Grundlagenforschung

Die kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung des gesamten Rechts in den einzelnen Staaten Osteuropas ermöglicht es den Länderreferentinnen und -referenten, ein fast tagesaktuelles Wissen über den Stand des Rechts in „ihrem“ Land bereitzuhalten. Sie ist daher Ausgangspunkt für alle weiteren Forschungen des Instituts für Ostrecht.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IOR erforschen die Rechtsentwicklung in Osteuropa an Hand von Gesetzblättern, Sammlungen von Gerichtsentscheidungen, Zeitschriften und Buchpublikationen sowie durch Kontakte zu Institutionen, Wissenschaftlern und Praktikern in Osteuropa. Insbesondere der letztgenannte Aspekt ist wichtig, um die Rechtswirklichkeit jenseits wohlklingender Normtexte einzubeziehen. Gerade in den ehemals sozialistischen Staaten ist die Kluft zwischen Normtext und Wirklichkeit größer als in Westeuropa, sodass eine rein normative Herangehensweise ohne Einbeziehung der Rechtskultur zum Verständnis des Rechts der osteuropäischen Staaten nicht ausreicht.

Darüber hinaus ist seit Mitte der 1990er Jahre die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Ländern, die der EU beitreten wollen oder ihr mittlerweile beigetreten sind, ein zentraler Aspekt der Beobachtung der Rechtsentwicklung.

Zur Grundlagenforschung gehört auch, der deutschsprachigen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis aktuelle Kenntnisse über das osteuropäische Recht in allgemeiner Form zugänglich zu machen. Dies geschieht zum einen durch die monatliche Chronik der Rechtsentwicklung und Chronik der Rechtsprechung in Osteuropa. Ebenso wichtig ist die Übersetzung wichtiger Gesetze und Gerichtsentscheidungen ins Deutsche. Sie werden im Jahrbuch für Ostrecht und in den großen Sammelwerken publiziert, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts die einschlägigen Länderkapitel betreuen, z.B. in dem vom IOR herausgegebenen Handbuch Wirtschaft und Recht in Osteuropa, in Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht , Ferid/Firsching/Hausmann, Internationales Erbrecht (oder Geimer/Schütze, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Zivil- und Handelssachen.

Einige Länderreferentinnen und -referenten des Instituts arbeiten an den großen Grundlagenwerken der deutschsprachigen Rechtsvergleichung wie dem im Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht redigierten Handbuch des europäischen öffentlichen Rechts (Ius Publicum Europaeum) sowie an Rechtswörterbüchern mit.