Im Rahmen seines Forschungsaufenthalts am Institut für Ostrecht (IOR) besuchte der tschechische Zivilrechtsexperte JUDr. Michael Zvára, LL.M., Ph.D., am 14. Mai 2025 das Grundbuchamt des Amtsgerichts Regensburg. Der Austausch mit Rechtspflegeamtsrat Herdegen, Gruppenleiter des Grundbuchamts, bot Einblicke in die Praxis des deutschen Liegenschaftsrechts – und wurde zur Brücke für rechtsvergleichende Diskussionen zwischen Deutschland und Tschechien.
Vom Kataster zum Grundbuch: Ein Dialog der Systeme
Der Besuch stand im Zeichen des Forschungsprojekts von Dr. Zvára zum „Publizitätsprinzip des Grundbuchs bzw. Liegenschaftskatasters im deutschen und tschechischen Recht“. In intensiven Gesprächen wurden zentrale Unterschiede beider Rechtsordnungen erörtert.
Kritisch beleuchtet wurde die mangelnde Vernetzung deutscher Register im Vergleich zum tschechischen Modell einheitlicher staatlicher Register. Auch „herrenlose Grundstücke“ und das deutsche Abstraktionsprinzip (Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft) standen im Fokus – ein Konzept, das im kausal ausgerichteten tschechischen Recht keine Entsprechung findet.
Dr. Zvára, derzeit Habilitand an der Juristischen Fakultät der Karls-Universität Prag, nutzt seinen dreiwöchigen Aufenthalt am IOR, um Impulse für die Auslegung des erst 2014 eingeführten neuen BGB im Bereich des Immobiliarsachenrechts zu gewinnen. „Deutsches und österreichisches Recht waren prägend für unser neues Bürgerliches Gesetzbuch. Umso wertvoller ist der Blick auf die Praxis, wie ihn das Grundbuchamt und Herr Herdegen ermöglicht hat“, so Zvára.
Das IOR dankt dem Amtsgericht Regensburg und Herrn Herdegen für die exzellente Kooperation und wünscht Dr. Zvára weiterhin produktive Wochen in Regensburg.