Theorie trifft Praxis: Gastwissenschaftler Dr. Zvára besucht Grundbuchamt in Regensburg

Im Rahmen seines Forschungsaufenthalts am Institut für Ostrecht (IOR) besuchte der tschechische Zivilrechtsexperte JUDr. Michael Zvára, LL.M., Ph.D., am 14. Mai 2025 das Grundbuchamt des Amtsgerichts Regensburg. Der Austausch mit Rechtspflegeamtsrat Herdegen, Gruppenleiter des Grundbuchamts, bot Einblicke in die Praxis des deutschen Liegenschaftsrechts – und wurde zur Brücke für rechtsvergleichende Diskussionen zwischen Deutschland und Tschechien.

Vom Kataster zum Grundbuch: Ein Dialog der Systeme

Der Besuch stand im Zeichen des Forschungsprojekts von Dr. Zvára zum „Publizitätsprinzip des Grundbuchs bzw. Liegenschaftskatasters im deutschen und tschechischen Recht“. In intensiven Gesprächen wurden zentrale Unterschiede beider Rechtsordnungen erörtert.

Kritisch beleuchtet wurde die mangelnde Vernetzung deutscher Register im Vergleich zum tschechischen Modell einheitlicher staatlicher Register. Auch „herrenlose Grundstücke“ und das deutsche Abstraktionsprinzip (Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft) standen im Fokus – ein Konzept, das im kausal ausgerichteten tschechischen Recht keine Entsprechung findet.

Dr. Zvára, derzeit Habilitand an der Juristischen Fakultät der Karls-Universität Prag, nutzt seinen dreiwöchigen Aufenthalt am IOR, um Impulse für die Auslegung des erst 2014 eingeführten neuen BGB im Bereich des Immobiliarsachenrechts zu gewinnen. „Deutsches und österreichisches Recht waren prägend für unser neues Bürgerliches Gesetzbuch. Umso wertvoller ist der Blick auf die Praxis, wie ihn das Grundbuchamt und Herr Herdegen ermöglicht hat“, so Zvára.

Das IOR dankt dem Amtsgericht Regensburg und Herrn Herdegen für die exzellente Kooperation und wünscht Dr. Zvára weiterhin produktive Wochen in Regensburg.

Gastwissenschaftler aus Prag am IOR: JUDr. Michael Zvára, LL.M., Ph.D., forscht drei Wochen in Regensburg

Der tschechische Zivilrechtler JUDr. Michael Zvára, LL.M., Ph.D. ist seit 6. Mai 2025 als Gast am Institut für Ostrecht und der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg. Dr. Zvára habilitiert derzeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht der Karls-Universität Prag und arbeitet schwerpunktmäßig rechtsvergleichend mit dem deutschen und österreichischen Recht – zwei Rechtsordnungen, die als maßgebliche Inspirationsquellen für das neue tschechische Bürgerliche Gesetzbuch (in Kraft seit 2014) dienten.

Auf Einladung unseres wissenschaftlichen Leiters Prof.  Dr. Martin Löhnig widmet sich Dr. Zvára während seines dreiwöchigen Aufenthalts dem Thema „Das Publizitätsprinzip des Grundbuchs bzw. Liegenschaftskatasters im deutschen und tschechischen Recht“. Die vergleichende Analyse soll offene Auslegungsfragen des noch jungen tschechischen Sachenrechts klären und zugleich Impulse für die deutsche Diskussion liefern.

Bereits am 6. Mai tauschte sich Dr. Zvára mit dem wissenschaftlichen Referenten des Instituts für tschechisches Recht Jan Sommerfeld aus; ein Treffen mit Prof. Löhnig folgt in den kommenden Tagen. Als wissenschaftliches Ergebnis des Aufenthalts ist u.a. eine weitere Fachveröffentlichungin der vom IOR herausgegebenen Zeitschtschift Wirtschaft und Recht in Osteuropa (WiRO) geplant. Dr. Zvára hatte dort 2024 bereits einen Aufsatz zur Ersitzung im tschechischen Recht publiziert (WiRO 2024, 79 ff.).

