Das Verhältnis zwischen alternativen Streitbeilegungsverfahren und der ordentlichen Gerichtsbarkeit:
Neue Tendenzen in der Ukraine, Deutschland und Polen
Projekt gefördert vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts im Rahmen des Programms: „Unterstützung der Demokratie in der Ukraine“.
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Gesetzgebung der Verchovna Rada, Kiew und der IRZ-Stiftung.
Die Fragestellung des Verhältnisses zwischen alternativen Streitbeilegungsverfahren und der Justiz ist mit dem Rechtsstaatsgedanken und der Demokratie auf ganz enge Weise verbunden.
Die rechtsstaatliche Verfassung eines Gemeinwesens beruht maßgeblich auf einer institutionell unabhängigen Rechtsprechung, die nicht nur nach den Buchstaben des Gesetzes unabhängig ist, sondern deren Unabhängigkeit auch in der Rechtswirklichkeit funktioniert.
Neben den staatlichen Gerichten gibt es aber auch eine Vielzahl von alternativen Streitbeilegungsmethoden, die von nicht-staatlichen Institutionen ausgeübt werden und die die ordentliche Gerichtsbarkeit ergänzen. Im Bereich der alternativen Streitbeilegungsverfahren hat sich in der letzten Zeit neben den traditionellen Methoden wie der Schiedsgerichtsbarkeit und der mittlerweile auch schon bekannter gewordenen Mediation eine Vielfalt von ADR-Instrumenten etabliert: Schlichtung / Conciliation, Schiedsgutachten / Expert Determination, Adjudication, Dispute Adjudication Board, Dispute Board, Dispute Review Board/Resolution Board, Neutral Evaluation / Early Neutral Evaluation (ENE), Expert Opinion, (Technical) Expertise, Mini Trial, MedArb (Mediation and Arbitration), Schiedsgerichtsbarkeit. Für einige dieser neuen Methoden steht eine Regelung des Verfahrens durch die Anwender selbst und erst recht eine staatliche Regelung noch aus.
In den westlichen Staaten versteht man inzwischen die Schiedsgerichtsbarkeit als einen Service der Justiz und als einen wirtschaftlichen Standortfaktor. In anderen Staaten, wie beispielsweise der Ukraine, gibt es wegen allgemeiner Defizite innerhalb der Justiz auch im Zusammenspiel mit der Schiedsgerichtsbarkeit weiter Herausforderungen zu bewältigen. Dies betrifft z.B. die Vollstreckung von Schiedsurteilen. Andererseits gibt es aber auch Tendenzen hin zu einer Reform im Bereich der ADR-Verfahren in der Ukraine. So sind in der Verchovna Rada, dem ukrainischen Parlament, gegenwärtig zwei Entwürfe für ein Mediationsgesetz registriert, die dem Stand der Diskussion auch im Westen im Wesentlichen entsprechen.
Eine eintägige Konferenz und das studentische Seminar fanden vom 8. – 10. September 2014 in Kiew im Institut für Gesetzgebung der Verchovna Rada statt.
Im Rahmen des Projekts findet vom 18. – 19.11. 2014 eine Tagung in München, Konferenzzentrum:
„Alternative Streitbeilegungsverfahren als ein Standortfaktor im globalen Wettbewerb Deutschland, Polen, Ukraine im Fokus“
statt.
Auf der Konferenz wird dieses Thema dieses Thema aus sich der Schiedspraxis und der Mediation beleuchtet. Führende Experten aus Deutschland, Polen und der Ukraine werden zu diesen Themen diskutieren. Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Herr Prof. Dr. Bausback wird erwartet.