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Länderreferate
Das Institut für Ostrecht gliedert sich – hierin der Tradition der Abteilung Recht im Osteuropa-Instituts Breslau folgend – in Länderreferate. Dies erlaubt eine synoptisch-geografische Erforschung der Rechtsentwicklung in Osteuropa, die in dieser Form in der Welt einzigartig ist.
Die Länderreferentinnen und Länderreferenten des IOR sind ausgewiesene Spezialisten für die Rechtsordnungen der von ihnen beobachteten Staaten. Sie sprechen die Sprache(n) ihres Forschungsraums fließend und haben hervorragende Rechts- und Landeskenntnisse. Aufgrund der Organisationsstruktur in Länderreferaten beschäftigen sich die Referenten des IOR mit der gesamten Rechtsordnung des jeweiligen Landes: Ihre Spezialisierung ist geografisch und beruht nicht auf Rechtsgebieten. Zudem verfügen alle Länderreferenten über das zweite deutsche juristische Staatsexamen, was die für eine erfolgreiche rechtsvergleichende und auslandsrechtliche Tätigkeit notwendige Verankerung in der Heimatrechtsordnung gewährleistet.
Länderreferate bestehen zu den meisten ehemals sozialistischen Staaten Osteuropas. Für Staaten, die die Länderreferenten des IOR nicht abdecken, stehen externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.
Das Institut ist in folgende Länderreferate gegliedert:
Russland
Ukraine
Moldova
übrige GUS-Staaten
Polen
Tschechische Republik
Slowakei
Ungarn
Rumänien
Bulgarien
Slowenien
Kroatien
Bosnien-Herzegowina
Serbien
Montenegro
Kosovo
Makedonien
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