Nordmakedonien

Länderreferent: Tomislav Pintarić
E-Mail: pintaric(at)ostrecht.de

Inhaltsverzeichnis:

Geschichte
Gegenwart
Recht und Justiz
Landesrelevante Links

Auf eine Blick:

offizieller Staatsname:Republik Nordmakedonien; mazedon.: Republika Severna Makedonija, alban.: Republika e Maqedonisë së Veriut
Fläche:25.713 qkm
Bevölkerung:ca. 2,1 Millionen (Schätzung 2019)
Hauptstadt:Skopje / Shkup (ca. 500.000 Einwohner)
Regierungsform:parlamentarische Republik
Verfassung:Verfassung der Republik Nordmakedonien vom 17.11.1991 (seinerzeit verabschiedet als Verfassung der Republik Makedonien)
Verwaltung:80 Gemeinden, die in acht statistischen Regionen zusammengefasst sind
Justiz:dreistufige Gerichtsbarkeit aus zwei Zweigen (ordentliche und Verwaltungsgerichte) mit dem Obersten Gericht einheitlich an der Spitze
Währung:Denar
Wirtschaftsleistung:BIP/Einwohner: 5.263,- US$ nominal, 14.597,- US$ in Kaufkraftparität (Angaben für 2016)
Amtssprache:erste Amtssprache Mazedonisch (Slawomazedonisch), zweite Amtssprache Albanisch; auf regionaler Ebene zudem Türkisch, Romanes, Serbisch, Bosnisch und Aromunisch
Nationalfeiertage:2. August, 8. September

Geschichte

Makedonien war der Teil der Balkanhalbinsel, der mit am längsten unter osmanischer Herrschaft stand. Unzufrieden mit der fortdauernden osmanischen Herrschaft, während die übrigen Balkanvölker nach und nach die Unabhängigkeit gewannen, entwickelte sich im späten 19. Jahrhundert die sog. „Makedonische Frage“ zu einer der explosivsten Problemlagen auf dem „Pulverfass Balkan“. Auch als die makedonischen Gebiete 1913 teils zu Griechenland und teils zu Serbien kamen, beruhigte sich die Lage kaum.

Der erste eigene (slawo-)makedonische Staat wurde 1944 gegründet. Im Zuge der Schaffung eines sozialistischen Ethnoföderalismus in Jugoslawien wurde aus bis dahin zu Serbien gehörenden, mazedonisch- (aus bulgarischer Sicht: bulgarisch-)sprachigen Gebieten, dem sog. Südserbien, die Makedonische Volksrepublik gegründet, die gleich den übrigen Gliedstaaten Jugoslawiens 1946 ihre erste Verfassung erhielt. In der Folge nahm Makedonien an dem besonderen jugoslawischen Weg zum Sozialismus, dem Selbstverwaltungssozialismus, teil.

Die Auflösung Jugoslawiens katapultierte Makedonien 1991 in eine eher ungewollte Unabhängigkeit. Im Gegensatz zu Kroatien und Bosnien-Herzegowina verlief der makedonische Unabhängigkeitsprozess aber ohne Blutvergießen.

Von Anfang an war die internationale Lage Makedoniens schwierig. Griechenland bestritt dem Land das Recht auf einen eigenen Namen und blockierte in zahlreichen internationalen Organisationen die Teilnahme Makedoniens. Als Kompromiss mit Griechenland trat das Land viele Jahre lang international unter dem Kürzel F.Y.R.O.M. (Former Yugoslav Republic of Macedonia) auf. Um griechischen Irredentaängsten im Hinblick auf den eigenen Norden, die griechische Region Makedonien, entgegenzukommen, schrieb die makedonische Verfassung den Verzicht auf alle Gebietsforderungen fest. Schließlich gelang 2018 mit dem Vertrag von Prespa eine vertragliche Einigung mit Griechenland, die festschreibt, dass das antike makedonische Erbe alleine Griechenland „gehöre“, und als deren Ergebnis das Land sich nunmehr Nordmakedonien – im Gegensatz zum griechischen Südmakedonien – nennt.

Auch mit Bulgarien ist das Verhältnis nicht spannungsfrei. Zwar war Bulgarien 1991 der erste Staat, der die Unabhängigkeit Makedoniens von Jugoslawien anerkannte. Bulgarien steht aber auf dem Standpunkt, es gebe kein (slawo-)makedonisches Ethnikum, sondern Makedonier seien Bulgarien mit landsmannschaftlichen Besonderheiten, ihre Sprache eine regionale Variante des Bulgarischen. Bulgarien versucht verstärkt seit 2019, diesen Standpunkt in der EU durchzusetzen, indem es nun, nachdem Griechenland seine Blockade aufgegeben hat, die Beitrittsverhandlungen zu verhindern versucht, bis die EU anerkennt, dass es keine (slawo-)makedonische Ethnizität und Sprache gebe, und auch Nordmakedonien selbst sich diesem Standpunkt anschließt.

