verfassung vom 11.4.2021 (angenommen durch Verfassungsreferendum); bereits dritte Verfassung nach Erlangung der staatlichen Unabhängigkeit 1991 (erste Verfassung vom 5.5.1993, zweite Verfassung vom 27.6.2010) |
Verwaltung: | Einheitsstaat mit drei territorialen Verwaltungsebenen: 7 regionale Verwaltungseinheiten (Gebiete, kirgis.: oblus) Batken, Čyj, Žalalabat, Naryn, Oš, Talas und Ysykkel sowie 2 zu keinem Gebiet gehörende Städte (kirgis.: šaar) Biškek und Oš auf oberster Ebene; 40 Kreise (rajon), 29 Städte (davon 12 von Gebiets- und 17 von Kreisbedeutung) und 453 dörfliche Bezirke auf mittlerer und unterster Ebene |
Justiz: | dreistufige allgemeine Gerichtsbarkeit mit Kreis- bzw. Stadtgerichten auf unterster Ebene, 7 Gebietsgerichten und dem Stadtgericht Biškek auf mittlerer Ebene sowie dem Obersten Gericht der Kirgisischen Republik an der Spitze zusätzlich auf unterster Ebene jeweils ein Verwaltungsgericht innerhalb der Gerichtsbezirke der Gebietsgerichte und des Stadtgerichts Biškek Verfassungskammer am Obersten Gericht der Kirgisischen Republik zur Ausübung der Verfassungskontrolle |
Währung: | 1 Som (KGS) = 100 Tyjyn |
Wirtschaftsleistung: | BIP/Einwohner: 1.323,- US$ nominal, 5.516,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019) |
Amtssprache: | Kirgisisch (Staatssprache); Russisch |
Nationalfeiertage: | 31. August (Unabhängigkeitstag) |
Tadschikistan
offizieller Staatsname: | Republik Tadschikistan (Dschumhurii Todschikiston) |
Fläche: | 143.100 qkm |
Bevölkerung: | ca. 9,3 Mio. Einwohner (Stand: 2019); Bevölkerungsdichte 66 Einwohner/qkm |
Hauptstadt: | Duşanbe (ca. 846.400 Einwohner, Stand: 1.1.2019) |
Regierungsform: | präsidentielle Republik |
Verfassung: | Verfassung der Republik Tadschikistan vom 6.11.1994 in der Fassung der Änderungen vom 26.9.1999, 22.6.2003 und 22.5.2016 |
Verwaltung: | Einheitsstaat, auf oberster Ebene gegliedert in die zwei Gebiete (tadschik.: wilojatho) Sughd (Verwaltungszentrum: Chudschand) und Chatlon (Verwaltungszentrum: Bochtar), das Autonome Gebiet (tadschik.: wilojati muchtor) Berg-Badachschan (Verwaltungszentrum: Chorog), die direkt von der Zentralregierung verwaltete territoriale Verwaltungseinheit „Kreise republikanischer Zuordnung“ (tadschik.: Nohijahoi tobei dschumhurij; Verwaltungszentrum: Duşanbe) sowie die Hauptstadt Duşanbe, die einen Sonderstatus besitzt |
Justiz: | dreigliedrige Gerichtsbarkeit: dreistufige allgemeine Gerichtsbarkeit für Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren mit Kreis- und Stadtgerichten auf unterster Ebene, den Gebietsgerichten, dem Gericht des Autonomen Gebiets Berg-Badachschan und dem Stadtgericht Duşanbe auf mittlerer Ebene sowie dem Obersten Gericht der Republik Tadschikistan an der Spitze zweistufige Wirtschaftsgerichtsbarkeit für Wirtschaftsstreitigkeiten unter Beteiligung von Unternehmen und / oder staatlichen Stellen mit Wirtschaftsgerichten der Gebiete, dem Wirtschaftsgericht des Autonomen Gebiets Berg-Badachschan und dem Wirtschaftsgericht der Stadt Duşanbe auf unterster Ebene sowie dem Höheren Wirtschaftsgericht der Republik Tadschikistan auf oberster Ebene zusätzlich zweistufige Militärgerichtsbarkeit für alle Streitigkeiten unter Beteiligung von Militärangehörigen mit den Militärgerichten der Garnisonen auf unterster Ebene und dem Militärkollegium am Obersten Gericht der Republik Tadschikistan auf oberster Ebene Verfassungsgericht der Republik Tadschikistan zur Ausübung der Verfassungsaufsicht |
Währung: | 1 Somoni (TJS) = 100 Diram |
Wirtschaftsleistung: | BIP/Einwohner: 873,- US$ nominal, 3.544,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019) |
Amtssprache: | Tadschikisch (Staatssprache); Russisch als „Sprache der interethnischen Kommunikation“; Minderheitensprachen im Privaten zulässig |
