Serbien

Länderreferent: Tomislav Pintarić
E-Mail: pintaric(at)ostrecht.de

Inhaltsverzeichnis:

Geschichte
Gegenwart
Recht und Justiz
Landesrelevante Links

Auf einen Blick:

offizieller Staatsname:Republik Serbien (Republika Srbija)
Fläche:77.474 qkm, 88.361 qkm (mit Kosovo),
Bevölkerung:ca. 7 Millionen (Stand 20201, ohne Bevölkerung von Kosovo)
Hauptstadt:Belgrad (ca. 1.344.000 Einwohner in der Stadt und über 1,6 Mio. im Ballungsraum)
Regierungsform:parlamentarische Republik mit Einkammerparlament
Verfassung:Verfassung der Republik Serbien vom 8.11.2006
Verwaltung:Die Verwaltungsgliederung Serbiens besteht aus den zwei autonomen Regionen Vojvodina und Kosovo und Metochien sowie dem Rest des Staates, der auch als Zentralserbien oder engeres Serbien bezeichnet wird. Die Provinz Kosovo und Metochien erklärte sich am 17.2.2008 für unabhängig. Diese Unabhängigkeit wird von Serbien jedoch nicht anerkannt, obwohl 115 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Republik Kosovo als unabhängigen Staat anerkennen. Serbien ist in 30 Bezirke untergliedert, von denen 18 in Zentralserbien, sieben in der Vojvodina und acht im Kosovo liegen. Die Bezirke sind untergliedert in Städte und Gemeinden.
Justiz:Die Justiz ist unterteilt in die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Handelsgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Gerichtsbarkeit für Übertretungen (vergleichbar mit Ordnungswidrigkeiten nach deutschem Recht). Das Verfassungsgericht hat einen selbständigen verfassungsrechtlichen Status.
Währung:Dinar (RSD)
Wirtschaftsleistung:BIP/Einwohner: 6.881 USD nominal, 16.035 USD in Kaufkraftparität (Angaben für 2019)
Amtssprache:Serbisch; 11 Minderheitensprachen sind im amtlichen Gebrauch wie etwa Ungarisch, Bosnisch, Rumänisch, Albanisch und Kroatisch
Nationalfeiertage:15. und 16. Februar, Tag der Staatlichkeit von Serbien (Tag der ersten Verfassung des Landes von 1835)

Geschichte

Bis etwa zum Jahr 1000 wurde das serbische Siedlungsgebiet von Stammesfürsten regiert, die später unter der Regierung von Byzanz standen. Einen Höhepunkt seines politischen Einflusses erreichte das Land unter Zar Dušan (1331 – 1355). Im Jahr 1389 wurde das serbische Heer in der Schlacht auf dem Amselfeld so entscheidend geschwächt, dass Serbien die Vorherrschaft der Osmanen anerkennen musste; 1459 wurde Serbien schließlich von den Osmanen erobert und verbleib bis 1804 im Osmanischen Reich. Auf dem Berliner Kongress wurde 1878 die Unabhängigkeit von Serbien anerkannt und 1882 erklärte sich das Fürstentum Serbien zum Königreich. Nach dem Attentat auf den österreichischen Thronfolger in Sarajevo und der Julikrise erklärte Österreich-Ungarn Serbien 1914 den Krieg. Nach dem Ersten Weltkrieg, aus dem Serbien als Sieger hervorging, war Serbien ab 1918 Teil des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen, das sich 1929 in Jugoslawien umbenannte und in eine serbische Königsdiktatur mündete. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Serbien eine Teilrepublik der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. Nach dem Zerfall Jugoslawiens und dem darauffolgenden Krieg, bei dem Serbien die aufständische „Republik Serbische Krajina“ in Kroatien militärisch unterstützte, bildete Serbien zunächst mit Montenegro die Bundesrepublik Jugoslawien (1992 – 2003), dann ab 2003 die Staatliche Gemeinschaft Serbien und Montenegro, um sich dann 2006 als Republik Serbien für unabhängig zu erklären.

Serbien hat 2009 einen Beitrittsantrag zur EU gestellt und 2013 beschloss der Europäische Rat Beitrittsverhandlungen mit Serbien zu eröffnen, die seit 2014 andauern.

Gegenwart

In dem Krieg von 1991-1995 hatte Serbien auf eigenem Territorium keine unmittelbaren Kriegsschäden zu beklagen, doch kam es 1999 zu einer massiven Bombardierung Serbiens durch Streitkräfte der NATO, die von der Mehrzahl der Völkerrechtler als rechtswidrig angesehen wird. Die dadurch verursachten materiellen Schäden, aber auch die danach entstandene politische Situation im Land haben es Serbien schwer gemacht, sich als Staat zu entwickeln. Die Vertragsverhandlungen mit der EU kommen nur langsam voran, da die Reformen nicht mit dem notwendigen Tempo vorgenommen werden.

Recht und Justiz

Nach dem Zerfall des ehemaligen Jugoslawiens und der Unabhängigkeit Serbiens wurde zunächst das gesamte Recht des ehemaligen Jugoslawiens in serbisches Recht umgewandelt. Im Laufe der Zeit wurden die verschiedenen Gesetze modernisiert und an die demokratische Verfassung angepasst. Hierbei gibt es im serbischen Recht wenige Kodifikationen, so dass auch die wichtigsten Sparten des Zivilrechts nicht wie im Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch zusammengefasst, sondern einzelnen geregelt sind. Auf Grund des angestrebten Beitritts zur EU ist Serbien dabei den Besitzstand der EU ins serbische Recht zu übernommen.

Die Justiz wurde nach 1991 zwar reformiert, doch blieb die Richterschaft unangetastet, so dass die Rechtsprechung zwar einerseits ungehindert fortgesetzt werden konnte, jedoch in den Jahren nach der Unabhängigkeit mit einer starken Überlastung zu kämpfen hatte. Dies ist auf die schlechte Ausstattung der Gerichte und die schlechte Personalausstattung zurückzuführen. Daneben gab es auch Organisationsmängel. Die Überlastung der Gerichte wurde zwar im Laufe der Zeit stark abgebaut, besteht bis zu einem Teil jedoch fort. Dies ist oft Grund zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der Verletzung des Rechtes auf effektive Rechtfertigung.

1. Oberste Verfassungsorgane, Rechtsordnung:

Staatspräsident
Volksversammlung (Parlament)
Regierung
Parlament der Autoniomen Provinz Vojvodina
Verfassungsgericht
Oberstes Gericht
Službeni glasnik (Gesetzblatt)
Rechtsanwaltskammer

2. Außenvertretungen:

Serbische Botschaft in Deutschland
Serbisches Generalkonsulat in München

Deutsche Botschaft in Belgrad

3. Wirtschaft:

Nationalbank von Serbien
Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer in Serbien
Ostausschuss der deutschen Wirtschaft

4. Rechtswissenschaft

Handbuch Wirtschaft und Recht in Osteuropa
Wirtschaft und Recht in Osteuropa