Das Institut für Ostrecht freut sich, mit Dr. Zvára einen ausgewiesenen Experten für das tschechische Zivilrecht begrüßen zu dürfen, und wünscht ihm eine produktive Zeit in Regensburg.

Kick-Off Meeting zur Vorlesung „Ukrainisches Wirtschaftsrecht“ erfolgreich gestartet

Am Freitag, den 25. April 2025, fand das Kick-Off Meeting zur Vorlesung „Ukrainisches Wirtschaftsrecht“ hybrid in den Räumlichkeiten des Instituts für Ostrecht sowie online via Zoom statt. Teilnehmende waren Studierende verschiedener Fachrichtungen der Universität Regensburg sowie externe Zuhörerinnen und Zuhörer, unter anderem aus der Ukraine und Usbekistan.

Im Rahmen der Auftaktveranstaltung stellten Dr. Oleksandr Kovalyshyn (Vassyl-Stefanyuk-Vorkarpatenuniversität, Ivano-Frankivs’k; 2023–2025 MSCA4Ukraine-Stipendiat an der Universität Regensburg) und Antje Himmelreich (wissenschaftliche Referentin für ukrainisches Recht am Institut für Ostrecht, seit dem Wintersemester 2019/20 Lehrbeauftragte der Universität Regensburg) die Inhalte der Lehrveranstaltung, die einzelnen Termine sowie die vorgesehenen Lehrmaterialien vor.

Die Vorlesung umfasst zwei Semesterwochenstunden und wird in einem Blockformat an 14 Terminen zwischen dem 23. Mai und dem 17. Juni 2025 hybrid angeboten. Sie richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen der Universität Regensburg sowie an externe Interessierte. Unterrichtssprachen sind Englisch und Deutsch.

Das Angebot wird von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg verantwortet und ist Teil des Zentrums für interdisziplinäre Ukrainestudien „Denkraum Ukraine“, das im Zeitraum 2024–2028 durch Mittel des Auswärtigen Amts über den DAAD gefördert wird.

Eine Anmeldung zum Kurs ist weiterhin über GRIPS sowie per E-Mail an Antje.Himmelreich(at)jura.uni-regensburg.de möglich.

Vorlesung zum ukrainischen Wirtschaftsrecht am Institut für Ostrecht

Im Sommersemester 2025 bietet das Institut für Ostrecht in Zusammenarbeit mit der Universität Regensburg eine Blockveranstaltung zum ukrainischen Wirtschaftsrecht an. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Zentrums für interdisziplinäre Ukrainestudien „Denkraum Ukraine“ statt.
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden einen fundierten Überblick über zentrale Bereiche des ukrainischen Wirtschaftsrechts zu vermitteln – unter besonderer Berücksichtigung der Kompatibilität mit dem EU-Recht.


Die Vorlesung wird von Antje Himmelreich, wissenschaftliche Referentin des Instituts für ukrainisches Recht, und Dr. Oleksandr Kovalyshyn (Vassyl-Stefanyuk-Vorkarpatenuniversität in Ivano-Frankivs’k (Ukraine)/Universität Regensburg), Gastwissenschaftler aus der Ukraine, gemeinsam durchgeführt. Letzterer bringt seine Expertise insbesondere im englischsprachigen Teil zum ukrainischen Gesellschaftsrecht ein.


Behandelt werden u.a.: rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen in der Ukraine, Vertragsgestaltung, Eigentums- und Sachenrecht, Verbraucherschutz, Immaterialgüterrechte, Grundlagen des Insolvenz- und Arbeitsrechts sowie das ukrainische Gerichtssystem.


Der Kick-off findet am 25. April 2025 von 16:00–16:45 Uhr in den Räumen des Instituts (Landshuter Straße 4, Raum 213) sowie hybrid via Zoom statt. Eine Anmeldung ist über GRIPS oder per E-Mail an möglich. Die Veranstaltung ist auch für externe Zuhörinnen und -hörer offen.

