Jahreshauptversammlung der Südosteuropa-Gesellschaft in Regensburg

Am 28. Februar 2026 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung der Südosteuropa-Gesellschaft im Alten Finanzamt in Regensburg statt. Die traditionsreiche Veranstaltung bot erneut ein Forum für den interdisziplinären Austausch zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Südosteuropa.

Im Rahmen der Versammlung überreichte der Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht (IOR) und Vorstand der Fritz und Helga Exner-Stiftung Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper den diesjährigen Dissertationsförderpreis der Stiftung an Claudia Laštro. Mit der Auszeichnung wird eine herausragende wissenschaftliche Arbeit gewürdigt, die sich auf innovative und zugleich methodisch fundierte Weise mit der Stabilisierung autoritärer Regime befasst.

Die preisgekrönte Dissertation untersucht am Beispiel von Montenegro und Serbien die Frage, wie politische Gegensätze innerhalb der Elite nicht notwendigerweise zu Instabilität führen, sondern im Gegenteil zur Festigung autoritärer Herrschaft beitragen können.

Im Anschluss an die Preisverleihung widmete sich eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion den „gefühlten und echten demographischen Bedrohungen“ in Südosteuropa, insbesondere im Spannungsfeld von Einwanderung und gesellschaftlicher Überalterung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Ulf Brunnbauer (Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung, Universität Regensburg) diskutierten:

  • Prof. Dr. Florian Bieber (Universität Graz),
  • Ainur Kanafina (UNFPA Regional Office for Eastern Europe and Central Asia),
  • Prof. Dr. Eva Fodor (Central European University, Wien) sowie
  • Prof. Dr. Maja Gerovska Mitev (Universität Skopje).

Die Veranstaltung unterstrich einmal mehr die Bedeutung des Dialogs zwischen Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Für das Institut für Ostrecht war die Mitwirkung an der Preisverleihung und der fachliche Austausch im Rahmen der Jahreshauptversammlung ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der wissenschaftlichen Vernetzung in und mit Südosteuropa.

„Fokus Ostrecht“ / „Focus Eastlaw“: Internationale Tagung an der CAU in Kiel

Vom 12. bis 14. Februar 2026 fand am Institut für Osteuropäisches Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel die internationale Tagung „Fokus Ostrecht“ / „Focus Eastlaw“ statt. Die Veranstaltung wurde im hybriden Format auf Deutsch und Englisch durchgeführt und verstand den Raum „Osteuropa“ bewusst weit: Neben der Ukraine und den postsowjetischen Staaten umfasste er auch den Ostseeraum, die Kaukasus-Region und Zentralasien.

Eine Tagung zu Ehren von Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. (Tbilisi) Alexander Trunk

Viele der mehr als 40 Referent:innen, die über drei Tage hinweg Vorträge hielten, waren dem Ruf von Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. (Tbilisi) Alexander Trunk an die Kieler Förde gefolgt. Anlass war die bevorstehende Pensionierung des langjährigen Institutsdirektors Ende März 2026, der das Institut für Osteuropäisches Recht seit 1997 als dessen fünfter Direktor leitet. Unter den Teilnehmenden fanden sich Kolleginnen und Kollegen, Wegbegleiter, ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts, frühere Gastprofessor:innen und Gastdozent:innen sowie Doktorand:innen und Stipendiat:innen: ein eindrucksvolles Zeugnis des wissenschaftlichen Netzwerks, das Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. (Tbilisi) Alexander Trunk in fast drei Jahrzehnten aufgebaut hat.

Eröffnung: Russlandforschung vor neuen Herausforderungen

Den Auftakt der Tagung gestaltete Prof. Dr. h.c. Egils Levits, ehemaliger Staatspräsident der Republik Lettland und ehemaliger Richter am Europäischen Gerichtshof sowie am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, mit einem vielbeachteten Vortrag unter dem Titel „Einige Thesen über die Herrschaftsform in Russland und neue Aufgaben für die Ostrechtswissenschaft“. In sechs prägnanten Thesen zeichnete Levits nach, warum die Russlandforschung auch nach der historischen Zäsur des Jahres 2022 ein unverzichtbarer Teil der Ostrechtsforschung bleibt und warum sie gerade jetzt vor neuen wissenschaftlichen Herausforderungen steht.

