Forschung und Tätigkeitsprofil

Die Erforschung der Rechtsordnungen der ehemals sozialistischen Staaten Europas einschließlich der Rechtspraxis und der Rechtswissenschaft bildet die satzungsgemäße Kernaufgabe des IOR. Zu diesem Zweck

In unsere Forschungsaktivitäten beziehen wir den wissenschaftlichen Nachwuchs mit ein.

Die Forscherinnen und Forscher des IOR sind bei ihrer Tätigkeiten der wissenschaftlichen Integrität und den Anforderungen an gute wissenschaftliche Praxis verpflichtet.

Unser Leitbild der Erforschung der Rechtsordnungen im Osten Europas ist Gleichberechtigung und Augenhöhe mit dem Forschungsraum. Rechtsvergleichung dient dem gegenseitigen Lernen. Das IOR ist davon überzeugt, dass der deutsche Sprachraum genauso viel von den Rechtsordnungen Osteuropas lernen kann wie diese von den Rechtsordnungen des deutschen Sprachraums.