Vorlesungen zum deutschen Sachenrecht an der Tashkent State University of Law in Usbekistan

Vom 10. bis 14. April 2025 hielt unsere wissenschaftliche Referentin für den postsowjetischen Raum Antje Himmelreich im Rahmen der „Schule des deutschen Rechts“ eine Vorlesungsreihe zum deutschen Sachenrecht an der Tashkent State University of Law (TSUL). Die Seminare umfassten die Grundlagen von Besitz und Eigentum sowie den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb von Berechtigten und Nichtberechtigten an beweglichen Sachen. Durch ihre langjährige Expertise in postsowjetischen Staaten gelang es Frau Himmelreich, den Studierenden nicht nur die zentrale Bedeutung dieser Themen in der deutschen Rechtsordnung zu vermitteln, sondern auch auf Unterschiede und Parallelen zwischen der deutschen und der usbekischen Rechtskultur einzugehen.

Mit dieser Vortragsreihe knüpfte das Institut für Ostrecht an einen früheren Besuch Antje Himmelreichs im vergangenen Jahr in Taschkent an, bei dem sie über das deutsche Schuldrecht referierte sowie eine Online-Vorlesung im März dieses Jahres an. Die Zusammenarbeit mit der TSUL hat sich als äußerst fruchtbar erwiesen, da sie den juristischen Austausch zwischen Deutschland und Usbekistan fördert und langfristig die Weiterentwicklung rechtswissenschaftlicher Standards in beiden Ländern unterstützt. Dabei kommt Usbekistan aufgrund seiner geostrategischen Lage in Zentralasien und seines stetigen wirtschaftlichen Wachstums eine immer größere Bedeutung zu. Das Land setzt zunehmend auf internationale Kooperationen und Reformen, um seine Rechts- und Wirtschaftsordnung zu modernisieren und internationale Investitionen anzuziehen.

Die Vorlesungen von Antje Himmelreich tragen dazu bei, die Studierenden mit zentralen Aspekten des deutschen Zivilrechts vertraut zu machen und ihnen einen Einblick in die Anwendung und Bedeutung dieser Rechtsnormen in der Praxis zu geben. Durch Fallbeispiele und Diskussionen wurden die theoretischen Inhalte anschaulich und praxisnah dargestellt, was den Lernerfolg der Teilnehmenden zusätzlich unterstützte. Gerade in einem Land wie Usbekistan, das sich bewusst stärker international vernetzen möchte, sind solche Angebote von besonderem Wert, da sie den Zugang zu fremden Rechtssystemen erleichtern und das rechtswissenschaftliche Verständnis erweitern.

Das Institut für Ostrecht sieht in der Fortführung dieser Kooperation großes Potenzial. Im Rahmen weiterer gemeinsamer Projekte soll das deutsche Rechtsverständnis regelmäßig an interessierte Studierende und Rechtsexperten in Taschkent weitergegeben werden. Langfristig stärkt dies nicht nur die Rolle Usbekistans als wichtiger Partner in Zentralasien, sondern schafft auch einen nachhaltigen Wissens- und Erfahrungsaustausch, von dem beide Seiten profitieren.

WiRO: Heft 1-3/2025 erschienen

Das Heft 1-3/2025 der WiRO ist erschienen. Wie inzwischen gewohnt, stellen wir Ihnen die aktuelle Ausgabe hier als PDF-Datei kostenlos zur Verfügung.