Im Anschluss blickte Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. (Tbilisi) Alexander Trunk selbst auf die Geschichte des 1959 gegründeten Instituts zurück und würdigte dessen Entwicklung über mehr als sechs Jahrzehnte. Seine Ausführungen erhielten durch einen bedrückenden institutionellen Hintergrund besonderes Gewicht: Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der CAU Kiel hat 2024 auf eine Neuausschreibung der Professur für Osteuropäisches Recht verzichtet. Die Stelle soll künftig für das Familienrecht ausgeschrieben werden. Das Institut steht damit vor dem Ende seiner über 65-jährigen Geschichte.

Wissenschaftliches Programm: Breites Themenspektrum über drei Tage

Das Programm war außerordentlich dicht. Über 40 Vorträge verteilten sich auf drei thematisch strukturierte Konferenztage.

Der erste Tag widmete sich Grundlagenfragen: zwei Panels zu Recht im historischen und politischen Kontext mit Beiträgen zu Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Wirtschaft, Politik und interdisziplinärer Forschung sowie zu Rechtsvergleichung und Transformationsforschung. Abschließend stand das Verfassungs- und Verwaltungsrecht im Mittelpunkt. Der zweite Tag legte den Schwerpunkt auf das Zivilrecht einschließlich Familienrecht, privates Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht. Der dritte Tag war dem Internationalen Recht gewidmet: Internationales Privat- und Verfahrensrecht, allgemeines Völkerrecht und EU-Recht sowie Internationales Umwelt- und Wirtschaftsrecht.

Spotlight: Ukrainische Leihmutterschaft und ihre Anerkennung in Deutschland

Besondere Aufmerksamkeit zog der Vortrag unserer wissenschaftlichen Referentin für ukrainisches Recht am Institut, Antje Himmelreich, auf sich. Es war der einzige Beitrag der Tagung, der sich ausschließlich dem Familienrecht widmete. Ausgangspunkt waren zwei aktuelle Gutachtenfälle aus dem deutsch-ukrainischen Verhältnis zum Thema Leihmutterschaft.

Im ersten Fall stellte sich die Frage, ob eine Stiefkindadoption durch die deutsche Wunschmutter eines von einer ukrainischen Leihmutter geborenen Kindes möglich ist. Im zweiten Fall ging es um die Anerkennung eines ukrainischen Feststellungsurteils in Deutschland: Ein ukrainisches Gericht hatte über die standesamtliche Registrierung hinaus die Abstammung des Kindes gerichtlich festgestellt, weil die deutschen Behörden und Gerichte die ukrainische Geburtsurkunde nicht anerkennen wollten. Aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit der Wunscheltern konstatierte das Gericht ein berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Feststellung. Beide Fälle stehen exemplarisch für eine wachsende Zahl von Konstellationen, in denen deutsch-ukrainische Leihmutterschaften rechtliche Folgefragen aufwerfen.

Antje Himmelreich nutzte diese konkreten Fälle, um grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit der Leihmutterschaft zu beleuchten. Das ukrainische Recht erlaubt kommerzielle Leihmutterschaft in Kombination mit Ei- oder Samenspende als Methode der Fruchtbarkeitsbehandlung und zählt damit zu den liberalsten Regelungen weltweit. Diese gelten auch für Ausländerinnen und Ausländer und selbst unter den Bedingungen des Krieges. In Deutschland hingegen ist Leihmutterschaft wie in den meisten europäischen Ländern verboten; entsprechende Verträge sind sittenwidrig und nichtig.