Nationalfeiertage: | 9. September (Unabhängigkeitstag) |
Turkmenistan
offizieller Staatsname: | Republik Turkmenistan (Türkmenistan Respublikasy) |
Fläche: | 488.100 qkm |
Bevölkerung: | ca. 6,03 Mio. Einwohner (Stand: 2020); Bevölkerungsdichte 12,8 Einwohner/qkm |
Hauptstadt: | Aşgabat (828.000 Einwohner, Stand: 2020) |
Regierungsform: | Präsidialrepublik; der Inhaber des Präsidentenamts ist zugleich Leiter der Regierung |
Verfassung: | Verfassung der Republik Turkmenistan vom 18.5.1992 (in der Fassung vom 25.9.2020; Einführung eines Zweikammerparlaments zum 1.1.2021) |
Verwaltung: | Einheitsstaat mit 5 regionalen Verwaltungseinheiten (Regionen, turkm.: welaýat) und einer Stadt auf Regionsebene (Aşgabat, Hauptstadtregion) auf oberster Ebene |
Justiz: | dreistufige Gerichtsbarkeit mit Kreis- und Stadtgerichten auf unterster Ebene, 5 Regionsgerichten und dem Stadtgericht Aşgabat auf mittlerer Ebene sowie dem Obersten Gericht Turkmenistans an der Spitze; an den Kreis- und Stadtgerichten gibt es spezialisierte Richter für Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren Arbitragegericht Turkmenistans als Gericht erster Instanz für Wirtschaftsstreitigkeiten kein Organ der Verfassungskontrolle |
Währung: | 1 Turkmenistan-Manat (TMT) = 100 Teňňe |
Wirtschaftsleistung: | BIP/Einwohner: 7.724,- US$ nominal, 16.432,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019) |
Amtssprache: | Turkmenisch |
Nationalfeiertage: | 27. Oktober (Unabhängigkeitstag) |
Usbekistan
offizieller Staatsname: | Republik Usbekistan (O’zbekiston Respublikasi) |
Fläche: | 448.978 qkm |
Bevölkerung: | 33,6 Mio. Einwohner (Stand: 2019), Bevölkerungsdichte 77 Einwohner/qkm |
Hauptstadt: | Taškent (usbek.: Toshkent) (2,62 Mio. Einwohner, Stand: 2020) |
Regierungsform: | präsidentielle Republik |
Verfassung: | Verfassung der Republik Usbekistan vom 8.12.1992, zuletzt geändert am 8.2.2021; Verfassung der Republik Karakalpakistan vom 9.4.1993 (in der Fassung vom 6.6.2014) |
Verwaltung: | Einheitsstaat mit 12 regionalen Verwaltungseinheiten (Gebiete; usbek.: viloyat), einer autonomen Republik (Republik Karakalpakistan) und der direkt der Republik unterstellten Stadt Taškent auf oberster Ebene |
Justiz: | viergliedrige Gerichtsbarkeit: dreistufige allgemeine Gerichtsbarkeit für Zivil- und Strafverfahren mit Kreis- und Stadtgerichten auf unterster Ebene, dem Gericht der Republik Karakalpakistan, den Gebietsgerichten und dem Stadtgericht Taškent auf mittlerer Ebene sowie dem Obersten Gericht der Republik Usbekistan an der Spitze dreistufige Wirtschaftsgerichtsbarkeit mit Wirtschaftsgerichten der Kreise und Städte auf unterster Ebene, den Wirtschaftsgerichten der Republik Karakalpakistan, der Gebiete und der Stadt Taškent auf mittlerer Ebene sowie dem Obersten Gericht der Republik Usbekistan an der Spitze dreistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Verwaltungsgerichten der Kreise und Städte auf unterster Ebene, den Verwaltungsgerichten der Republik Karakalpakistan, der Gebiete und der Stadt Taškent auf mittlerer Ebene sowie dem Obersten Gericht der Republik Usbekistan an der Spitze spezialisierte Militärgerichtsbarkeit für Streitigkeiten unter Beteiligung von Militärangehörigen mit territorialen Militärgerichten auf der Ebene der Kreisgerichte und dem Militärgericht der Republik Usbekistan auf der Ebene der Gebietsgerichte Verfassungsgericht der Republik Usbekistan |
Währung: | 1 So’m (USZ) = 100 Tiyin |
Wirtschaftsleistung: | BIP/Einwohner: 1.742,- US$ nominal, 7366,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2019) |
Amtssprache: | Usbekisch; in der autonomen Republik Karakalpakistan: zusätzlich Karakalpakisch |
Nationalfeiertage: | 1. September (Unabhängigkeitstag) |