Im Inneren war der Nationswerdungsprozess der Slawo-Makedonen nach der Unabhängigkeit durch den Konflikt mit der albanischen Minderheit belastet. Diese Minderheit stellt etwa ein Viertel der Bevölkerung und verlangt seit der Unabhängigkeit, dass das Land sich in einen Zwei-Nationen-Staat sowohl der (Slawo-)Makedonen als auch der Albaner verwandelt. Eine gewisse Beruhigung brachte das Abkommen von Ohrid von 2001, das die Position der albanischen Minderheit verstärkte, ohne jedoch deren Maximalforderung nach einem makedonisch-albanischen Binationalstaat zu erfüllen.

Gegenwart

Unter dem Staaten des westlichen Balkan weist Nordmakedonien unterdurchschnittliche Werte in den Bereichen menschliche Entwicklung, Wirtschaft und Soziales auf. Die außenpolitischen Konflikte und Blockaden durch die Nachbarn Griechenland und Bulgarien sowie der nach wie vor schwelende Konflikt mit der albanischen Minderheit standen und stehen einer Entwicklung nach wie vor im Weg. Hinzu kommt, dass seit der Unabhängigkeit nur wenig in die Modernisierung der Wirtschaft und die Infrastruktur investiert wurde, weshalb das Land auch für südosteuropäische Verhältnisse als strukturschwach bezeichnet werden muss. Verstärkt wird dieser Effekt durch mangelnde Reformen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die das Investitionsklima belasten.

Seinem Ziel einer vollen euroatlantischen Integration kam Nordmakedonien 2020 näher, als es NATO-Mitglied wurde. Der EU-Beitrittsprozess hingegen steckt noch in den Anfängen. Der Grund liegt nicht nur in der bulgarischen Blockade, sondern auch in der Tatsache, dass Nordmakedonien von den notwendigen Standards noch sehr weit entfernt ist.

Nordmakedonien erhofft sich von der VR China wirtschaftliche Impulse, denn das Land liegt auf der für die chinesischen Seidenstraßenpläne wichtigen Trasse Thessaloniki-Belgrad.

Nordmakedonien ist zwischen einem starken Entwicklungsgegensatz zwischen der Metropole Skopje und ihrem Umland einerseits und dem Rest des Landes andererseits geprägt. Als Primarstadt konzentriert Skopje alle wesentlichen ökonomischen, politischen, sozialen und kulturellen Aktivitäten des Landes und ist der Mittelpunkt des Verkehrsnetzes. Die albanisch bewohnten Gebiete im Westen und Norden fühlen sich besonders stark durch die Entwicklungsungleichheiten benachteiligt.

Recht und Justiz

Das Rechtssystem Nordmakedoniens steht immer noch stark unter dem Einfluss des ererbten jugoslawischen Rechtsdenkens. Zahlreiche Gesetze aus jugoslawischer Zeit sind heute noch in Geltung, teilweise mit inhaltlichen Anpassungen an das neue System. Bei den notwendigen Rechtsreformen vermittelt die internationale rechtliche Zusammenarbeit die Kenntnis ausländischer Modelle. Das bekannteste Beispiel ist die makedonische Verfassung von 1991, bei deren Formulierung Roman Herzog (Deutschland) und Robert Badinter (Frankreich) maßgeblich Hilfestellung leisteten. Daneben orientierten sich Gesetzgebung und Rechtswissenschaft im Nordmakedonien an den größeren Nachfolgestaaten Jugoslawiens (Serbien, Kroatien).

Die Justiz in Nordmakedonien besteht aus zwei Gerichtszweigen: der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Auf der untersten Stufe der ordentlichen Gerichtsbarkeit stehen die Grundgerichte. Die zweite Instanz bilden vier Appellationsgerichte (Bitola, Gostivar, Skopje, Štip). Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus zwei Ebenen. Die Eingangsinstanz bildet das Verwaltungsgericht in Skopje, das für das gesamte Land zuständig ist. Auf der zweiten Ebene steht das Oberverwaltungsgericht. Die einheitliche Spitze für beide Gerichtszweige bildet das Oberste Gericht.

1. Oberste Verfassungsorgane, Rechtsordnung:

Staatspräsident
Parlament
Regierung
Verfassungsgericht
Justizportal
Služben vesnik (Gesetzblatt)

2. Außenvertretungen:

Nordmakedonische Botschaft in Deutschland

Deutsche Botschaft in Nordmakedonien

3. Wirtschaft:

Ostausschuss der deutschen Wirtschaft
Regierungsportal für ausländische Investoren