Allerdings ist die ethische Bewertung auch in Deutschland in Bewegung geraten. Eine 2023 vom Bundesgesundheitsministerium einberufene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin sprach sich 2024 allenfalls für eine vorsichtige Legalisierung der altruistischen nichtkommerziellen Leihmutterschaft unter engen rechtlichen Voraussetzungen aus, um Ausbeutung zu verhindern und Reproduktionstourismus zu reduzieren. Bis zu einer möglichen gesetzlichen Neuregelung bleibt die Frage der Anerkennung ausländischer Leihmutterschaften in Deutschland und insbesondere die rechtliche Stellung der Wunschmutter in der Praxis ungelöst. An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an, die die Ungleichbehandlung von Leihmutterkindern verschiedener Herkunftsländer, mögliche Anerkennungswege zum Wohl der betroffenen Kinder und die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit intensiv beleuchtete.

Podiumsdiskussion: Plädoyer für institutionelle Ostrechtsforschung

Den Abschluss der Tagung bildete eine Podiumsdiskussion zur Zukunft der Ostrechtsforschung. Auf dem Podium diskutierten Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. h.c. (Tbilisi) Alexander Trunk (Kiel), Antje Himmelreich (Regensburg), Prof. Dr. Rainer Wedde (Wiesbaden), Prof. Dr. Thomas Hoffmann (Tallinn) und Assoz. Prof. Dr. Sergi Jorbanadze (Tbilisi) und waren sich in einem zentralen Punkt einig: Gerade jetzt, in Zeiten geopolitischer Umbrüche, bedarf es einer institutionell verankerten Ostrechtsforschung, die sich wissenschaftlich mit dem Recht eines weit verstandenen Osteuropas befasst. Dies schließt ausdrücklich die Forschung zum russischen Recht ein, die nach 2022 nicht an Bedeutung verloren hat, sondern vor neuen Herausforderungen steht.

Neben der wissenschaftlichen Grundlagenforschung muss auch die universitäre Ausbildung im Recht der osteuropäischen Staaten gesichert bleiben, denn ohne institutionelle Sichtbarkeit und akademischen Nachwuchs droht dieses wichtige Forschungsfeld zufälligen Interessenschwerpunkten Einzelner überlassen zu werden. Der Raum „Osteuropa“ sei, so der Konsens der Runde, zu bedeutsam, als dass man sich das leisten könne.

Die Tagung „Fokus Ostrecht“ / „Focus Eastlaw“ war nicht nur eine wissenschaftlich außerordentlich reiche Veranstaltung, sondern auch ein eindrucksvolles Signal: Das Kieler Institut für Osteuropäisches Recht hat in seiner 65-jährigen Geschichte eine wissenschaftliche Gemeinschaft geformt, die weit über die Kieler Förde hinauswirkt und deren Stimme in der aktuellen rechtspolitischen Debatte ebenso wie das Institut für Ostrecht in Regensburg dringend gebraucht wird.

Stellenausschreibung: Rechtswissenschaftler:in (m/w/d) mit Schwerpunkt Nachfolgestaaten Jugoslawiens

Am Institut für Ostrecht im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa Regensburg ist ab dem 1. April 2026 die Stelle eines/einer Rechtswissenschaftlers/Rechtswissenschaftlerin (m/w/d) mit Schwerpunkt Nachfolgestaaten Jugoslawiens (westlicher Balkan) im Umfang von 50 bis 100 Prozent der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit zu besetzen.

Die Stelle wird im Rahmen von TVöD (Bund) 13 vergütet und ist bis zum 31.12.2026 befristet.

Wir streben eine Entfristung der Stelle an.

Das Institut für Ostrecht ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Sitz in Regensburg. Wir erforschen, dokumentieren und analysieren seit 1957 die Rechtsordnungen in der östlichen Hälfte unseres Kontinents. Für unser zurzeit vakantes Länderreferat für das Recht der Nachfolgestaaten Jugoslawiens suchen wir einen Ersatz.

