Forschung und Tätigkeitsprofil
Die Erforschung der Rechtsordnungen der ehemals sozialistischen Staaten Europas einschließlich der Rechtspraxis und der Rechtswissenschaft bildet die satzungsgemäße Kernaufgabe des IOR. Zu diesem Zweck
- betreiben wir Grundlagenforschung in 17 Länderreferaten,
- transferieren wir unsere Forschungsergebnisse in die Rechtswissenschaft, die Rechtspraxis, die Wirtschaft und die Politik, z.B. durch die Erstellung von Gutachten für Gerichte, Behörden, die Anwaltschaft und Unternehmen oder durch die monatliche Veröffentlichung der Chronik der Rechtsentwicklung in Osteuropa und der Chronik der Rechtsprechung in Osteuropa ,
- nehmen wir an der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas teil,
- führen wir Forschungsprojekte zu aktuellen Themen der Rechtsentwicklung in und des internationalen Rechtsverkehrs mit Osteuropa durch,
- sind wir im grenzüberschreitenden Wissenschaftsaustausch zwischen dem deutschen Sprachraum und Osteuropa aktiv,
- vertreten wir die Rechtswissenschaft in interdisziplinären Forschungsnetzwerken und im Rahmen des Wissenschaftszentrums Ost- und Südosteuropa Regensburg,
- geben wir die „Studien des Instituts für Ostrecht München“, das „Jahrbuch für Ostrecht“ und das „Handbuch Wirtschaft und Recht in Osteuropa“ heraus und sind an der Publikation der Zeitschrift „Wirtschaft und Recht in Osteuropa“ beteiligt.
In unsere Forschungsaktivitäten beziehen wir den wissenschaftlichen Nachwuchs mit ein.
Die Forscherinnen und Forscher des IOR sind bei ihrer Tätigkeiten der wissenschaftlichen Integrität und den Anforderungen an gute wissenschaftliche Praxis verpflichtet.
Unser Leitbild der Erforschung der Rechtsordnungen im Osten Europas ist Gleichberechtigung und Augenhöhe mit dem Forschungsraum. Rechtsvergleichung dient dem gegenseitigen Lernen. Das IOR ist davon überzeugt, dass der deutsche Sprachraum genauso viel von den Rechtsordnungen Osteuropas lernen kann wie diese von den Rechtsordnungen des deutschen Sprachraums.