  • Küpper, Herbert: Die Reichweite des unionsrechtlichen Verbots zur Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen an russische Organisationen, DOI: 10.61028/wiro-2025-01-35
  • Špatenková, Renata: Einhaltung des Schriftformerfordernisses im Arbeitsrecht: Die Reaktion des tschechischen Gesetzgebers auf den Trend der Digitalisierung von Rechtsgeschäften, DOI: 10.61028/wiro-2025-01-36
  • Dubrovnik, Tadej/Kobal, Aleš: Die Immobiliensteuer im slowenischen Steuersystem – de lege lata und de lege ferenda im Lichte des Verfassungsrechts, DOI: 10.61028/wiro-2025-01-37
  • Küpper, Herbert: Von Marx zu Montesquieu: Unterschiede zwischen sozialistischer und liberaler Verfassungsstaatlichkeit – unter besonderer Berücksichtigung der Mongolei, DOI: 10.61028/wiro-2025-01-37
  • IOR-Chronik: Russische Föderation, Ukraine, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Belarus, Ungarn, Rumänien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien
  • IRZ: Westbalkan

Fachtagung am IOR: Strafrecht als Instrument der Korruptionsbekämpfung auf dem Westbalkan

In dieser Woche fand unsere digitale Fachtagung zum Thema „Strafrecht als Instrument der Korruptionsbekämpfung auf dem Westbalkan“ statt – und sie war ein voller Erfolg. Zahlreiche Expert:innen aus dem Westbalkan und darüber hinaus kamen zusammen, um die Rolle des Strafrechts im Kampf gegen Korruption intensiv zu diskutieren. Dank lebhafter Debatten, praxisnaher Einblicke sowie eines interdisziplinären Austauschs zwischen Akademiker:innen, Jurist:innen, Praktiker:innen, Journalist:innen und NGO-Vertreter:innen entwickelte sich ein rundum gelungener Konferenzverlauf.

Unser besonderer Dank gilt den folgenden Referent:innen, die mit ihren fundierten Beiträgen und Erfahrungsberichten wesentlich zum Erfolg der Konferenz beigetragen haben:

  • Dimitar Stoimenov
  • Marta Dragičević Prtenjača
  • Ivan Ilić
  • Jovan Nicic
  • Adnan Duraković
  • Andreja Mihailovic, PhD
  • Leila Bicakcic
  • Igor Martinovič
  • Dr. Aleksandar Lj. Spasov
  • Boban Misoski
  • Sofija Spasova Medarska

In die Tagung führte der Geschäftsführer des IOR Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper ein. Die anschließende Moderation übernahmen Tomislav Pintarić und Jan Sommerfeld. Auch ihnen möchten wir herzlich danken.

Die lebhaften Diskussionen machten deutlich, dass internationale Zusammenarbeit und konsequenter Wissenstransfer zentrale Bausteine sind, um Korruption nachhaltig zu bekämpfen. Entsprechend bedeutend ist auch das gemeinsame Lernen im Rahmen unseres vom Auswärtigen Amt finanzierten Projekts „Stabile Rechtsordnungen auf dem Westlichen Balkan: Voneinander lernen auf dem Weg in die EU“. Ziel des Projekts ist es, durch rechtlichen Austausch und konkrete Best-Practice-Beispiele das Vertrauen in die Justizsysteme der westlichen Balkanstaaten zu stärken und so den EU-Integrationsprozess zu unterstützen.

Finanziert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes:

Russisches Recht im Fokus: Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper gibt Intensivkurs an der Universität Lissabon

Vom 10. bis 14. März 2025 leitet Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht, einen Intensivkurs zum russischen Recht an der juristischen Fakultät der Universität Lissabon. Der Kurs mit dem Titel „Russian Law – The Legal System of a Country at War“ findet auf Englisch statt und beleuchtet die Struktur und Entwicklung des russischen Rechtssystems – mit einem besonderen Fokus auf die Folgen des Krieges.