Wir suchen eine Persönlichkeit mit

  • abgeschlossenem rechtswissenschaftlichem Hochschulstudium (erstes deutsches Staatsexamen, vergleichbarer in- oder ausländischer Masterabschluss),
  • sehr guten Sprachkenntnissen in B-K-M-S (serbokroatisch),
  • Kenntnissen der deutschen Sprache auf arbeitsfähigem Niveau.

Wir erwarten von Ihnen Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Freude am wissenschaftlichen Arbeiten und Kreativität bei Forschungen zum Recht der Staaten des westlichen Balkan, die Mitarbeit an Forschungsprojekten zu der Region und die Bereitschaft, Drittmittel einzuwerben.

Wir bieten Ihnen ein aufgeschlossenes Team, ein spannendes rechtswissenschaftliches und interdisziplinäres Umfeld und Forschungen zu relevanten Themen.

Dienstort ist Regensburg. Anwesenheit vor Ort wird erwartet.

Das Institut für Ostrecht ist der Geschlechtergleichbehandlung verpflichtet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 26.2.2026 entweder postalisch an

Institut für Ostrecht
z.H. Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper
Landshuter Str. 4
93047 Regensburg

oder elektronisch an .

Die vollständige Stellenausschreibung als PDF-Datei finden Sie hier.

Postalisch eingesandte Bewerbungen werden nach Ablauf des Besetzungsverfahrens vernichtet; die Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Bitte senden Sie keine Originale. Elektronisch eingesandte Bewerbungen werden nach Ablauf des Besetzungsverfahrens gelöscht.

Datenschutzhinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i.V.m. § 26 BDSG). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Stellenausschreibung: Rechtswissenschaftler:in (m/w/d) mit Schwerpunkt Ukraine

Am Institut für Ostrecht im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa Regensburg ist ab dem 1. April 2026 die Stelle eines/einer Rechtswissenschaftlers/Rechtswissenschaftlerin (m/w/d) mit Schwerpunkt Ukraine im Umfang von 50 bis 100 Prozent der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit zu besetzen.

Die Stelle wird im Rahmen von TVöD (Bund) 13 vergütet und ist bis zum 31.12.2026 befristet.

Das Institut für Ostrecht ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Sitz in Regensburg. Wir erforschen, dokumentieren und analysieren seit 1957 die Rechtsordnungen in der östlichen Hälfte unseres Kontinents. In unserem Länderreferat für ukrainisches Recht suchen wir eine Verstärkung.

Wir suchen eine Persönlichkeit mit

  • abgeschlossenem rechtswissenschaftlichem Hochschulstudium (erstes deutsches Staatsexamen, vergleichbarer in- oder ausländischer Masterabschluss),
  • sehr guten ukrainischen Sprachkenntnissen,
  • Kenntnissen der deutschen oder englischen Sprache auf arbeitsfähigem Niveau.

Wir erwarten von Ihnen Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Freude am wissenschaftlichen Arbeiten und Kreativität bei der Unterstützung unserer Forschungen zum ukrainischen Recht, die Mitarbeit an Forschungsprojekten zur Ukraine und die Bereitschaft, Drittmittel einzuwerben.

Wir bieten Ihnen ein aufgeschlossenes Team, ein spannendes rechtswissenschaftliches und interdisziplinäres Umfeld und Forschungen zu relevanten Themen.

Dienstort ist Regensburg. Anwesenheit vor Ort wird erwartet.

Das Institut für Ostrecht ist der Geschlechtergleichbehandlung verpflichtet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 26.2.2026 entweder postalisch an

Institut für Ostrecht
z.H. Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper
Landshuter Str. 4
93047 Regensburg

oder elektronisch an .

Die vollständige Stellenausschreibung als PDF-Datei finden Sie hier.

Postalisch eingesandte Bewerbungen werden nach Ablauf des Besetzungsverfahrens vernichtet; die Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Bitte senden Sie keine Originale. Elektronisch eingesandte Bewerbungen werden nach Ablauf des Besetzungsverfahrens gelöscht.

Datenschutzhinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i.V.m. § 26 BDSG). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Stelle im mittleren Bibliotheksdienst (TVöD Bund EG 8) am IOR zu besetzen

Am Institut für Ostrecht im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa Regensburg ist ab dem 1. April 2026 eine Stelle im mittleren Bibliotheksdienst (TVöD Bund EG 8) im Umfang von bis zu 100 % der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit zu besetzen.

Diese Stelle ist

  • zu 40 % der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit im Rahmen einer Elternzeitvertretung
  • zu 60 % der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit bis zum 31.12.2026

befristet.

Die Entfristung der Stelle im Umfang von 60 % wird angestrebt.

Das Institut für Ostrecht ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Sitz in Regensburg. Wir erforschen, dokumentieren und analysieren seit 1957 die Rechtsordnungen in der östlichen Hälfte unseres Kontinents.

Die Bibliothek des Instituts umfasst derzeit etwa 30.000 Einheiten, darunter etwa 150 Periodika, und nimmt an der gemeinsamen Bibliothek im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa Regensburg teil.

Zu den Aufgaben gehören die allgemeine Bibliotheksverwaltung, die Katalogisierung von Monographien und die Zeitschriftenbearbeitung.

Ihr Profil:

  • eine einschlägige Ausbildung,
  • RDA-Kenntnisse,
  • Erfahrungen in der Katalogisierung in Plattform B3Kat,
  • sicherer Umgang im SISIS Erwerbungs- und Aleph Katalogisierungsclient,
  • Erfahrungen im Erwerb von Monographien und in der Verwaltung von Abonnements.

Wir erwarten von Ihnen selbstständiges, teamorientiertes, zuverlässiges und gründliches Arbeiten und bieten Ihnen den dafür notwendigen Freiraum. Von Vorteil sind Kenntnisse der Zeitschriftendatenbank (ZDB) und Erfahrungen mit der Katalogisierungssoftware WinIBW 3, Lesefähigkeit des kyrillischen Alphabets und Kenntnisse mindestens einer osteuropäischen Sprache.

Dienstort ist Regensburg.

Das Institut für Ostrecht ist der Geschlechtergleichbehandlung verpflichtet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 26.2.2026 entweder postalisch an

Institut für Ostrecht
z.H. Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper
Landshuter Str. 4
93047 Regensburg

oder elektronisch an .

Die vollständige Stellenausschreibung als PDF-Datei finden Sie hier.

Postalisch eingesandte Bewerbungen werden nach Ablauf des Besetzungsverfahrens vernichtet; die Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Bitte senden Sie keine Originale. Elektronisch eingesandte Bewerbungen werden nach Ablauf des Besetzungsverfahrens gelöscht.

Datenschutzhinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i.V.m. § 26 BDSG). Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Das IOR wünscht frohe Weihnachten

Zum Jahresende möchten wir  am Institut für Ostrecht innehalten und den Blick bewusst auch dorthin richten, wo Weihnachten in diesem Jahr nicht selbstverständlich ist: in die Ukraine.

Während hier Lichterketten und Kerzen Wärme spenden, feiern viele Menschen unter Bedingungen, die von Unsicherheit, Trauer und Erschöpfung geprägt sind. Das gilt auch für Kolleginnen und Kollegen, Partnerinstitutionen und Freundinnen und Freunde, die vom Krieg unmittelbar betroffen sind: im Alltag, in der Arbeit, in ihren Familien.

Gerade deshalb bleibt der Austausch über Recht, Institutionen und gesellschaftliche Resilienz für uns mehr als Routine. Er ist Ausdruck von Verbundenheit und der Überzeugung, dass Rechtsstaatlichkeit nicht nur in ruhigen Zeiten zählt.

