Nachruf: Professor Dr. Dr. h.c. Martin Fincke († 18. November 2025)

Wir trauern um Professor Dr. Dr. h.c. Martin Fincke, langjähriges Mitglied des Instituts für Ostrecht e.V., der am 18. November 2025 im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Sein wissenschaftliches Wirken prägte insbesondere das Ostrecht und den Ausbau internationaler Rechtskontakte nach Osteuropa. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Einen ausführlichen Nachruf hat die Universität Passau veröffentlicht.

Regensburg trifft Pilsen: rechtsvergleichender Austausch zu Leihmutterschaft und transsexueller Elternschaft

Am 28. November 2025 empfing der wissenschaftliche Leiter des IOR, Prof. Dr. Martin Löhnig, eine Delegation der Juristischen Fakultät der Westböhmischen Universität Pilsen. Im Mittelpunkt des Besuchs stand ein intensiver fachlicher Austausch zu zwei hochaktuellen Themen des Familienrechts: Leihmutterschaft sowie transsexuelle Elternschaft, die jeweils aus deutsch-tschechischer rechtsvergleichender Perspektive diskutiert wurden.

Zwei Rechtsordnungen, ähnliche Fragen – und viele offene Schnittstellen

Welche Elternstellung erkennt das Recht an, und zu welchem Zeitpunkt? Wie werden aus medizinischen Tatsachen rechtliche Zuordnungen? Und wie lässt sich der Schutz des Kindeswohls in Konstellationen gewährleisten, die sich in der gesellschaftlichen Realität längst etabliert haben, aber rechtlich teils unterschiedlich abgebildet werden? Diese und weitere Fragen prägten die Diskussionen und zeigten: Gerade im Familienrecht sind Vergleich, Übersetzung und präzise Begrifflichkeit entscheidend, wenn Recht grenzüberschreitend anschlussfähig bleiben soll.

Delegation der Juristischen Fakultät Pilsen

Die Delegation aus Pilsen setzte sich wie folgt zusammen:

  • doc. JUDr. Vilém Knoll, Ph.D., Prodekan für Wissenschaft und Forschung
  • doc. JUDr. Jindřich Psutka, Ph.D., fachlicher Garant für Zivil- und Familienrecht (zugleich Betreuer der anwesenden Doktorand:innen, die Vorträge hielten)
  • JUDr. Bc. Denisa Kotroušová, Doktorandin am Lehrstuhl für Zivilrecht
  • JUDr. Ondřej Mach, Doktorand am Lehrstuhl für Zivilrecht
  • Mgr. Renata Špatenková, LL.M., Doktorandin am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Beteiligte aus Regensburg

Auf Regensburger Seite nahmen neben Prof. Dr. Martin Löhnig auch David Kubach und Eva Lackner am Austausch teil.

Wissenschaftlicher Dialog mit Perspektive

Der Besuch unterstrich den Mehrwert grenzüberschreitender Kooperationen: Unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen und Rechtsprechungstraditionen eröffnen neue Argumentationslinien und helfen zugleich, blinde Flecken der eigenen Rechtsordnung zu erkennen. Das IOR freut sich, diesen Dialog fortzusetzen und die rechtsvergleichende Zusammenarbeit mit der Westböhmischen Universität Pilsen weiter zu vertiefen.

Fortsetzung der Forschungswerkstatt Juristisches Grenzland mit Beteiligung des IOR

Am 28.11.2025 veranstaltete die Rechtsvergleichende Forschungswerkstatt „Juristisches Grenzland: Die Berührungspunkte zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht in hybriden Rechtsgebieten“ / „Jogi határvidékek: a magánjog és a közjog érintkezési pontjai hibrid jogterületeken“ im Andrássy-Saal der Andrássy Universität Budapest ihre Abschlusskonferenz für das Forschungsjahr 2025. Die Rechtsvergleichende Forschungswerkstatt wird von der Ludovika Universität für den Öffentlichen Dienst finanziert; an ihr nehmen neben der Ludovika Universität auch die Andrássy Universität Budapest und das Institut für Ostrecht Regensburg teil.

Die Forschungswerkstatt ist auf fünf Jahre angelegt. In ihrem Forschungsjahr 2025 steht das Sachenrecht im Mittelpunkt. Dementsprechend lautet der Titel der diesjährigen Abschlusskonferenz „Zwischen öffentlich und privat: Das Sachenrecht in den Rechtsordnungen Mitteleuropas zu Beginn des 21. Jahrhunderts“.

