Medienfreiheit – Ukraine, Deutschland und Polen

Projekt gefördert vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts im Rahmen des Programms: „Unterstützung der Demokratie in der Ukraine“.

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Gesetzgebung der Verchovna Rada, Kiew.

In dem Projekt wird die Frage der Garantie der Medienfreiheit, behandelt. Es geht dabei jedoch nicht nur um die konkrete, rechtliche Ausgestaltung der Medienfreiheit (d.h. des verfassungsrechtlichen Schutzes von Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit und der Mediengesetzgebung in einfachen Gesetzen), sondern auch um das „law in action“, d.h. die tatsächlichen Anwendung der Gesetze. Außerdem sollen interdisziplinäre Zusammenhänge u.a. mit den Kommunikationswissenschaften und der Soziologie verdeutlicht werden.

Als Medienfreiheit wird der verfassungsrechtliche Schutz gerade der massenmedialen Kommunikation (etwa in Abgrenzung zur Freiheit der individuellen Meinungsfreiheit) bezeichnet. Sie ist geistesgeschichtlich eine Errungenschaft der Aufklärung, die praktisch vom Bürgertum erkämpft werden musste, um in die Verfassungstexte zu gelangen. Zuvor war die Zensur massenmedialer Kommunikation vom Staat aber auch der Kirche geübte Praxis. Der Staatsphilosoph Thomas Hobbes (1588-1679) bezeichnet die staatliche Meinungslenkung noch als ein normales – und effektives – Instrument der staatlichen Gesellschaftslenkung (vgl. W. Schulz, Medienfreiheit, in Hans-Bredow- Institut (Hrsg.) Medien von A-Z, Berlin 2006, S. 214).

Dabei ist die Fragestellung der Medienfreiheit mit dem Rechtsstaatsgedanken und der Demokratie ganz eng verbunden. Die rechtsstaatliche Verfassung eines Gemeinwesens beruht maßgeblich auf der Einhaltung der Menschenrechte. Die Medienfreiheit nimmt unter den Grundrechten gerade in den früheren sozialistischen Staaten, die durch Zensur und Staatsfernsehen geprägt waren, eine entscheidende Rolle ein.

Momentan werden in der Ukraine weitreichende Reformen hinsichtlich des Rechts der Medien durchgeführt. In Polen gibt es ein duales Mediensystem, das demokratisch und rechtsstaatlich ausgestaltet ist. Die neue Regierung will jedoch das Recht der öffentlichen Medien umgestalten zu einem System der nationalen Medien, wobei der Meinungspluralismus und die unabhängige Berichterstattung eine geringere Rolle spielen, und hat mit der Verabschiedung eines Übergangsgesetzes zunächst die Beteiligung des Landes Rundfunkrats an der Besetzung der Gremien des Radios und Fernsehens ausgeschlossen sowie die Leitungsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks- und Fernsehens neu besetzt.

In allen drei Ländern stellt die Entwicklung der neuen Medien, des Internets, nicht nur die Rechtsetzung sondern auch die Medienlandschaft vor neue Herausforderungen.

Das Projekt knüpft thematisch an das gemeinsame Projekt des IOR und des IOS „Offenheit und institutioneller Wandel – das Beispiel der Rule of Law“ an, das innerhalb des Forchange-Forschungsverbundes (www.forchange.de) durchgeführt wird.

Im Rahmen des Projekts sind geplant:

  • eine wissenschaftliche Konferenz „Medienfreiheit – Ukraine, Deutschland und Polen“ vom 17. – 18. 3. 2016 in Regensburg, WiOS, Tagungsraum 3. Stock.
  • eine eintägige Konferenz und ein studentisches Seminar vom 11. -13. Mai 2015 in Kiew im Institut für Gesetzgebung der Verchovna Rada

Auf der Konferenz wird das Thema aus Sicht der Wissenschaft und Praxis beleuchtet. Führende Experten aus Deutschland, Polen und der Ukraine werden zu diesen Themen vortragen und diskutieren.