Wir danken allen, die unsere Arbeit im vergangenen Jahr begleitet, unterstützt und mitgetragen haben. Für die kommenden Tage wünschen wir ruhige Momente, Zuversicht, Kraft und all jenen in der Ukraine und im Exil besonderen Schutz und Unterstützung.

Frohe Weihnachten und einen friedlichen Jahresausklang.

Merry Christmas!

WiRO: Heft 10-12/2025 erschienen

Das Heft 10-12/2025 der WiRO ist erschienen. Wie inzwischen gewohnt, stellen wir Ihnen die aktuelle Ausgabe hier als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung.

  • Bauer-Mitterlehner, Ingeborg/Fastovets, Anna, Von Galizien bis zur EU-Annäherung: Die Rezeption des österreichischen und deutschen Rechts im ukrainischen Zivil- und Handelsrecht, DOI: 10.61028/wiro-2025-04-42
  • Čech, Petr, Auswirkungen des EU-Rechts auf die Entwicklung des tschechischen Gesellschaftsrechts, DOI: 10.61028/wiro-2025-04-43
  • Duračinská, Jana/Mašurová, Angelika, Die Entwicklung von Sanierungsinstrumenten im slowakischen Insolvenzrecht unter dem Einfluss der EU-Gesetzgebung im Laufe der letzten 30 Jahre, 0.61028/wiro-2025-04-44
  • Głowacka, Joanna, Leistungsvertrag im polnischen Vergaberecht, DOI: 10.61028/wiro-2025-04-45
  • Küpper, Herbert, Bilateraler Rechtsverkehr zwischen West und Ost im Spiegel der Gerichtsgutachten zum ungarischen Recht, DOI: 10.61028/wiro-2025-04-46
  • Trunk, Alexander, 20 Jahre EU-Osterweiterung aus unternehmensrechtlicher Sicht: Auswirkungen der Osterweiterung(en) im Licht der Beitragskriterien, DOI: 10.61028/wiro-2025-04-47
  • IOR-Chronik: Russische Föderation, Ukraine, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Belarus, Ungarn, Rumänien, Republik Moldau, Georgien
  • IRZ: Mongolei

Mobilmachung in der Ukraine: Zwischen Menschenrechten und Verteidigungspflicht – neuer Beitrag von Dr. Yuliia Tsurkalenko in den Ukraine-Analysen

Wie lässt sich Mobilisierung in Kriegszeiten rechtsstaatlich einhegen? In den Ukraine-Analysen Nr. 324 (19.12.2025) hat unsere Gastwissenschaftlerin Dr. Yuliia Tsurkalenko den Beitrag „Spannungsverhältnis zwischen Rechten und Pflichten: Mobilmachung in der Ukraine“ veröffentlicht. Darin untersucht sie die Rekrutierung wehrfähiger Männer in der Ukraine seit der Ausrufung des Kriegsrechts im Februar 2022 mit besonderem Fokus auf die Rechtmäßigkeit der Mobilisierungsmaßnahmen.

Worum geht es im Artikel? Warum ist das für Europa relevant?

Der Beitrag arbeitet die Grenzlinie heraus zwischen möglichen Menschenrechtsverletzungen im Zuge staatlicher Mobilisierung und der Nichterfüllung der staatsbürgerlichen Pflicht zur Landesverteidigung. Tsurkalenko zeigt: Diese Abwägung ist juristisch anspruchsvoll, weil sie nicht nur die Verfassung und einfaches Recht betrifft, sondern auch völker- und menschenrechtliche Maßstäbe.

Das Spannungsverhältnis von Rechten und Pflichten ist nicht nur eine innerukrainische Debatte. Als Staat im europäischen Rechtsraum steht die Ukraine vor der Aufgabe, Menschenrechtsschutz und Erfordernisse der Landesverteidigung miteinander zu vereinbaren – auch mit Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Standards für Eingriffe in Grundrechte, Verfahren und Rechtsschutz.