Nach der Eröffnung durch die beiden Projektleiter Prof. Dr. Tekla Papp (Ludovika Universität) und Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper (Andrássy Universität, Institut für Ostrecht) analysierte Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper anhand eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom März die Fälle, in denen das deutsche Recht durch Gesetz oder hoheitlichen Einzelakt einer konkreten Person das Eigentum an einer konkreten Sache einräumt, und ordnete sie in ein dogmatisches Gerüst aus privat- und öffentlich-rechtlichen Aspekten ein. Wiss.-Ref. Jan Sommerfeld (Institut für Ostrecht) leistete dasselbe für das tschechische Recht, indem er einen Fall zum Ausgangspunkt nahm, in dem die tschechische Polizei einen eingezogenen Ferrari für eigene Zwecke der Strafverfolgung von Verkehrssündern nutzte. Der Staat als Erbe war Gegenstand der Vorträge von Dr. János Dúl (Ludovika Universität) und Dr. Mark Vecsey (Forschungsinstitut für Mittel- und Osteuropäisches Wirtschaftsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, Kanzlei Gálffy & Vecsey). Dr. Dúl analysierte diese Problematik für das ungarische Recht, während Dr. Vecsey das österreichische Recht untersuchte. Es zeigte sich, dass beide Rechtsordnungen sehr unterschiedliche Lösungen entwickelt haben, wobei sich auch im neuen ungarischen Privatrecht das vom Sozialismus ererbte Misstrauen des Staates gegenüber privatautonomen Rechtsvorgängen zeigt.

An der Schnittstelle von Personenrecht und Sachenrecht standen die folgenden zwei Beiträge zum Wohnungseigentumsrecht und der Verfasstheit von Mehrfamilienhäusern. Dr. Miklós Szirbik (Ludovika Universität) beleuchtete die Problematik aus der Sicht des ungarischen Rechts einschließlich der Reformbestrebungen, die v.a. auf die personenrechtliche Seite zielen, d.h. auf den Status der Eigentümergemeinschaft als rechtsfähiger juristischer Person. Dr. Ádám Tarr (Rechtsanwälte Optima) untersuchte das deutsche Wohnungseigentumsrecht im Lichte der jüngsten Rechtsprechung. Auch hier waren wieder deutliche Unterschiede zwischen den zwei Beispielsrechtsordnungen festzustellen, die teilweise auf abweichende sozialpolitische Absichten zurückgeführt werden können. Die Probleme in der Praxis hingegen sind ähnlich. Die beiden letzten Vorträge waren der sachenrechtlichen Seite des Rechtsinstituts der Konzession gewidmet. Prof. Papp widmete sich der Frage, wie sich die staatliche Gewährung einer Konzession an einen Private auf Sachenrechte Dritter auswirken kann, und abschließend trug Dr. Andrea Gyulai-Schmidt (Pázmány Péter Katholische Universität Budapest) zum sachenrechtlichen Spannungsfeld von Konzessionen nach ungarischem und Unionsrecht vor. Die Mischung aus privat- und öffentlich-rechtlichen Elementen, aus sachenrechtlichen und vertragsrechtlichen Bestandteilen wirft im Konzessionsrecht auch heute noch zahlreiche Fragen auf.

„Kraków als rechtlicher Zwischenraum“ – Tagung am IOR

Am 20. November 2025 fand am Institut für Ostrecht (IOR) in Regensburg die wissenschaftliche Veranstaltung „Kraków als rechtlicher Zwischenraum“ statt. Die Tagung nahm Krakau als exemplarischen Ort in den Blick, an dem sich politische Umbrüche und rechtliche Ordnungen besonders deutlich überlagern – von der Zeit der Freien Stadt Kraków über die Einbindung in imperiale Strukturen bis hin zu den Umbrüchen des 20. Jahrhunderts.

Veranstaltet wurde die Tagung von Prof. Dr. Martin Löhnig (Regensburg), wissenschaftlicher Leiter des IOR, gemeinsam mit Prof. Dr. Kamila Staudigl-Ciechowicz (Wien) und Prof. Dr. Andrzej Dziadzio (Kraków). In zwei thematischen Blöcken spannten die Beiträge einen Bogen von rechtshistorischen Perspektiven auf Governance- und Institutionengeschichte bis zur Rolle von Gerichten und Universitäten als Rechtsräume im Wandel.