In fünf Tagen wird Küpper die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die wichtigsten Bereiche des russischen Rechts führen:

10. März: Russische Rechtsgeschichte
11. März: Fortsetzung der russischen Rechtsgeschichte und russische Rechtskultur
12. März: Öffentliches Recht und Regierungssystem
13. März: Zivil- und Handelsrecht
14. März: Die Auswirkungen des Krieges auf das russische Recht und die Rechtskultur sowie offene Fragen

Prof. Dr. Dr. hc. Küpper wird in Lissabon nicht nur die juristischen Grundlagen des russischen Systems erläutern, sondern auch die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einordnen. Der Kurs richtet sich an Studierende, die ein tieferes Verständnis für das russische Recht und die aktuellen Herausforderungen gewinnen wollen. Die Kooperation zwischen dem Institut für Ostrecht und der Universität Lissabon bietet somit eine seltene Gelegenheit, einen fundierten Einblick in das russische Rechtssystem zu gewinnen.

Zusammenarbeit mit der Staatlichen Juristischen Universität Taschkent (TSUL) erfolgreich fortgesetzt

Die erfolgreiche Zusammenarbeit des Instituts für Ostrecht mit der Staatlichen Juristischen Universität Taschkent (TSUL) wird auch im Jahr 2025 intensiv fortgeführt. Am 12. März 2025 hielt unsere wissenschaftliche Referentin für den postsowjetischen Raum Antje Himmelreich eine Online-Vorlesung in russischer Sprache zum Thema „Institutionelle Rahmenbedingungen eines unabhängigen Verwaltungsrechtsschutzes“.

Bereits in der kommenden Woche wird die nächste Online-Vorlesung stattfinden, die sich dem Thema „Braucht der Rechtsstaat einen öffentlich-rechtlichen Vertrag?“ widmen wird. Die Veranstaltung zielt darauf ab, zentrale Aspekte dieser besonderen vertraglichen Gestaltungsform und ihre Bedeutung für das Verhältnis von Bürger und Staat zu vermitteln.

Darüber hinaus sind für den Zeitraum vom 6. bis 13. April 2025 Präsenzvorlesungen zum deutschen Sachenrecht geplant. Diese Lehrveranstaltungen finden im Rahmen des vom DAAD finanzierten deutschsprachigen Studiengangs „Deutsches Recht und Rechtsvergleichung“ statt und bieten den Studierenden vertiefte Einblicke in die Grundlagen und Systematik des deutschen Zivilrechts.

Bereits im November 2024 hatte unsere wissenschaftliche Referentin Antje Himmelreich an der TSUL Vorlesungen zum Allgemeinen Teil des deutschen Schuldrechts im Rahmen des genannten Studiengangs gehalten.

Wir freuen uns über die kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Staatlichen Juristischen Universität Taschkent und darauf, durch diese Vorlesungen einen nachhaltigen Beitrag zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen in der Region zu leisten.

Jahreshauptversammlung der Südosteuropa-Gesellschaft in Leipzig mit IOR-Geschäftsführer Prof. Dr. Dr. hc. Küpper

Am 1. März nahm der Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht, Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, an der öffentlichen Jahreshauptversammlung der Südosteuropa-Gesellschaft in Leipzig teil. Prof. Küpper ist Vizepräsident dieser traditionsreichen Institution, die sich der Förderung von Wissenschaft und Austausch zu den Ländern Südosteuropas widmet.

Ein fester Programmpunkt der Jahreshauptversammlung ist die Verleihung des Dissertationsförderpreises der Fritz-und-Helga-Exner Stiftung. In diesem Jahr wurden zwei herausragende Arbeiten ausgezeichnet:

  • Dr. Zsófia Turóczy für ihre Dissertation „‚Zum Siege unserer menschenfreundlichen Prinzipien‘ – Ungarische Freimaurernetzwerke im ‚Orient‘ 1886–1920“.
  • Dr. László Szerecsés für seine Dissertation „Limits of Transnational Authoritarianism: Turkish Foreign Policy in Kosovo and Serbia (2013–2020)“.

Prof. Küpper, der zugleich der Fritz-und-Helga-Exner Stiftung vorsteht, überreichte die Urkunden in einer feierlichen Zeremonie. Mit dem Preis werden außergewöhnliche Forschungsleistungen zu Südosteuropa gewürdigt und die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dieser vielfältigen Region gefördert.