Über die Autorin und die Ukraine-Analysen

Dr. Yuliia Tsurkalenko ist Gastwissenschaftlerin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht (insb. deutsches und europäisches Verwaltungsrecht) an der Universität Regensburg und am Institut für Ostrecht. Seit 2011 ist sie in verschiedenen Funktionen bei der Nationalpolizei der Ukraine tätig und lehrt seit 2021 an der Donezker Staatlichen Universität für Innere Angelegenheiten. Von Juni 2022 bis Mai 2023 war sie Stipendiatin der VolkswagenStiftung in Regensburg (Forschung zur Umsetzung von Kinderrechten durch öffentliche Institutionen). 2024 arbeitete sie mit jugendlichen Migrant:innen bei der Evangelischen Jugendhilfe Friedenshort. Seit September 2024 ist sie Stipendiatin der Philipp Schwartz-Initiative der Alexander-von-Humboldt-Stiftung und untersucht die polizeiliche Gefahrenprävention in der Ukraine.

Die Ukraine-Analysen sind Teil der Reihe der Länder-Analysen. Sie bieten seit vielen Jahren fundierte, allgemein verständlich aufbereitete Expertise zu Entwicklungen in Ostmitteleuropa, Osteuropa und Zentralasien – frei zugänglich und im kostenlosen Abonnement. Herausgegeben wird die Reihe u. a. von der Forschungsstelle Osteuropa (Universität Bremen), ZOiS, DGO, dem Deutschen Polen-Institut, IAMO und dem IOS.

Dass rechtswissenschaftliche Perspektiven in den Ukraine-Analysen systematisch eingebunden werden, zeigt auch eine frühere Ausgabe: Unsere wissenschaftliche Referentin für ukrainisches Recht Antje Himmelreich war Gastherausgeberin der Ukraine-Analysen Nr. 320 sowie des parallel erschienenen Ukrainian Analytical Digest Nr. 15.

Lesen Sie den Beitrag von Dr. Yuliia Tsurkalenko in den Ukraine-Analysen Nr. 324 (19.12.2025) auf der Plattform der Länder-Analysen.

1.000 Followerinenn und Follower auf LinkedIn

Wir haben einen Meilenstein erreicht: Über 1.000 Followerinenn und Follower begleiten inzwischen unsere Arbeit auf LinkedIn.

Das ist ein starkes Signal: Ostrechts-Expertise ist längst kein Nischenthema: sie betrifft Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und ganz konkret den Rechtsstaat in Europa. Spätestens seit dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist klar, wie sehr wir belastbares Wissen über Recht und Institutionen in Osteuropa brauchen, mit Blick auf Russland und die Ukraine, auf EU-Beitrittskandidaten auf dem Balkan, auf Staaten in Zentralasien und auch dort, wo rechtsstaatliche Entwicklungen innerhalb der EU unter Druck geraten, etwa in Ungarn oder der Slowakei.

Die wachsende Community ist für uns Ansporn und Auftrag: Wir werden weiter einordnen, analysieren und erklären – wissenschaftlich fundiert und verständlich.

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Jahrbuch für Ostrecht 2025 (Band 66) erschienen

Das Jahrbuch für Ostrecht 2025 ist erschienen. Mit dem inzwischen 66. Band liegt erneut ein kompakter, zugleich thematisch breiter Überblick über zentrale Rechtsfragen und Rechtsentwicklungen in Ost-, Mittel- und Südosteuropa sowie in Teilen Zentralasiens vor. Der Band verbindet grundlegende Fachaufsätze, Länderberichte zur Rechtsentwicklung 2024, Dokumentation wichtiger Texte/Entscheidungen sowie praxisnahe Gutachten. Das Jahrbuch richtet sich damit gleichermaßen an Wissenschaft, Praxis und alle, die Rechtsstaatlichkeit und institutionelle Entwicklungen in der Region präzise verfolgen möchten.

Das vollständige Inhaltsverzeichnis finden Sie hier.