Im Vormittagsprogramm standen Einführung und historische Grundlagen im Zentrum, darunter Krakau als Zwischenraum österreichischen und französischen Rechts sowie Verwaltungs- und Stadtrechtsfragen vom 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg. Der Nachmittagsblock beleuchtete u. a. die Jagiellonen-Universität als „Zwischenraum“ (aus der Perspektive Raphael Taubenschlags) und die Rechtspraxis in der stalinistischen Zeit, bevor eine Abschlussdiskussion die Leitfragen der Tagung bündelte.

Programm (Auswahl der Beiträge):

  • Martin Löhnig / Kamila Staudigl-Ciechowicz: Introduction
  • Andrzej Dziadzio: Die Freie Stadt Kraków (1815–1846) – Zwischenraum österreichisches und französisches Recht
  • Mateusz Mataniak: Changes in the management of the former Free City of Cracow during its incorporation into the Austrian Empire (1846–1853)
  • Izabela Wasik: Krakau während des Ersten Weltkrieges – rechtliche Aspekte des Funktionierens der Stadt
  • Maciej Jońca: Die Juristische Fakultät der Jagiellonen-Universität als „Zwischenraum“ – die Perspektive von Raphael Taubenschlag
  • Krzysztof Bokwa: A communist “brave new world” and its law – Military District Court in Kraków … in the Stalinist period
  • Kamila Staudigl-Ciechowicz / Martin Löhnig: Rechtliche Zwischenräume – Bestandsaufnahme und Diskussion

Das IOR dankt allen Referentinnen und Referenten sowie den Teilnehmenden für die intensive Diskussion und den interdisziplinären Austausch.

Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht in Deutschland – Gastvortrag in Budapest

Am 12. November hielt der Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht, Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Budapester Károli-Gáspár-Universität einen englischsprachigen Vortrag über Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht in Deutschland.

Neben Studierenden der Károli-Gáspár-Universität nahmen auch Gastforscherinnen und Gastforscher aus der Türkei, Indonesien, Laos und Kenia teil. In der lebhaften Diskussion standen insbesondere die Finanzbeziehungen zwischen dem Staat und den als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannten Religionsgemeinschaften im Mittelpunkt.

Die Károli-Gáspár-Universität ist die Universität der Reformierten Kirche in Ungarn. Der Vortrag unterstrich einmal mehr, wie wichtig der rechtsvergleichende Austausch über Religionsfreiheit und die Rolle von Religionsgemeinschaften im Staat ist – gerade im internationalen Dialog zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Europa, Asien und Afrika.

Gesamtrückschau: Workshop „EU-Beitritt der Ukraine: Aufbau und Sicherung rechtsstaatlicher Strukturen“ (13.–17. Oktober 2025, Regensburg)

Vom 13. bis 17. Oktober 2025 fand der Workshop „EU-Beitritt der Ukraine: Aufbau und Sicherung rechtsstaatlicher Strukturen“ des Instituts für Ostrecht (IOR) in Kooperation mit dem Denkraum Ukraine in Regensburg statt. Tagungsort war das Alte Finanzamt in der Landshuter Straße 4; Arbeitssprache war Englisch. Das Format wurde durch den DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amts gefördert. Ziel war es, zentrale Rechtsstaatsfragen des ukrainischen EU-Beitritts im Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis systematisch zu beleuchten und auf Übertragbarkeit zu prüfen.

Auftakt und Montag, 13.10.: Verfassungsrechtlicher Rahmen und Medien-/Zivilgesellschaft

Nach Registrierung und Begrüßung durch Prof. Dr. Guido Hausmann (IOS/Denkraum Ukraine) und den wissenschaftlichen Leiter des IOR, Prof. Dr. Martin Löhnig, eröffnete Emeritus Prof. Dr. Udo Steiner die inhaltliche Arbeit mit einem verfassungsrechtlichen Impuls. Am späten Nachmittag folgten Beiträge von Dr. habil. Natalia Mushak, Adrian Gruber und Vladyslav Murachov. Sie adressierten Meinungs- und Medienfreiheit sowie zivilgesellschaftliche Handlungsräume im Kontext des Beitritts und ordneten damit die Grundlinien des Rechtsstaatsdiskurses für die kommende Woche.

Dienstag, 14.10.: Demokratisierung, Wahlen und Grundrechte

Am Dienstagvormittag stand die politische Mobilisierung in der Ukraine im Mittelpunkt (Vortrag von Dr. Yuliia Tsurkalenko). Daran schloss die Session „Democratic Elections in Post-War Ukraine“ an, in der unter anderem Dr. Vitalina Sheverieva, Yurii Chovhan und Diana Luchenko Themen von Wahlkampfgestaltung bis hin zu Remote- und E-Voting diskutierten. Am späten Nachmittag griff die Sektion „Fundamental Rights and Obligations“ aktuelle Grundrechtsfragen auf – von Rechten unter Kriegsrecht und in besetzten Gebieten bis zu Asyl-, Flüchtlingsschutz- und Mobilisierungsthemen.

Den Abend beschloss eine öffentliche Keynote von Prof. Dr. Rainer Wedde zum Spannungsfeld „EU-Beitritt – eine Herausforderung für die Ukraine und die EU“.

Mittwoch, 15.10.: Vergleichsperspektiven aus Ost- und Südosteuropa

Der dritte Tag stellte die Übertragbarkeit von Reformpfaden in den Mittelpunkt. Im ersten Panel „Lehren aus Südosteuropa“ berichtete Dimitar Stoimenov zu Justizreform und Gewaltenteilung in Bulgarien; anschließend beleuchtete Dr. Pavel Usvatov die Frage „Rechtsstaatlichkeit ohne Juristen?“ anhand von Erfahrungen aus Rumänien und dem Westbalkan.

Im zweiten Panel übertrug Prof. Dr. Hubert Faustmann Erkenntnisse aus der geteilten Insel Zypern („Grüne Linie“) auf die Ukraine. Es folgte ein Impulsvortrag von Markus Knauf und Mitja Mertens, die den EU-Beitrittsprozess der Ukraine mit Schwerpunkt auf das Cluster 1 (Demokratie, Recht, Grundrechte) aus der Perspektive des Auswärtigen Amtes analysierten und in einer Q&A-Runde vertieften. Das dritte Panel befasste sich mit Polen, der Republik Moldau und Georgien: Tina de Vries thematisierte die Justizkrise in Polen vor dem EuGH, Axel Bormann den Beitrittsstatus der Republik Moldau mit Blick auf die Kapitel 23/24 und Qetevan Qistauri die demokratischen Herausforderungen Georgiens.

Donnerstag, 16.10.: Korruptionsbekämpfung als Lackmustest der EU-Annäherung

Der vierte Tag war der Korruptionsbekämpfung gewidmet. Im Panel „Strafrecht und Korruption“ zeigte Prof. Dr. Yevhen Pysmenskyy auf, wie sich die ukrainische Strafrechtspolitik zur Bekämpfung von Korruptionsdelikten unter Kriegsrecht entwickelt und umsetzt. Ergänzend stellte Leila Bičakčič vergleichende Perspektiven aus den Westbalkanstaaten vor.

Das zweite Panel weitete den Blick auf Zentralasien: Ilkhom Norov erläuterte rechtliche und institutionelle Transfers in Antikorruptionsreformen, Bekmamat Mederov berichtete über Korruptionsprävention in der Republik Kirgisistan.

Im dritten Panel rückte die Ukraine in den Fokus, welches sieben Beiträge zu Antikorruptionsmaßnahmen, zur Infrastruktur von NABU und SAPO im Kontext der EU-Integration, zum Stand des Korruptionsschutzes im öffentlichen Beschaffungswesen, zu Erfolgen und Grenzen in Kriegszeiten sowie zur Compliance-Kultur versammelte. In der offenen Schlussrunde wurde ausdrücklich diskutiert, ob die ukrainischen Anstrengungen bereits ausreichen und wo Prioritäten und Sequenzierungen nachgeschärft werden sollten.

Freitag, 17.10.: Minderheitenrechte, Justizreform und Abschlussimpuls

Das erste Panel dieses Tages befasste sich mit dem Schutz der Rechte nationaler Minderheiten und ordnete ihn in die Erfüllung der EU-Beitrittsanforderungen ein. Dr. Yevhen Tkachenko stellte Ergebnisse eines längerfristigen Forschungsprojekts zu diesem Thema vor. Anschließend berichtete Lea Pheiffer über das Thema ihrer Masterarbeit an der Universität Regensburg zu Ungarns politischen Narrativen zu Minderheitenrechten in Transkarpatien und deren Rolle beim EU-Beitritt der Ukraine. Wichtig und mutig war der Beitrag von Sofiia Flisak zur Bedeutung ziviler Partnerschaften für den Menschenrechtsschutz in Krieg und Wiederaufbau.

Das zweite Panel widmete sich der Justizreform: Dr. Oleksandr Kovalyshyn diskutierte Reformbedarf und Perspektiven im Zivilprozessrecht, Oleh Chovhan zeigte den Beitrag der Digitalisierung von Gerichtsverfahren für den Zugang zur Justiz, und Dariia Sydor befasste sich mit Reaktionsmöglichkeiten der Justiz auf konfliktbezogene sexuelle Gewalt.

Am Nachmittag wurde der am Montag krankheitsbedingt entfallene Vortrag von Prof. Dr. Gerrit Manssen zum Rechtsstaatsprinzip im deutschen Verfassungsrecht nachgeholt, der Maßstäbe und Messbarkeit rechtsstaatlicher Strukturen nochmals bündelte.

Gruppenarbeit: drei Aufgaben – ein Ziel

Parallel zu den Vorträgen arbeiteten Studierende aus der Ukraine und Deutschland an drei klar umrissenen Aufgabenpaketen. Beteiligt waren 16 PhD-, Master- und Bachelorstudierende der Vasyl Stefanyuk Karpaten-Nationalen Universität, der King-Danylo-Universität Ivano-Frankivsk, der Yaroslav Mudryi National Law University und der Taras Shevchenko Universität Kyiv sowie drei Masterstudierende der Universität Regensburg. Die Aufgaben wurden am Dienstag verteilt, in drei Gruppen bearbeitet und am 17.10. von den Gruppen präsentiert und diskutiert. Es waren folgende Aufgaben vorgesehen:

Gruppe 1 entwickelte eine Reform-Roadmap für effektivere strafrechtliche Korruptionsbekämpfung in der Ukraine auf Basis erprobter EU-Best Practices und im Lichte einer Harmonisierung mit europäischem Recht.

Gruppe 2 arbeitete zur Balance zwischen Meinungsfreiheit und Bekämpfung von Desinformation, zur Einordnung europäischer Regelungsansätze und zu rechtskonformen Mechanismen für die Ukraine.

Gruppe 3 analysierte die Unabhängigkeit der Medien im Vergleich Ukraine–Deutschland, die Bedeutung von Eigentümerstrukturen und nachhaltiger Finanzierung sowie Weiterentwicklungsoptionen in Richtung EU-Standards, etwa entlang des European Media Freedom Act (Verordnung (EU) 2024/1083).

Fazit

Die Workshopwoche hat deutlich gemacht, dass Rechtsstaatlichkeit keine Einzeldisziplin ist, sondern eine Querschnittsaufgabe von Minderheitenschutz und Partnerschaftsrecht über Straf-, Verfahrens- und Medienrecht bis hin zu Beschaffung, Compliance und Korruptionsprävention. Vergleichende Perspektiven aus Südosteuropa und Zentralasien schärfen die Prioritäten und helfen bei der Sequenzierung realistischer Reformschritte. Entscheidend bleibt, ob Institutionen tragfähig sind, Verfahren zugänglich und digital funktionieren und ob Transparenz sowie Rechenschaftspflichten im Alltag gelebt werden.

Ukraine-Analysen Nr. 320/Ukrainian Analytical Digest Nr. 15: Antje Himmelreich als Gastherausgeberin einer Schwerpunkt-Ausgabe zu Kriegsverbrechen

Mit der Ukraine-Analysen Nr. 320 vom 3. November 2025 zum Thema „Russlands Krieg gegen die Ukraine und Kriegsverbrechen“ sowie der paralell erschienen 15. Ausgabe des englischsprachigen Ukrainian Analytical Digest verantwortet unsere wissenschaftliche Referentin für ukrainisches Recht, Antje Himmelreich, als Gastherausgeberin eine Ausgabe, die juristische, politische und menschenrechtliche Perspektiven zur Aufarbeitung schwerster Völkerrechtsverbrechen bündelt. Die Ausgabe ist über die Webseite der Ukraine-Analysen abrufbar. Das englischsprachige Pendant wird über die Webseite des Center for Security Studies der ETH Zürich bereitsgestellt.

Beiträge der Ausgabe

Die von Antje Himmelreich eingeleitete Ausgabe führt ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zusammen:

  • Antje Himmelreich eröffnet die Ausgabe mit einem Editorial und ordnet die aktuellen Diskussionen um Kriegsverbrechen, internationale Zuständigkeiten und innerukrainische Rechtsreformen ein.
  • Prof. Dr. Rainer Wedde (Wiesbaden Business School; Vorstandsmitglied der Deutsch-Ukrainischen Juristenvereinigung, Co-Leiter der Fachgruppe Recht der DGO) analysiert in „Kriegsverbrechen vor Gericht: Braucht es ein Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression?“ die völkerstrafrechtlichen Optionen zur Ahndung des Angriffskriegs gegen die Ukraine und diskutiert die Rolle eines möglichen Sondertribunals im Gefüge bestehender Institutionen.
  • Yevhen Pysmenskyy (Prorektor für Forschung an der King-Danylo-Universität, Iwano-Frankiwsk), der auch am IOR-Projekt „Restorative Justice in der Ukraine“ mitwirkte, beleuchtet in „Kriegsverbrechen im Visier der ukrainischen Strafjustiz“ die Entwicklungen der ukrainischen Ermittlungs- und Strafverfolgungspraxis und deren Bedeutung für Glaubwürdigkeit und Effektivität des Rechtsstaats in Kriegszeiten.
  • Prof. Dr. Tetyana Vilchyk (Nationale Jaroslaw-Mudryj-Universität Charkiw; Hochschule RheinMain, Wiesbaden) untersucht in „Modernisierung des ukrainischen Strafprozessrechts zum Umgang mit Kriegsverbrechen“ die notwendigen prozessualen Anpassungen, um Massenverbrechen rechtsstaatlich, effizient und opferorientiert aufarbeiten zu können.
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper (Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht), zeigt im Kommentar „Hindert die mangelhafte rechtliche Bewältigung sowjetischen Staatsunrechts die Ukraine bei der Aufarbeitung von Kriegsverbrechen?“, wie historische Defizite in der juristischen Aufarbeitung von Repressionsverbrechen die aktuelle Bewältigung russischer Kriegsverbrechen beeinflussen – und welche Reformen daraus folgen.
  • Dr. Kateryna Busol (Nationalen Universität Kyjiw-Mohyla-Akademie; British Institute of International and Comparative Law, London) analysiert in ihrem Kommentar „Folter als Methode in Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine“ systematische Folterpraktiken als Teil der russischen Kriegsführung und die völkerrechtlichen Konsequenzen.
  • Lea Nina Sophia Pheiffer (M.A.-Studentin European Studies, Universität Regensburg; studentische Hilfskraft am „Denkraum Ukraine“) diskutiert in „Ökozid in der Ukraine: Verbrechen oder Kollateralschaden?“ die umweltrechtlichen Dimensionen des Krieges und die Frage, inwieweit gezielte Umweltzerstörung strafrechtlich als internationales Verbrechen zu fassen ist.
  • Anhelina Hrytsei (Truth Hounds; Praktikantin an der Forschungsstelle Osteuropa, Universität Bremen) widmet sich im Kommentar „Rettungskräfte im Visier: Russlands gezielte ‚Double-Tap‘-Angriffe auf Notfalleinsätze“ den Angriffen auf Rettungs- und Hilfskräfte und deren Einordnung als Kriegsverbrechen. Ihr Beitrag unterstreicht zugleich die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Dokumentation für künftige Strafverfolgung.

Die Ausgabe verdeutlicht in ihrer Gesamtschau, wie eng Fragen der Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen mit innerstaatlichen Reformen, internationalen Gerichtsstrukturen, historischer Aufarbeitung, Menschenrechtsschutz und Umweltschutz verflochten sind – und wie stark Wissenschaftler:innen sowie Praktiker:innen aus der Ukraine und Deutschland gemeinsam an diesen Themen arbeiten.

Was sind die Ukraine-Analysen?

Die Ukraine-Analysen sind Teil der etablierten Reihe der Länder-Analysen, die seit vielen Jahren fundierte, allgemein verständlich aufbereitete Expertise zu politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungen in Ostmitteleuropa, Osteuropa und Zentralasien im kostenlosen Abonnement bereitstellen.

Die deutschsprachigen Länder-Analysen -und damit auch die Ukraine-Analysen- werden gemeinsam herausgegeben von der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS), der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO), dem Deutschen Polen-Institut, dem Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) und dem Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS).

Seit 2003 (Russland-Analysen) wurde das Spektrum sukzessive um Ukraine-Analysen, Polen-Analysen, Zentralasien-Analysen und Belarus-Analysen erweitert und bildet heute ein gemeinsames Projekt, das auf wissenschaftlicher Qualität, Pluralität der Perspektiven, Nicht-Kommerzialisierung und freiem Zugang für eine breite interessierte Öffentlichkeit beruht.

Mit der Gastherausgeberschaft von Antje Himmelreich in der Nr. 320 unterstreicht das Institut für Ostrecht seine aktive Rolle in der internationalen Debatte um die juristische Aufarbeitung von Kriegsverbrechen in der Ukraine und die Stärkung eines rechtsstaatlich fundierten, opferorientierten Umgangs mit den Folgen des russischen Angriffskrieges.

Beitrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Küpper in der Lisbon Law Review

In der aktuellen Ausgabe der „Revista da Faculdade de Direito da Universidade de Lisboa / Lisbon Law Review“ (LXVI, 2025, Nr. 1) ist der Aufsatz „The Effect of War on a Legal System – the Russian Example“ (Download) von Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper, Geschäftsführer des Instituts für Ostrecht, erschienen.

Ausgehend vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine analysiert der Beitrag systematisch, wie sich ein Krieg auf die Rechtsordnung des kriegführenden Staates auswirkt. Am Beispiel Russlands werden u.a. die Verfassungslage und das Wehrrecht, die sozialrechtlichen Regelungen für Soldaten, ihre Angehörigen und Veteranen, die seit 2022 in wachsender Zahl auch junge und mittelalte, schwer versehrte Männer betreffen, sowie die massiv verschärften Beschränkungen der Medien-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit untersucht. Hinzu treten Anpassungen im Zivil- und Strafrecht, einschließlich der Ausweitung sicherheitsrechtlicher Instrumente, sowie die reaktive Gesetzgebung zu ausländischen Sanktionen und die Verhängung eigener Maßnahmen gegenüber den sogenannten „unfreundlichen Staaten“.

Prof. Dr. Dr. h.c. Küpper zeigt, dass der Krieg den Abbau des in den 1990er-Jahren entwickelten postsozialistischen Acquis beschleunigt und die Rückkehr zu autoritären Traditionslinien der Zaren- und Sowjetzeit offenlegt. Die Veröffentlichung leistet damit einen zentralen Beitrag zum Verständnis der inneren Rechtsentwicklung Russlands im Kontext des Angriffskrieges.

Der Beitrag schließt an den von Prof. Dr. Dr. h.c. Küpper an der Juristischen Fakultät der Universität Lissabon angebotenen Intensivkurs zum russischen Recht an. Der Kurs fand vom 10. bis 14. März 2025 unter dem Titel „Russian Law – The Legal System of a Country at War“ in englischer Sprache statt und befasste sich mit Struktur und Entwicklung des russischen Rechtssystems – insbesondere mit den Auswirkungen des Krieges.

WJP Rule of Law Index 2025 veröffentlicht

Das World Justice Project (WJP) hat Ende Oktober den Rule of Law Index 2025 veröffentlicht. Der Index misst, wie Menschen in 143 Ländern und Jurisdiktionen die Rechtsstaatlichkeit erleben und wahrnehmen. Wie schon im Vorjahr liegen die skandinavischen Staaten uneinholbar an der Spitze: Dänemark verteidigt mit einer Punktzahl von 0,90 souverän den ersten Platz, gefolgt von Norwegen (0,89), Finnland (0,87) und Schweden (0,85). Auch Neuseeland (0,83), Deutschland (0,83), Luxemburg, Irland, die Niederlande und Estland gehören weiterhin zu den zehn Ländern mit der stärksten Rechtsstaatlichkeit.

Deutschland unter den Spitzenreitern

Die Gesamtpunktzahl von Deutschland bleibt unverändert bei 0,83. Im internationalen Vergleich bedeutet dies aber einen Abstieg um einen Rang auf Platz 6. Die Bundesrepublik schneidet insbesondere bei der Achtung der Grundrechte und der Effektivität der Justiz gut ab.

Osteuropa im Überblick

Estland bleibt der beste Vertreter Ost‑ und Mitteleuropas. Mit einem Score von 0,82 und Platz 10 ist der baltische Staat weiterhin fester Bestandteil der Spitzengruppe. Litauen folgt auf Rang 18 (0,77), knapp vor Tschechien (Rang 20, 0,74) und Lettland (Rang 21, 0,73). Diese Länder konnten ihre Positionen aus dem Vorjahr halten oder leicht verbessern und liegen weiterhin deutlich vor anderen Staaten der Region.

Im Mittelfeld finden sich Slowenien (Rang 26, 0,68) sowie Polen (Rang 32, 0,66). Letzteres erholt sich damit etwas vom Absturz der vergangenen Jahre. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass 2015 Polen noch auf Platz 22 lag. Die Slowakei, die im vergangenen Jahr besonders wegen der umstrittenen Strafrechtsreform und der Abschaffung der Sonderstaatsanwaltschaft international für Schlagzeilen sorgte, rutscht auf Rang 36. Im Vorjahr rangierte das Land zwei Plätze besser.

Kroatien (Rang 46, 0,61) und Rumänien (Rang 44, 0,61) verlieren leicht, während Bulgarien (Rang 61, 0,55) und Moldau (Rang 68, 0,53) weiter zurückfallen. Besorgniserregend ist die Entwicklung in Ungarn: Das Land belegte 2015 noch Rang 36, rutschte 2022 auf Platz 73 ab und liegt 2025 mit einem Score von 0,50 nur noch auf Rang 79. Ebenfalls schwach schneiden Serbien (Rang 96), Belarus (Rang 105) und die Russische Föderation (Rang 119) ab, deren Werte deutlich unter dem globalen Mittel liegen.

Ein besonderes Schlaglicht verdient die Ukraine. 2015 belegte das Land noch den 77. Platz und konnte sich bis 2021 sogar auf Rang 74 verbessern. 2023 erfolgte der Absturz auf Rang 89. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Index leicht verbessert, im internationalen Vergleich bedeutet dies aber dennoch eine Verschlechterung um einen weiteren Rang auf Platz 90.

Vergleich mit früheren Jahren

Der WJP‑Index zeigt eine langfristige Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit, die bereits im 2022er Bericht angesprochen wurde. Länder wie Estland konnten sich seit 2015 verbessern (damals Rang 12, heute Rang 10). Tschechien hält seit Jahren eine stabile Position um Platz 20. Polen und Ungarn dagegen haben gegenüber 2015 erheblich verloren; Polen scheint sich 2025 zwar zu erholen, bleibt aber deutlich hinter seinem früheren Niveau, während Ungarn weiter abrutscht. Die Slowakei durchläuft ebenfalls einen deutlichen Abwärtstrend.

Trotz dieser Rückschläge gibt es in Osteuropa positive Entwicklungen: Die baltischen Staaten zeigen, dass hohe Standards in der Rechtsstaatlichkeit möglich sind. Insgesamt bleibt der Abstand zu den nordischen Spitzenreitern jedoch groß.

Fazit

Der Rule of Law Index 2025 bestätigt, dass die Rechtsstaatlichkeit weltweit unter Druck steht. Während die nordischen Länder ihre Führungsposition behaupten, können sich Deutschland, Luxemburg und Irland ebenfalls im oberen Segment behaupten. In Osteuropa stehen Estland, Litauen und Tschechien stellvertretend für positive Entwicklungen, wohingegen Polen, die Slowakei und insbesondere Ungarn weiterhin Nachholbedarf haben.

Wie bereits in den vergangenen Jahren hat Jan Sommerfeld, wissenschaftlicher Referent unseres Instituts, als „expert contributor“ an der Erstellung des WJP Rule of Law Index mitgewirkt und die Perspektiven aus Ost‑ und Mitteleuropa eingebracht.

Headerbild: Screenshot https://worldjusticeproject.org/rule-of-law-index/global

Gastwissenschaftler von der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik: JUDr. Adam Novák, Ph.D. am IOR

Auf Einladung von Prof. Dr. Alexander Graser, LL.M. (Harvard), Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Politik – insbesondere europäisches und internationales Recht sowie Rechtsvergleichung – an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg, und des Instituts für Ostrecht weilt JUDr. Adam Novák, Ph.D. vom Zentrum für Klimarecht und Nachhaltigkeit des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik vom 20. Oktober bis 5. November 2025 in Regensburg.

Ziel seines Forschungsaufenthalts ist ein rechtsvergleichender Blick auf deutsche und tschechische Regelungen zum Umgang mit Kunststoffen und Mikroplastik, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen EU-Rechtsvorgaben in diesem Bereich, der die Grundlage für eine weitere wissenschaftliche Veröffentlichung zu diesem Themenfeld bilden soll, das seit seiner Promotion an der Juristischen Fakultät der Karls-Universität in Prag seinen Forschungsschwerpunkt bildet. Am 28. Oktober 2025 hielt er zu diesem Themenkomplex eine Lehrveranstaltung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg.

Vortrag von JUDr. Adam Novák, Ph.D. an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg

Der Forschungsaufenthalt knüpft an eine gemeinsame Veranstaltung des Instituts für Staat und Recht der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik und des Instituts für Ostrecht zum Zwangsvollstreckungsrecht in Deutschland und der Tschechische Republik an, in deren Rahmen Herr Novák sich mit der Vollstreckbarkeit von Klima-Urteilen beschäftigt hatte.

Der Forschungsaufenthalt wird von der Bayerisch-Tschechischen Hochschulagentur (BTHA) finanziell unterstützt.